Beezybee

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Plattform „Beezybee" Stand: Juli 2026 Betreiber: Beezybee, Inhaber Dirk Bock (Einzelunternehmer) Theodolindestr. 32a 76744 Wörth am Rhein E-Mail: admin@beezybee-app.de Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE184048859 ────────────────────────────────────────────────────────────── § 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für die Nutzung der mobilen Applikation „Beezybee" (nachfolgend „Plattform" oder „App") einschließlich sämtlicher zugehörigen Webdienste, die von Dirk Bock (nachfolgend „Betreiber") betrieben wird. (2) Die Plattform umfasst derzeit folgende Geschäftsbereiche (nachfolgend „Vertikalen"): a) „Beezybee" – ein Peer-to-Peer-Vermittlungsmarktplatz für Nachbarschaftshilfe und Gelegenheitsaufträge (§§ 4–8); b) „Borrowbee" – ein Vermittlungsmarktplatz für die entgeltliche Gebrauchsüberlassung beweglicher Sachen. Anbieter können sowohl Privatpersonen als auch gewerbliche Anbieter (Einzelunternehmer und Unternehmen) sein (§ 9). (3) Die AGB gelten gegenüber allen registrierten Nutzern (nachfolgend „Nutzer") unabhängig davon, ob sie als Suchende, Helfende, Vermietende oder Mietende auftreten. (4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB der Nutzer werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Betreiber ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. (5) Für einzelne Vertikalen können Sonderbedingungen gelten, die im jeweiligen Paragraphen dieser AGB geregelt sind und im Kollisionsfall den allgemeinen Bestimmungen vorgehen. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 2 Vermittlerrolle des Betreibers (1) Der Betreiber ist ausschließlich technischer Vermittler. Er stellt eine Plattform zur Verfügung, über die Nutzer eigenverantwortlich Verträge untereinander anbahnen und schließen können. Der Betreiber wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartei der zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge. (2) Der Betreiber ist insbesondere: a) kein Arbeitgeber, kein Arbeitnehmer und kein Arbeitsvermittler im Sinne des SGB III; b) kein Vermieter oder Entleiher im Sinne des AÜG; c) kein Vertragspartner hinsichtlich der zwischen den Nutzern geschlossenen Dienst-, Werk- oder Leihverträge; d) kein Versicherer und kein Versicherungsvermittler. Zahlungen werden ausschließlich über den externen Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt; Einzelheiten regelt § 7. (3) Der Betreiber haftet nicht für die ordnungsgemäße Erfüllung der zwischen Nutzern geschlossenen Verträge. Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sind ausschließlich zwischen den jeweils beteiligten Nutzern geltend zu machen. (4) Der Betreiber erbringt keine rechtsgeschäftliche Arbeitsvermittlung im Sinne von § 38 SGB III. Die Plattform dient lediglich als technisches Kommunikationsmittel zur Kontaktanbahnung. (5) Die Plattform ist ausschließlich für kurzfristige, saisonale und gelegentliche Aufträge konzipiert. Sie dient nicht der dauerhaften Arbeitsvermittlung, der Überlassung von Arbeitskräften oder dem Ersatz regulärer Beschäftigungsverhältnisse. Inserate, die auf eine dauerhafte oder regelmäßige Beschäftigung abzielen, können vom Betreiber ohne Vorankündigung entfernt werden. Bei gewerblichen Nutzern ist die maximale Laufzeit eines Inserats auf 30 Tage beschränkt; wiederkehrende Aufträge sind auf maximal 3 Monate Laufzeit begrenzt. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 3 Registrierung und Nutzerkonto (1) Eine eingeschränkte Nutzung der Plattform ist ohne Registrierung möglich (Browse-First). Nicht registrierte Besucher können öffentliche Inhalte wie Inserate und Marktplatz-Angebote einsehen. Für die aktive Nutzung (Bewerbungen, Buchungen, Chat, Bewertungen) ist eine Registrierung und die Erstellung eines persönlichen Nutzerkontos erforderlich. (2) Zur Registrierung berechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt geschäftsfähig sind. Die Registrierung kann auch im Namen eines Unternehmens erfolgen; in diesem Fall versichert der registrierende Nutzer seine Vertretungsberechtigung. (3) Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen. Änderungen der angegebenen Daten sind unverzüglich im Nutzerprofil zu aktualisieren. (4) Jeder Nutzer darf nur ein Nutzerkonto anlegen. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist untersagt. Der Nutzer haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter seinem Nutzerkonto vorgenommen werden. (5) Der Betreiber behält sich vor, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder ein bestehendes Nutzerkonto bei Verstößen gegen diese AGB vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu löschen. (6) Im Rahmen der Registrierung und spätestens vor der ersten meldepflichtigen Auszahlung (§ 10) ist der Nutzer verpflichtet, folgende Daten bereitzustellen: vollständiger Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) und IBAN. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 3a Gewerbliche Anbieter (1) Nutzer, die Leistungen oder Mietgegenstände im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit anbieten (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB), haben dies durch Auswahl des zutreffenden Anbieter-Status (bei Einrichtung des Auszahlungskontos oder über die Profileinstellungen) selbst zu erklären. Die Plattform kennzeichnet solche Nutzer auf Grundlage dieser Selbsterklärung als „Gewerblicher Anbieter". (2) Gewerbliche Anbieter erfüllen sämtliche ihnen gegenüber Verbrauchern obliegenden gesetzlichen Informations-, Kennzeichnungs- und Verbraucherschutzpflichten selbst und in eigener Verantwortung, insbesondere: a) die Anbieterkennzeichnung (§ 5 DDG); b) die fernabsatzrechtlichen Informationspflichten einschließlich der Widerrufsbelehrung (§§ 312d ff., 355 ff. BGB); c) die gesetzlichen Gewährleistungsrechte; d) preisangaben- und umsatzsteuerrechtliche Pflichten. (3) Der Betreiber stellt hierfür ausschließlich die technischen Eingabefelder bereit (insbesondere die „Anbieterkennzeichnung" im Nutzerprofil). Er prüft die Angaben gewerblicher Anbieter nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit und erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Verantwortung für die Angaben und die Erfüllung der Pflichten nach Absatz 2 liegt ausschließlich beim jeweiligen Anbieter. (4) Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße gegen diesen Paragraphen berechtigen den Betreiber zu Maßnahmen nach § 12. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 4 Nutzerpflichten (1) Der Nutzer verpflichtet sich, die Plattform ausschließlich zu den vorgesehenen Zwecken und im Einklang mit geltendem Recht zu nutzen. (2) Dem Nutzer ist es insbesondere untersagt: a) unwahre, irreführende oder rechtsverletzende Inhalte einzustellen; b) die Plattform zur Anbahnung oder Durchführung illegaler Tätigkeiten zu nutzen, insbesondere zur Schwarzarbeit (§ 6); c) andere Nutzer zu belästigen, zu bedrohen oder zu diskriminieren; d) die technische Infrastruktur der Plattform zu manipulieren, zu überlasten oder auf sonstige Weise zu beeinträchtigen; e) automatisierte Zugriffe (Bots, Scraper etc.) ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Betreibers einzusetzen; f) Zahlungen außerhalb der Plattform abzuwickeln, um die Servicegebühr des Betreibers zu umgehen (vgl. Abs. 3); g) Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail, Social-Media-Konten) vor der verbindlichen Beauftragung bzw. Zuweisung über die Plattform auszutauschen. (3) Umgehung der Plattformgebühren (Off-Platform-Deals): a) Es ist ausdrücklich untersagt, über die Plattform angebahnte Aufträge oder Leihgeschäfte außerhalb der Plattform abzuwickeln, um die Servicegebühr zu umgehen. b) Dies gilt auch für die Kontaktaufnahme über externe Kanäle, die erkennbar den Zweck verfolgt, plattformgebundene Transaktionen zu umgehen. c) Bei Verstoß gegen dieses Verbot ist der Betreiber berechtigt, das Nutzerkonto mit sofortiger Wirkung dauerhaft zu sperren. Bereits gutgeschriebene BeeCoins können hierbei verfallen (§ 8 Abs. 6). Echte Geldguthaben hält der Betreiber nur zurück oder verrechnet sie, soweit dies gesetzlich zulässig, zwischen den Parteien unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder zur Abwicklung noch offener Transaktionen erforderlich ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. (4) Die direkte Kommunikation zwischen Nutzern erfolgt unterschiedlich je Vertikale: a) Borrowbee: Der In-App-Chat ist nach Interessenbekundung und vor der Buchungsanfrage verfügbar, um Übergabe-Details, Verfügbarkeit und Rückgabemodalitäten zu klären. b) Beezybee: Der In-App-Chat wird erst nach erfolgter Buchung freigeschaltet. Dies dient der transparenten Preisbildung und dem Schutz der Plattformvermittlung vor Off-Platform-Deals. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 5 Erlaubte und verbotene Kategorien (1) Die Plattform dient ausschließlich der Vermittlung von Nachbarschaftshilfe, einfachen Gelegenheitsaufträgen und der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung beweglicher Sachen. (2) Folgende Tätigkeiten und Kategorien sind auf der Plattform ausdrücklich verboten und werden durch automatisierte Systeme (KI-gestütztes Screening) aktiv unterbunden: a) Elektroinstallationsarbeiten – Arbeiten an der festen elektrischen Installation gemäß § 13 NAV erfordern eine Eintragung in das Installateurverzeichnis des zuständigen Netzbetreibers. b) Gas-, Heizungs- und Sanitärinstallation – Arbeiten an Gas- und Wasserinstallationen gemäß § 13 NDAV und AVBWasserV setzen einen eingetragenen Fachbetrieb voraus. c) Dachdeckerarbeiten – Dachdeckerarbeiten unterliegen als zulassungspflichtiges Handwerk der Meisterpflicht nach Anlage A Nr. 4 der Handwerksordnung (HwO) und setzen eine Eintragung in die Handwerksrolle voraus. d) Heilbehandlungen – Heilkundliche Tätigkeiten (einschl. Physiotherapie, Osteopathie, Logopädie und vergleichbare Behandlungen) unterliegen dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) und setzen eine entsprechende Erlaubnis voraus. e) Rechtsberatung – Die Erbringung von Rechtsdienstleistungen außerhalb des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) ist unzulässig. Erlaubte Nebenleistungen nach § 5 RDG bleiben hiervon unberührt. f) Steuerberatung – Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen ist nach § 5 StBerG den Angehörigen der steuerberatenden Berufe vorbehalten. g) Personenbeförderung – Entgeltliche Personenbeförderung ohne Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). h) Bewachungstätigkeit – Bewachungsgewerbe ohne Erlaubnis nach § 34a GewO. i) Kraftfahrzeugtechnik – Arbeiten an Kraftfahrzeugen (Reparatur, Wartung, Inspektion, HU/AU-Vorbereitung) unterliegen als zulassungspflichtiges Handwerk der Meisterpflicht nach Handwerksordnung Anlage A Nr. 20. j) Sonstige genehmigungspflichtige Handwerks- und Gewerbetätigkeiten, die nach der Handwerksordnung (Anlage A HwO) der Meisterpflicht unterliegen oder nach der Gewerbeordnung einer besonderen Genehmigung bedürfen. (2a) Diese Tätigkeiten werden derzeit nicht über die Plattform vermittelt. Der Betreiber prüft die Einführung eines gesonderten Profi-Bereichs, in dem entsprechend qualifizierte Anbieter mit hinterlegtem Nachweis (z. B. Eintragung in die Handwerksrolle, Meisterbrief oder Ausübungsberechtigung nach §§ 7 ff. HwO) solche Leistungen anbieten können. Bis zur Freischaltung dieses Bereichs bleibt die Veröffentlichung entsprechender Angebote gesperrt. (3) Der Betreiber setzt KI-gestützte Systeme zur automatischen Erkennung und Blockierung verbotener Kategorien bei der Erstellung von Inseraten ein. Diese Systeme erfassen Schlüsselbegriffe, Beschreibungsmuster und Kategorieinhalte und verhindern die Veröffentlichung unzulässiger Angebote. (4) Der Nutzer ist unabhängig von der technischen Prüfung eigenverantwortlich dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die von ihm eingestellten oder angenommenen Aufträge keiner gesetzlichen Genehmigungspflicht unterliegen. (5) Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch die Ausführung verbotener Tätigkeiten entstehen, selbst wenn diese nicht durch die automatisierten Systeme erkannt wurden. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 6 Schwarzarbeit und Gewerbepflicht (1) Die Plattform darf nicht zur Anbahnung oder Durchführung von Schwarzarbeit im Sinne des § 1 Abs. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) genutzt werden. (2) Schwarzarbeit liegt insbesondere vor, wenn: a) Dienst- oder Werkleistungen erbracht werden, obwohl der Leistende seiner Verpflichtung zur Anzeige nach § 14 GewO nicht nachgekommen ist; b) ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe betrieben wird, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 HwO); c) der Leistende seinen steuerlichen Pflichten (insbesondere Einkommensteuer, Umsatzsteuer) nicht nachkommt; d) der Leistende seinen sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten nicht nachkommt. (3) Jeder Nutzer ist eigenverantwortlich verpflichtet: a) zu prüfen, ob seine Tätigkeit auf der Plattform einer Gewerbeanmeldung bedarf, und diese gegebenenfalls vorzunehmen; b) sämtliche auf der Plattform erzielten Einkünfte ordnungsgemäß gegenüber dem zuständigen Finanzamt zu erklären; c) etwaige Umsatzsteuerpflichten zu beachten und die Umsatzsteuer abzuführen, sofern die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nicht greift; d) eine etwaige Pflicht zur Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung) zu prüfen und zu erfüllen; e) sicherzustellen, dass für die angebotene Tätigkeit eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht. (4) Der Betreiber übernimmt keinerlei Verantwortung für die Einhaltung der in Abs. 3 genannten Pflichten. Er ist weder verpflichtet noch in der Lage, die steuerliche, sozialversicherungsrechtliche oder gewerberechtliche Situation einzelner Nutzer zu prüfen. (5) Der Betreiber setzt automatisierte Systeme ein, die auffällige Nutzungsmuster erkennen (z. B. ungewöhnlich hohes Transaktionsvolumen, Anzeichen gewerbsmäßiger Tätigkeit ohne entsprechende Kennung). Bei Verdacht auf Schwarzarbeit ist der Betreiber berechtigt: a) das betreffende Inserat zu löschen; b) das Nutzerkonto vorübergehend zu sperren; c) die zuständigen Behörden zu informieren, sofern eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht oder ein hinreichender Verdacht vorliegt. (6) Der Betreiber weist ausdrücklich darauf hin, dass auch gelegentliche Tätigkeiten (Nachbarschaftshilfe) ab bestimmten Einkommensgrenzen einkommensteuerpflichtig sein können. Die Freigrenze gemäß § 22 Nr. 3 Satz 2 EStG (derzeit 256 € pro Kalenderjahr) befreit lediglich von der Einkommensteuer auf sonstige Einkünfte; bei Überschreiten ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Der Betreiber empfiehlt jedem Nutzer, sich steuerlich beraten zu lassen. (7) Helfer-Disclaimer (Pflichthinweis vor erster Bewerbung): a) Vor der erstmaligen Bewerbung auf einen Auftrag oder ein Leihgeschäft wird dem Nutzer ein verbindlicher Hinweis (Disclaimer) angezeigt, der auf die eigenverantwortlichen Pflichten gemäß Abs. 3 hinweist, insbesondere: – Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO, falls erforderlich; – Versteuerung der Einnahmen (Freigrenze: 256 € p.a. gem. § 22 Nr. 3 Satz 2 EStG); – Sozialversicherungspflicht und Abführung von Beiträgen; – Vermeidung von Schwarzarbeit gemäß SchwarzArbG. b) Der Nutzer muss den Disclaimer aktiv bestätigen, bevor eine Bewerbung möglich ist. Die Bestätigung wird mit Zeitstempel und Versionsnummer dauerhaft in der Nutzerdatenbank gespeichert. c) Der Disclaimer ist einmalig und kann nicht widerrufen werden. Bei wesentlichen Änderungen des Hinweistextes kann der Betreiber eine erneute Bestätigung verlangen. d) Dieser Pflichthinweis gilt für alle Vertikalen der Plattform (Beezybee, Borrowbee). e) Die Bestätigung des Disclaimers entbindet den Nutzer nicht von der tatsächlichen Einhaltung der genannten Pflichten. Der Disclaimer dient der dokumentierten Kenntnisnahme, nicht der Haftungsübernahme durch den Betreiber. (8) Steuerliche In-App-Hinweise: a) Die Plattform erfasst die kumulierten Einnahmen und Transaktionen jedes Nutzers innerhalb eines Kalenderjahres und zeigt hierzu informatorische Hinweise an. Diese stellen keine steuerliche Bewertung dar. b) Die Hinweise umfassen insbesondere: – einen Hinweis auf die Freigrenze für sonstige Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG), die den Nutzer persönlich betrifft; – die Erhebung der Steueridentifikationsnummer für meldepflichtige Tätigkeiten, spätestens vor der ersten Auszahlung (siehe § 10). c) Diese Hinweise sind rein informatorisch und ersetzen keine steuerliche Beratung. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Hinweise. d) Die Einnahmen- und Transaktionszähler werden zum 1. Januar eines jeden Kalenderjahres automatisch zurückgesetzt. Die Vorjahresdaten werden archiviert. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 6a Profil-Tiers und Profi-Status (0) Aktueller Stand der Plattform: Die Plattform vermittelt derzeit ausschließlich einfache, nicht genehmigungspflichtige Tätigkeiten (Tier 1). Der Profi-Status (Tier 2) und die Vermittlung genehmigungspflichtiger bzw. zulassungspflichtiger Aufträge befinden sich in Vorbereitung und sind noch nicht freigeschaltet. Die folgenden Absätze beschreiben das geplante Verfahren. (1) Die Plattform unterscheidet zwei Nutzer-Stufen (Tiers): a) Tier 1 – Basisstatus (ohne hinterlegten Gewerbenachweis): Jeder registrierte Nutzer erhält bei Registrierung automatisch Tier 1. Tier-1-Nutzer dürfen einfache Nachbarschaftshilfe und Gelegenheitsaufträge anbieten und ausführen, die keiner besonderen Genehmigung oder Qualifikation bedürfen. b) Tier 2 – Profi mit hinterlegtem Nachweis: Nutzer, die einen gültigen Gewerbeschein, eine Eintragung in die Handwerksrolle (HWK-Karte) oder eine vergleichbare behördliche Genehmigung vorweisen, können diesen Profi-Status beantragen, sobald die Funktion freigeschaltet ist. (2) Verfahren zur Erlangung von Tier 2: a) Der Nutzer lädt ein Foto oder Scan des Gewerbescheins bzw. der HWK-Karte über die Plattform hoch. b) Das Dokument wird durch den Betreiber manuell geprüft. c) Bei positiver Prüfung wird der Nutzer auf Tier 2 hochgestuft. d) Bei Ablehnung wird der Nutzer informiert und kann erneut Dokumente einreichen. e) Der Betreiber behält sich vor, den Tier-2-Status jederzeit zu entziehen, wenn Zweifel an der Gültigkeit der vorgelegten Dokumente bestehen oder die Genehmigung widerrufen wurde. (3) Lizenzpflichtige Aufträge (derzeit in Vorbereitung, noch nicht aktiv): a) Sobald die Funktion freigeschaltet ist, dürfen Aufträge, die als „Lizenzpflicht erforderlich" gekennzeichnet werden, ausschließlich von Nutzern mit Tier-2-Status angenommen werden. Bis dahin vermittelt die Plattform keine genehmigungspflichtigen Aufträge; das System blockiert deren Erstellung automatisch. b) Das KI-gestützte System der Plattform kann Aufträge zusätzlich automatisch als lizenzpflichtig kennzeichnen, wenn die Beschreibung auf eine genehmigungspflichtige Tätigkeit hindeutet. c) Die Kennzeichnung „Lizenzpflicht erforderlich" ist nach Erstellung des Auftrags unveränderlich. d) Die Prüfung, ob ein Tier-2-Nutzer über die für den konkreten Auftrag erforderliche Qualifikation verfügt, obliegt dem Nutzer selbst. Der hinterlegte Tier-2-Nachweis bestätigt lediglich das Vorliegen einer gewerblichen Berechtigung, nicht die fachliche Eignung für eine bestimmte Tätigkeit. (4) Der Tier-Status eines Nutzers wird auf seinem Profil angezeigt (Profi mit hinterlegtem Nachweis / Basisstatus ohne hinterlegten Gewerbenachweis). Eine Manipulation des Tier-Status durch den Nutzer ist technisch ausgeschlossen. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 7 Zahlungsabwicklung und Servicegebühr (1) Sämtliche Zahlungen zwischen Nutzern werden ausschließlich über den externen Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. (nachfolgend „Stripe") abgewickelt. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe Connect (Express-Konten). Der jeweilige Betrag wird über die Konten und die technische Infrastruktur von Stripe eingezogen. Die Auszahlung an den jeweiligen Empfänger erfolgt zeitversetzt und wird erst nach Maßgabe dieser AGB ausgelöst (zurückgehaltene Auszahlung). Der Betreiber bietet keine Treuhand- oder Escrow-Dienstleistung an und erbringt selbst keine Zahlungsdienste; sämtliche Zahlungsvorgänge werden durch Stripe ausgeführt. Stripe ist ein behördlich zugelassener Zahlungsdienstleister (reguliert durch die Central Bank of Ireland). Für auszahlungsberechtigte Anbieter (Helfende bzw. Vermietende) entsteht durch die Einrichtung eines Stripe-Express-Kontos ein unmittelbares Vertragsverhältnis mit Stripe; für diese gilt ergänzend das Stripe Connected Account Agreement. Für zahlende Nutzer gelten im Rahmen der Zahlungsabwicklung die jeweils einschlägigen Zahlungsbedingungen von Stripe. (2) Die Plattform nutzt ein Modell mit zeitversetzter, zurückgehaltener Auszahlung: a) Bei Beauftragung eines Auftrags (Beezybee) wird der Gesamtbetrag (Auftragswert zzgl. Servicegebühr) beim Suchenden eingezogen (belastet). Die Auszahlung an den Helfenden wird bis zur Freigabe zurückgehalten. b) Die Freigabe der Zahlung an den Helfenden erfolgt: – nach ausdrücklicher Bestätigung der Auftragserfüllung durch den Suchenden; oder – automatisch 48 Stunden nach dem vom Helfenden gemeldeten Abschlusszeitpunkt, sofern der Suchende in diesem Zeitraum keinen Einspruch erhebt. c) Im Bereich Borrowbee gelten die Sonderregelungen gemäß § 9. (3) Servicegebühren: a) Beezybee: Der Betreiber erhebt eine Servicegebühr in Höhe von 15 % (Endpreis inkl. gesetzl. MwSt) des vereinbarten Auftragswerts, mindestens jedoch 4,00 € (Endpreis inkl. gesetzl. MwSt) je Transaktion (siehe lit. e). Die Servicegebühr wird dem Suchenden bei Beauftragung zusätzlich zum Auftragswert in Rechnung gestellt. b) Borrowbee: Der Betreiber erhebt eine Servicegebühr in Höhe von 15 % (Endpreis inkl. gesetzl. MwSt) auf den vom Vermietenden festgesetzten Tagespreis, mindestens jedoch 4,00 € (Endpreis inkl. gesetzl. MwSt) je Transaktion (siehe lit. e). Die tatsächliche Höhe der Servicegebühr wird dem Nutzer vor Abschluss der Transaktion angezeigt. c) Loyalitätsrabatt: Ab der zweiten (2.) gemeinsamen Buchung zwischen demselben Suchenden und demselben Helfenden bzw. Vermietenden reduziert sich die Servicegebühr um 5 Prozentpunkte (auf 10 %). Die Berechnung erfolgt automatisch auf Basis der im System hinterlegten Buchungshistorie. d) Wiederkehrende Buchungen (Abo-Jobs): Vereinbaren Suchender und Helfender die regelmäßige Wiederholung eines Auftrags über die Plattform, beträgt die Servicegebühr 10 % des Auftragswerts. Die Frequenz (wöchentlich, zweiwöchentlich, monatlich) wird bei Einrichtung des Abonnements festgelegt. Beide Parteien können das Abonnement jederzeit pausieren oder kündigen. Die reduzierte Gebühr gilt ab der ersten Abo-Ausführung. e) Mindestgebühr: Die Servicegebühr beträgt je Transaktion mindestens 4,00 € (Endpreis inkl. gesetzl. MwSt). Dieser Mindestbetrag gilt auch dann, wenn sich aus einem Rabatt (Loyalität, Abo, Gutschein oder BeeCoin-Guthaben) rechnerisch ein niedrigerer Betrag ergäbe. Er wird dem Nutzer vor Abschluss der Transaktion transparent angezeigt. f) Die jeweilige Servicegebühr wird dem Nutzer vor Abschluss der Transaktion transparent ausgewiesen. Die angewandte Gebühr (Standard, Loyalität, Abo oder Mindestgebühr) wird in der Zahlungsübersicht separat ausgewiesen. g) Der Betreiber ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form (E-Mail, In-App) auszustellen. h) Servicegebühr bei nachträglicher Einigung über den Auftragswert: Einigen sich die Parteien nachträglich auf eine Reduzierung des Auftragswerts (etwa im Einigungsverfahren nach den Nutzungsbedingungen), wird dem Suchenden der Differenzbetrag des Auftragswerts erstattet. Die Servicegebühr bleibt hiervon unberührt und wird nicht anteilig erstattet, da sie das Entgelt für die bereits vollständig erbrachte Vermittlungsleistung des Betreibers ist und unabhängig von der Ausführungsqualität des vermittelten Auftrags anfällt; sie bemisst sich nach dem bei Beauftragung ursprünglich vereinbarten Auftragswert. Dies gilt nicht, wenn die Leistung vollständig ausbleibt (Einigung auf 0 % bzw. anerkannte Nicht-Erfüllung); in diesem Fall wird auch die Servicegebühr erstattet. (4) Aktionsrabatte und Launch-Angebote Der Betreiber kann zeitlich begrenzte Aktionsrabatte auf die in Absatz 3 genannten Servicegebühren gewähren. Während eines solchen Aktionszeitraums kann die Servicegebühr ganz oder teilweise entfallen. Der Betreiber informiert die Nutzer über Beginn, Ende und Umfang des jeweiligen Aktionsangebots in der App und/oder auf der Website. Nach Ablauf des Aktionszeitraums gelten die regulären Gebühren gemäß Absatz 3. Ein Anspruch auf Verlängerung oder Wiederholung von Aktionsangeboten besteht nicht. (5) Stornierung und Rückerstattung: a) Eine kostenfreie Stornierung durch den Suchenden ist möglich, solange der Auftrag noch nicht durch einen Helfenden angenommen wurde. b) Nach Annahme durch einen Helfenden richtet sich die Stornierung nach den im Einzelfall vereinbarten Bedingungen. Der Betreiber kann eine Vermittlungsgebühr einbehalten. c) Bei berechtigten Beschwerden vermittelt der Betreiber zwischen den Parteien. Technische Rückerstattungs- oder Auszahlungsmaßnahmen löst der Betreiber nur aus, soweit eine dokumentierte Einigung der Parteien, eine eindeutige Nicht-Erfüllung, eine gesetzliche Rückabwicklung oder die Plattformregeln (insbesondere das Einigungsverfahren nach den Nutzungsbedingungen) dies vorsehen. Die Geltendmachung von Ansprüchen auf dem Rechtsweg bleibt den Parteien unbenommen. (6) Der Betreiber haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle oder Fehler der Zahlungsabwicklung durch Stripe. Ansprüche hieraus sind unmittelbar gegenüber Stripe geltend zu machen. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 7a Widerrufsbelehrung für Verbraucher (1) Widerrufsrecht: Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, steht Ihnen bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB zu. Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns: Dirk Bock Theodolindestr. 32a 76744 Wörth am Rhein E-Mail: support@beezybee-app.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. (2) Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Servicegebühren, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben. (3) Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Dienstleistungen: Die Vermittlungsleistung des Betreibers (Zusammenführung von Suchenden und Helfenden/Vermietenden, Zahlungsabwicklung) ist eine digitale Dienstleistung, die auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wird. Vor jeder kostenpflichtigen Transaktion (Beauftragung eines Auftrags, Buchung eines Leihgeschäfts) bestätigt der Nutzer: a) dass er ausdrücklich zustimmt, dass der Betreiber mit der Ausführung der Vermittlungsleistung sofort beginnt; und b) dass er Kenntnis davon hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Vermittlungsleistung erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB). Mit der Zuweisung des Auftrags an einen Helfenden bzw. der Bestätigung einer Buchung ist die Vermittlungsleistung vollständig erbracht, sofern kein weiterer Leistungsbestandteil aussteht. Ab diesem Zeitpunkt besteht kein Widerrufsrecht bezüglich der Servicegebühr mehr. (4) Muster-Widerrufsformular: (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) — An: Dirk Bock, Theodolindestr. 32a, 76744 Wörth am Rhein, E-Mail: support@beezybee-app.de — Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: ____________________ — Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________________ — Name des/der Verbraucher(s): ____________________ — Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________ — Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): — Datum: ____________________ (*) Unzutreffendes streichen. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 8 BeeCoins – Aktivitätsbasiertes Belohnungssystem (1) BeeCoins sind ein kostenloses, aktivitätsbasiertes Belohnungssystem der Plattform. BeeCoins sind KEIN Zahlungsmittel, KEIN E-Geld im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und NICHT käuflich erwerbbar. (2) Nutzer erhalten BeeCoins automatisch für folgende Aktivitäten: a) Buchung eines Auftrags (als Suchender): 3 BeeCoins pro Auftrag b) Erfolgreicher Abschluss eines Auftrags (als Helfender): 5 BeeCoins pro Auftrag c) Abschluss einer Borrowbee-Transaktion: Vermieter: 5 BeeCoins, Entleiher: 3 BeeCoins d) Abgabe einer Bewertung: 2 BeeCoins (einmalig pro Transaktion) e) Erfolgreiche Einladung eines Freundes (Referral): 10 BeeCoins (je Seite, Einladender und Eingeladener) (3) Die Vergabe erfolgt automatisch nach Abschluss der jeweiligen Aktivität. Ein Rechtsanspruch auf Vergabe besteht nicht. Der Betreiber behält sich vor, die Vergaberegeln und -beträge jederzeit anzupassen. (4) BeeCoins können künftig gegen Plattformvorteile eingelöst werden (z. B. Rabatte auf Servicegebühren). Die Einlösemöglichkeiten werden in der App bekannt gegeben, sobald sie verfügbar sind. (5) BeeCoins sind: a) nicht auf andere Nutzer übertragbar; b) nicht in Echtgeld rücktauschbar; c) nicht auszahlbar; d) nicht vererblich; e) nicht käuflich. (6) Bei Kündigung oder Sperrung des Nutzerkontos verfallen sämtliche BeeCoins ersatzlos. Da BeeCoins kostenlos vergeben werden, besteht kein Erstattungs- oder Entschädigungsanspruch. (7) Der Betreiber behält sich vor, das BeeCoins-System jederzeit zu ändern, einzuschränken oder einzustellen. Bestehende BeeCoins bleiben bis zur etwaigen Einstellung des Systems nutzbar. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 9 Borrowbee – Besondere Bedingungen für die Gebrauchsüberlassung (1) Vertragsverhältnis: a) Der Vertrag über die entgeltliche Gebrauchsüberlassung eines Gegenstands (Mietvertrag) kommt ausschließlich zwischen dem Vermietenden und dem Mietenden zustande. Der Betreiber ist nicht Vertragspartei dieses Vertrags. b) Der Vermietende bestätigt mit Einstellung eines Inserats, dass er Eigentümer oder nutzungsbefugter Besitzer des angebotenen Gegenstands ist und zur entgeltlichen Überlassung berechtigt ist. (2) Preisgestaltung und Gebühren: a) Der Vermietende legt einen Tagespreis sowie den Kaufpreis (Neuwert) des Gegenstands fest. Miettage werden als Kalendertage gezählt: Der Tag der Übergabe bzw. Ankunft beim Mietenden und der Tag der Rückgabe zählen jeweils als voller Miettag (Beispiel: Buchung vom 03. bis 06. = 4 Miettage). b) Der dem Mietenden angezeigte Gesamtpreis beinhaltet den Tagespreis zzgl. der Plattform-Servicegebühr von 15 % (§ 7 Abs. 3 lit. b), mindestens jedoch 4,00 € je Transaktion (§ 7 Abs. 3 lit. e); ab der zweiten gemeinsamen Buchung 10 % (§ 7 Abs. 3 lit. c). Der aktuelle Aufschlag wird vor Abschluss der Buchung angezeigt. c) Eine Kaution wird über die Plattform nicht erhoben. (3) Zahlung und Auszahlung (zeitversetzte Auszahlung): a) Der Mietpreis wird bei Buchung über den Zahlungsdienstleister Stripe eingezogen (belastet). Die Auszahlung an den Vermietenden wird bis zur Freigabe zurückgehalten. b) Die Auszahlung des Mietpreises an den Vermietenden erfolgt, nachdem die Ankunft des Gegenstands beim Mietenden bestätigt wurde (dokumentierte persönliche Übergabe oder DHL-Zustellbestätigung) und ein Einspruchsfenster von 24 Stunden abgelaufen ist. Die Auszahlung ist von der Rückgabe des Gegenstands entkoppelt. Bestätigt der Vermietende vor Ablauf des Einspruchsfensters die einwandfreie Rückgabe des Gegenstands, gilt der Mietvorgang als abgeschlossen und die Auszahlung kann bereits ab diesem Zeitpunkt erfolgen; fristgerecht gemeldete Beanstandungen des Mietenden bleiben unberührt. c) Meldet der Mietende innerhalb des 24-Stunden-Einspruchsfensters einen wesentlichen Mangel oder Schaden bei Ankunft, wird die Auszahlung bis zur Klärung angehalten. Der Betreiber kann in Streitfällen vermitteln, ist aber nicht verpflichtet, eine Entscheidung zu treffen. d) Eine vorzeitige Rückgabe des Gegenstands begründet keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Mietpreises. Maßgeblich ist der gebuchte Zeitraum. Bei Versand kann eine längere tatsächliche Leihfrist nach Abs. 8 lit. d nachbelastet werden. e) Vorbehalt für automatische Belastungen: Soweit diese AGB eine automatische Belastung des vom Mietenden hinterlegten Zahlungsmittels vorsehen (insbesondere die Differenzabrechnung nach Abs. 8 lit. d sowie die Verzugs- und Ersatzregelungen nach Abs. 10), setzt ein solcher automatischer Einzug voraus, dass die jeweilige Funktion technisch freigeschaltet ist und der Mietende der konkreten Zahlungslogik bei Buchung ausdrücklich zugestimmt hat. Ist die Funktion nicht freigeschaltet oder fehlt die Zustimmung, erfolgt kein automatischer Einzug; etwaige Ansprüche des Vermietenden sind in diesem Fall unmittelbar zwischen den Parteien geltend zu machen. (4) Buchungskalender und Verfügbarkeit: a) Vermietende können über einen Buchungskalender die Verfügbarkeit ihrer Gegenstände verwalten. b) Inserate haben eine maximale Laufzeit von 6 Monaten (durch den Vermietenden wählbar) und laufen danach automatisch ab. c) Eine Verlängerung ist durch erneute Einstellung des Inserats möglich. (5) Standort und Geo-Privatsphäre: a) Vor der Zuweisung eines Leihgeschäfts wird dem Mietenden nur ein ungefährer Standort (gerundete Geokoordinaten) angezeigt. b) Der exakte Standort wird erst nach verbindlicher Zuweisung und Zahlungseingang übermittelt. (6) Kommunikation: Der In-App-Chat zwischen Vermietenden und Mietenden ist nach Interessenbekundung und vor der Buchungsanfrage verfügbar, um Übergabe-Details, Verfügbarkeit und Rückgabemodalitäten zu klären (vgl. § 4 Abs. 4 lit. a). (7) Haftung bei Sachschäden: a) Der Betreiber haftet nicht für Beschädigungen, den Verlust oder den Diebstahl von über die Plattform verliehenen Gegenständen. b) Ansprüche wegen Sachschäden bestehen ausschließlich zwischen dem Vermietenden und dem Mietenden. c) Der Betreiber empfiehlt beiden Parteien den Abschluss einer geeigneten Haftpflichtversicherung. (8) Übergabe- und Rückgabeverfahren: a) Die Übergabe des Gegenstands erfolgt durch persönliche Abholung oder Versand per DHL Paket. Die Versandart wird vom Vermietenden im Angebot festgelegt. Bei Buchung wählt der Mietende die gewünschte Option (sofern beide verfügbar). b) Bei persönlicher Abholung beginnt die Leihfrist mit der dokumentierten Übergabe und endet mit der dokumentierten Rückgabe. c) Versand, Sendungsverfolgung und Leihfristberechnung: – Der Vermietende ist verpflichtet, nach dem Versand die DHL-Sendungsnummer in der Plattform zu hinterlegen. – Die Leihfrist beginnt automatisch an dem Tag, an dem die Zustellung an den Mietenden durch DHL bestätigt wird (DHL-Zustellstatus "zugestellt"). – Für die Rücksendung ist der Mietende verantwortlich. Er organisiert und bezahlt den Rückversand eigenständig und hinterlegt die DHL-Sendungsnummer in der Plattform. – Die Leihfrist endet automatisch an dem Tag, an dem die Rückzustellung an den Vermietenden durch DHL bestätigt wird (DHL-Zustellstatus "zugestellt"). – Die Plattform fragt den DHL-Sendungsstatus automatisiert ab, um Zustell- und Rückgabezeitpunkte zu ermitteln. d) Differenzabrechnung bei Versand: – Bei der Buchung wird der Leihpreis auf Basis der vom Mietenden gewählten Leihdauer vorberechnet und belastet. – Ist die tatsächliche Leihfrist (gemäß DHL-Zustelldaten) länger als die gebuchte Leihdauer, wird die Differenz automatisch über das hinterlegte Zahlungsmittel nachbelastet. – Eine kürzere tatsächliche Leihfrist begründet keinen Anspruch auf anteilige Erstattung (Abs. 3 lit. d). Maßgeblich ist der gebuchte Zeitraum. – Die Differenzabrechnung erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach Ende der Leihfrist. e) Zweistufiges Rückgabeverfahren: – Der Mietende meldet die Rücksendung über die Plattform und hinterlegt die DHL-Sendungsnummer. – Der Vermietende bestätigt den Empfang und prüft den Zustand des Gegenstands. – Bei Beanstandung des Zustands hat der Vermietende 48 Stunden nach Empfang Zeit, einen Schaden zu melden. Die Schadensregulierung richtet sich nach Abs. 13. f) Versandkosten: – Der Hinversand (Vermietender an Mietenden) wird bei der Buchung berechnet und vom Mietenden getragen. Die Kosten richten sich nach dem vom Vermietenden angegebenen Gewichtsbereich (DHL Paket DE Festpreise) zuzüglich einer Verpackungspauschale. – Der Rückversand (Mietender an Vermietenden) wird vom Mietenden eigenständig organisiert und bezahlt. – DHL-Pakete sind standardmäßig bis 500 EUR versichert. (9) Fotodokumentation: a) Beide Parteien sind angehalten, den Zustand des Gegenstands bei Übergabe und Rückgabe fotografisch zu dokumentieren. b) Die Fotodokumentation dient als Nachweis im Falle von Schadensansprüchen oder Streitigkeiten. c) Fotos werden verschlüsselt auf der Plattform gespeichert und sind nur für die beteiligten Parteien und den Betreiber (bei Streitfällen) einsehbar. (10) Verspätete Rückgabe und Sanktionen: a) Kulanzfrist: Eine Verspätung von bis zu einem Tag nach dem vereinbarten bzw. anhand der DHL-Zustelldaten ermittelten Rückgabedatum bleibt sanktionsfrei (Kulanzfrist). b) Nutzungsentschädigung: Ab dem zweiten Verzugstag wird für jeden angefangenen Verzugstag der vereinbarte Tagespreis als Nutzungsentschädigung fällig (entsprechend dem Rechtsgedanken des § 546a BGB). Dieser Betrag steht dem Vermietenden zu. c) Verzugszuschlag: Zusätzlich fällt für jeden angefangenen Verzugstag ein Zuschlag in Höhe von 10 % des Tagespreises zugunsten des Betreibers an. Kein Verzugszuschlag fällt an, solange sich der Gegenstand nachweislich im Rückversand befindet (hinterlegte DHL-Sendungsnummer) oder die Rückholung durch einen über die Plattform beauftragten Helfer aussteht. d) Obergrenze und Nachweisvorbehalt: Nutzungsentschädigung und Verzugszuschläge sind in Summe auf 80 % des angegebenen Kaufpreises begrenzt. Dem Mietenden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall reduziert sich die Zahlungspflicht entsprechend. Die Beträge können über das hinterlegte Zahlungsmittel des Mietenden eingezogen werden (vorbehaltlich Abs. 3 lit. e). e) Eskalation: Ab dem 8. Verzugstag wird ein Eskalationsticket erstellt. Der Betreiber kann vermittelnd eingreifen, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Ab diesem Zeitpunkt kann der Vermietende zur Geltendmachung seiner rechtlichen Ansprüche die hierfür erforderlichen Kontaktdaten des Mietenden anfordern (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, berechtigtes Interesse an der Rechtsverfolgung). f) Ersatz und Sperre: Erfolgt bis zum 15. Verzugstag keine Rückgabe, gilt der Gegenstand als nicht zurückgegeben. Der Mietende wird von der Nutzung des Borrowbee-Moduls ausgeschlossen. Der angegebene Kaufpreis (abzüglich bereits geleisteter Verzugszahlungen, insgesamt höchstens 5.000 EUR) kann über das hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen werden (vorbehaltlich Abs. 3 lit. e). Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Vermietenden gegen den Mietenden bleiben unberührt. g) Verwarnungssystem: – 1. Verstoß (z. B. verspätete Rückgabe): Verwarnung. – 2. Verstoß: Dauerhafte Sperrung des Borrowbee-Moduls. Der Zugang zu anderen Plattformmodulen (Beezybee) bleibt hiervon unberührt. – Betrug oder vorsätzliche Beschädigung: Sofortige vollständige Sperrung aller Plattformmodule. h) Einspruch: Der betroffene Nutzer kann innerhalb von 14 Tagen nach Sanktionsverhängung über den In-App-Support Einspruch einlegen. (11) Automatische Archivierung: a) Suchanfragen ohne eingegangenes Angebot werden nach 6 Monaten automatisch archiviert. b) Suchanfragen mit nicht angenommenen Angeboten werden nach 3 Monaten archiviert. c) Suchanfragen werden 3 Monate nach Ablauf des Rückgabedatums archiviert. d) Inserate werden nach Ablauf der vom Vermietenden gewählten Laufzeit (max. 6 Monate) automatisch deaktiviert. e) Der Nutzer wird vor der Archivierung per Push-Benachrichtigung informiert. (12) Bewertungssystem (Dual Rating): a) Nach Abschluss eines Leihvorgangs können beide Parteien eine Bewertung abgeben. b) Der Mietende bewertet den Vermietenden und den Zustand des Gegenstands. c) Der Vermietende bewertet den Mietenden (insbesondere hinsichtlich Zuverlässigkeit und pfleglichem Umgang). d) Die allgemeinen Bestimmungen zum Bewertungssystem gemäß § 11 gelten ergänzend. (13) Schadensregulierung: a) Bei Beschädigung oder Verlust eines vermieteten Gegenstands haftet der Mietende nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 823 BGB (Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung). b) Eine Kaution wird über die Plattform nicht erhoben. Schadensersatzansprüche sind zwischen den Parteien direkt zu klären; Abs. 10 lit. f bleibt unberührt. c) Beezybee dokumentiert den Schadensfall und kann auf Antrag des Vermietenden die Kontaktdaten des Mietenden zur direkten Klärung freigeben (DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. f, berechtigtes Interesse). d) Voraussetzungen für die Schadensdokumentation: - Vollständige Fotodokumentation bei Übergabe und Rückgabe - Schadensmeldung innerhalb von 48 Stunden nach Rückgabe - Kooperation bei der Sachverhaltsklärung e) Normale Gebrauchsspuren und geringfügige kosmetische Veränderungen, die den Gebrauchswert nicht wesentlich mindern, gelten als gewöhnlicher Verschleiß und begründen keinen Schadensfall. f) Für Schäden auf dem Versandweg (Hin- und Rückversand) verweist Beezybee auf die Transportversicherung des Versanddienstleisters (DHL: standardmäßig bis 500 EUR). g) Beezybee ist weder Versicherer noch Versicherungsvermittler und leistet keine Erstattungen oder Entschädigungen an Nutzer. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 10 DAC7-Meldepflicht (Plattformen-Steuertransparenzgesetz) (1) Der Betreiber ist als Plattformbetreiber gemäß dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), das die EU-Richtlinie 2021/514 („DAC7") in nationales Recht umsetzt, verpflichtet, bestimmte Informationen über Nutzer und deren Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. (2) Der Umfang der Meldepflicht richtet sich nach der Art der Tätigkeit: a) Persönliche Dienstleistungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 PStTG, etwa Beezybee- Aufträge) sind ohne Bagatellgrenze meldepflichtig, also bereits ab der ersten vergüteten Tätigkeit. b) Die Überlassung von Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 PStTG) ist ebenfalls ohne Bagatellgrenze meldepflichtig. c) Die Bagatellgrenze von weniger als 30 Tätigkeiten und weniger als 2.000 € Vergütung gilt ausschließlich für den Verkauf von Waren (§ 4 Abs. 5 Nr. 4 i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 3 PStTG). d) Die reine Vermietung beweglicher Sachen ohne Verkehrsmittel ist keine relevante Tätigkeit und löst keine Meldepflicht aus. (3) Der Betreiber ist in diesen Fällen verpflichtet, dem BZSt folgende Daten zu übermitteln: a) Vor- und Nachname des Nutzers; b) Anschrift (Hauptwohnsitz); c) Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID); d) Geburtsdatum; e) ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; f) IBAN des hinterlegten Bankkontos; g) Gesamtbetrag der im Meldezeitraum erzielten Einkünfte; h) Anzahl der Transaktionen; i) etwaige von der Plattform einbehaltene Gebühren. (4) Der Nutzer ist verpflichtet, die zur Erfüllung der Meldepflicht erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen. Bei Falschangaben haftet der Nutzer dem Betreiber gegenüber für sämtliche daraus resultierenden Schäden (insbesondere Bußgelder). (5) Die Meldung an das BZSt entbindet den Nutzer nicht von seiner eigenverantwortlichen Pflicht zur steuerlichen Erklärung seiner Einkünfte (vgl. § 6 Abs. 3). (6) Der Betreiber übernimmt keinerlei steuerliche Haftung für die Nutzer. Er ist weder Steuerberater noch befugt, steuerliche Auskünfte zu erteilen. Nutzer werden dringend aufgefordert, sich von einem steuerlichen Berater beraten zu lassen. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 11 Bewertungssystem (1) Die Plattform stellt ein Bewertungssystem zur Verfügung, das der Transparenz und dem Vertrauensaufbau zwischen Nutzern dient. (2) Bewertungen müssen wahrheitsgemäß, sachlich und frei von beleidigenden, diskriminierenden oder rechtswidrigen Inhalten sein. (3) Der Betreiber behält sich vor, Bewertungen zu löschen oder zu anonymisieren, wenn: a) sie nachweislich unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten; b) sie beleidigende, diskriminierende oder rechtswidrige Inhalte aufweisen; c) sie offensichtlich von Fake-Accounts oder in Absprache abgegeben wurden; d) der Betroffene eine nachvollziehbare Beschwerde einreicht und die Prüfung ergibt, dass die Bewertung gegen diese AGB verstößt. (4) Ein Anspruch des Nutzers auf Löschung einzelner Bewertungen besteht nur in den in Abs. 3 genannten Fällen. (5) Im Bereich Borrowbee gilt das duale Bewertungssystem gemäß § 9 Abs. 12. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 12 Kündigung und Kontolöschung (1) Der Nutzer kann sein Nutzerkonto jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung kann über die Kontoeinstellungen in der App oder durch formlose Mitteilung an den Betreiber (E-Mail genügt) erfolgen. (2) Offene Transaktionen (laufende Aufträge, aktive Leihvorgänge, ausstehende Zahlungen) müssen vor der Kontolöschung abgeschlossen werden. Das Nutzerkonto bleibt bis zum Abschluss aller offenen Transaktionen bestehen. (3) Der Betreiber ist berechtigt, das Nutzerkonto mit sofortiger Wirkung zu sperren oder zu löschen, wenn: a) der Nutzer gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt, insbesondere gegen §§ 4, 5, 6; b) der Nutzer wiederholt negative Bewertungen erhält, die auf schwerwiegende Pflichtverletzungen schließen lassen; c) der begründete Verdacht einer strafbaren Handlung besteht; d) der Nutzer Off-Platform-Deals im Sinne von § 4 Abs. 3 anbahnt oder durchführt. (4) Bei Kontolöschung: a) verfallen sämtliche nicht verbrauchten BeeCoins ersatzlos (§ 8 Abs. 6); b) werden personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzbestimmungen und der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht oder anonymisiert; c) bleiben bestehende Bewertungen in anonymisierter Form auf der Plattform erhalten, soweit dies zur Aufrechterhaltung der Integrität des Bewertungssystems erforderlich ist. (5) Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen gemäß §§ 147 AO, 257 HGB) bleiben von der Kontolöschung unberührt. (6) Widerspruchsverfahren bei Sperrungen: a) Der betroffene Nutzer kann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Sperrungsmitteilung über den In-App-Support oder per E-Mail an den Betreiber Widerspruch einlegen. b) Der Betreiber prüft den Sachverhalt erneut und teilt dem Nutzer das Ergebnis innerhalb von 14 Werktagen mit. c) Während des Widerspruchsverfahrens bleibt die Sperrung bestehen. Laufende Transaktionen werden nicht beeinträchtigt. d) Die Möglichkeit, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 13 Haftungsbeschränkung (1) Der Betreiber haftet unbeschränkt: a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; b) bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; c) im Rahmen einer übernommenen Garantie; d) bei zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Der Betreiber haftet nicht für: a) die Qualität, Rechtmäßigkeit, Sicherheit oder Verfügbarkeit der von Nutzern eingestellten Angebote oder Inserate; b) die Erfüllung von Verträgen zwischen Nutzern; c) Schäden, die durch die Ausführung von Aufträgen oder die Nutzung verliehener Gegenstände entstehen; d) die steuerliche, sozialversicherungsrechtliche oder gewerberechtliche Compliance einzelner Nutzer; e) Ausfälle, Verzögerungen oder Fehler der Zahlungsabwicklung durch Stripe; f) den Verlust von Daten, soweit der Nutzer es unterlassen hat, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen; g) eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Plattform aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen oder höherer Gewalt. (4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten des Betreibers. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 14 Datenschutz (1) Der Betreiber erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Nutzer im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telekommunikation-Digitale-Dienste- Datenschutz-Gesetz (TDDDG). (2) Einzelheiten zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, einschließlich der Rechte der betroffenen Personen, sind in der gesonderten Datenschutzerklärung geregelt, die über die App und die Website des Betreibers abrufbar ist. (3) Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil des Nutzungsvertrags und wird dem Nutzer bei der Registrierung zur Kenntnisnahme vorgelegt. (4) Im Zusammenhang mit der DAC7-Meldepflicht (§ 10) werden personenbezogene Daten auf gesetzlicher Grundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Ist der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Karlsruhe. (3) Gegenüber Verbrauchern gilt der allgemeine Gerichtsstand gemäß §§ 12 ff. ZPO. Der Betreiber ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 16 Salvatorische Klausel (1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. (2) An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung sowie zur Ausfüllung etwaiger Regelungslücken treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB). Eine geltungserhaltende Reduktion unwirksamer Klauseln auf das gerade noch zulässige Maß findet nicht statt. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 17 Änderung der AGB (1) Der Betreiber behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist (z. B. bei Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung, der Marktbedingungen oder der Geschäftsstrategie) und der Nutzer nicht unangemessen benachteiligt wird. (2) Der Nutzer wird über Änderungen der AGB mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der neuen Fassung per E-Mail und/oder In-App-Benachrichtigung informiert. (3) Der Nutzer hat das Recht, den geänderten AGB innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Der Widerspruch kann formlos (z. B. per E-Mail) erfolgen. (4) Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb der Frist und nutzt er die Plattform nach Ablauf der Frist weiter, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Betreiber wird den Nutzer in der Änderungsmitteilung gesondert auf diese Rechtsfolge hinweisen. (5) Widerspricht der Nutzer den geänderten AGB, ist der Betreiber berechtigt, den Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB zu kündigen. Der Nutzer wird hierüber in der Änderungsmitteilung informiert. ────────────────────────────────────────────────────────────── Wörth am Rhein, den 16. Juli 2026 Dirk Bock