Beezybee

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Plattform „Beezybee" Stand: März 2026 Betreiber: Dirk Bock (Einzelunternehmer) Theodolindestr. 32a 76744 Wörth am Rhein E-Mail: admin@beezybee-app.de Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE184048859 ────────────────────────────────────────────────────────────── § 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für die Nutzung der mobilen Applikation „Beezybee" (nachfolgend „Plattform" oder „App") einschließlich sämtlicher zugehörigen Webdienste, die von Dirk Bock (nachfolgend „Betreiber") betrieben wird. (2) Die Plattform umfasst derzeit folgende Geschäftsbereiche (nachfolgend „Vertikalen"): a) „Beezybee", ein Peer-to-Peer-Vermittlungsmarktplatz für Alltagshilfe und Gelegenheitsaufträge (§§ 4-8); b) „Borrowbee", ein Peer-to-Peer-Marktplatz für die entgeltliche Gebrauchsüberlassung beweglicher Sachen zwischen Privatpersonen (§ 9). (3) Die AGB gelten gegenüber allen registrierten Nutzern (nachfolgend „Nutzer") unabhängig davon, ob sie als Suchende, Helfende, Verleihende oder Ausleihende auftreten. (4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB der Nutzer werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Betreiber ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. (5) Für einzelne Vertikalen können Sonderbedingungen gelten, die im jeweiligen Paragraphen dieser AGB geregelt sind und im Kollisionsfall den allgemeinen Bestimmungen vorgehen. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 2 Vermittlerrolle des Betreibers (1) Der Betreiber ist ausschließlich technischer Vermittler. Er stellt eine Plattform zur Verfügung, über die Nutzer eigenverantwortlich Verträge untereinander anbahnen und schließen können. Der Betreiber wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartei der zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge. (2) Der Betreiber ist insbesondere: a) kein Arbeitgeber, kein Arbeitnehmer und kein Arbeitsvermittler im Sinne des SGB III; b) kein Verleiher oder Entleiher im Sinne des AÜG; c) kein Vertragspartner hinsichtlich der zwischen den Nutzern geschlossenen Dienst-, Werk- oder Leihverträge; d) kein Versicherer und kein Versicherungsvermittler; e) kein Zahlungsdienstleister (die Zahlungsabwicklung erfolgt über den externen Dienstleister Stripe, vgl. § 7). (3) Der Betreiber haftet nicht für die ordnungsgemäße Erfüllung der zwischen Nutzern geschlossenen Verträge. Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sind ausschließlich zwischen den jeweils beteiligten Nutzern geltend zu machen. (4) Der Betreiber erbringt keine rechtsgeschäftliche Arbeitsvermittlung im Sinne von § 38 SGB III. Die Plattform dient lediglich als technisches Kommunikationsmittel zur Kontaktanbahnung. (5) Die Plattform ist ausschließlich für kurzfristige, saisonale und gelegentliche Aufträge konzipiert. Sie dient nicht der dauerhaften Arbeitsvermittlung, der Überlassung von Arbeitskräften oder dem Ersatz regulärer Beschäftigungsverhältnisse. Inserate, die auf eine dauerhafte oder regelmäßige Beschäftigung abzielen, können vom Betreiber ohne Vorankündigung entfernt werden. Bei gewerblichen Nutzern ist die maximale Laufzeit eines Inserats auf 30 Tage beschränkt; wiederkehrende Aufträge sind auf maximal 3 Monate Laufzeit begrenzt. (6) Reparaturleistungen werden als Dienstleistungen vermittelt. Der Helfer schuldet die sorgfältige Durchführung der Reparatur, nicht deren Erfolg. Der Betreiber übernimmt keine Gewährleistung für das Ergebnis von Reparaturarbeiten. Kann eine Reparatur nicht erfolgreich abgeschlossen werden, können die Parteien über die Plattform eine Teilzahlung für die erbrachte Arbeitszeit vereinbaren. Teilzahlungen bei Reparaturaufträgen wirken sich nicht nachteilig auf die Bewertung des Helfers aus. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 3 Registrierung und Nutzerkonto (1) Eine eingeschränkte Nutzung der Plattform ist ohne Registrierung möglich (Browse-First). Nicht registrierte Besucher können öffentliche Inhalte wie Inserate und Marktplatz-Angebote einsehen. Für die aktive Nutzung (Bewerbungen, Buchungen, Chat, Bewertungen) ist eine Registrierung und die Erstellung eines persönlichen Nutzerkontos erforderlich. (2) Zur Registrierung berechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt geschäftsfähig sind. (3) Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen. Änderungen der angegebenen Daten sind unverzüglich im Nutzerprofil zu aktualisieren. (4) Jeder Nutzer darf nur ein Nutzerkonto anlegen. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist untersagt. Der Nutzer haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter seinem Nutzerkonto vorgenommen werden. (5) Der Betreiber behält sich vor, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder ein bestehendes Nutzerkonto bei Verstößen gegen diese AGB vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu löschen. (6) Im Rahmen der Registrierung und spätestens bei Erreichen der DAC7-Schwellenwerte (§ 10) ist der Nutzer verpflichtet, folgende Daten bereitzustellen: vollständiger Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) und IBAN. (7) Progressive Identitätsprüfung (Stufenmodell): Die Plattform setzt ein mehrstufiges Verifizierungsmodell ein, um Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit in Einklang zu bringen: a) Stufe 1, Bewerbungsdaten (vor erster Bewerbung/Angebot): Vor der erstmaligen Bewerbung auf einen Auftrag oder ein Leihgeschäft muss der Nutzer folgende Angaben machen: Mobiltelefonnummer, Vorname, Nachname, vollständige Anschrift (Straße, PLZ, Ort) und Geburtsdatum. Bei aktivierter SMS-Verifizierung wird die Mobiltelefonnummer zusätzlich per Einmal-Code (OTP) bestätigt. b) Stufe 2, Identitätsprüfung und Auszahlung (vor erster Auftragsausführung): Bevor ein Nutzer seinen ersten Auftrag ausführen oder einen Gegenstand verleihen darf, muss er folgende Schritte abschließen: , Identitätsprüfung mittels amtlichem Lichtbildausweis und biometrischem Selfie-Abgleich über den Dienstleister Stripe Identity. Der Betreiber speichert keine Ausweisfotos oder biometrischen Daten; die Verarbeitung erfolgt ausschließlich durch Stripe gemäß deren Datenschutzrichtlinie. , Einrichtung eines Auszahlungskontos über Stripe Connect (IBAN-Hinterlegung). Diese Stufe wird einmalig durchlaufen und berechtigt danach dauerhaft zur Auftragsausführung. c) Stufe 3, Steueridentifikationsnummer (bei DAC7-Schwellenwert): Bei Erreichen der gesetzlichen DAC7-Schwellen (§ 10) ist die Hinterlegung der 11-stelligen Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) verpflichtend. Bis zur Hinterlegung wird die weitere Auftragsausführung technisch blockiert. d) Der Betreiber behält sich vor, einzelne Verifizierungsschritte aus betrieblichen oder regulatorischen Gründen anzupassen. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 4 Nutzerpflichten (1) Der Nutzer verpflichtet sich, die Plattform ausschließlich zu den vorgesehenen Zwecken und im Einklang mit geltendem Recht zu nutzen. (2) Dem Nutzer ist es insbesondere untersagt: a) unwahre, irreführende oder rechtsverletzende Inhalte einzustellen; b) die Plattform zur Anbahnung oder Durchführung illegaler Tätigkeiten zu nutzen, insbesondere zur Schwarzarbeit (§ 6); c) andere Nutzer zu belästigen, zu bedrohen oder zu diskriminieren; d) die technische Infrastruktur der Plattform zu manipulieren, zu überlasten oder auf sonstige Weise zu beeinträchtigen; e) automatisierte Zugriffe (Bots, Scraper etc.) ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Betreibers einzusetzen; f) Zahlungen außerhalb der Plattform abzuwickeln, um die Servicegebühr des Betreibers zu umgehen (vgl. Abs. 3); g) Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail, Social-Media-Konten) vor der verbindlichen Beauftragung bzw. Zuweisung über die Plattform auszutauschen. (3) Umgehung der Plattformgebühren (Off-Platform-Deals): a) Es ist ausdrücklich untersagt, über die Plattform angebahnte Aufträge oder Leihgeschäfte außerhalb der Plattform abzuwickeln, um die Servicegebühr zu umgehen. b) Dies gilt auch für die Kontaktaufnahme über externe Kanäle, die erkennbar den Zweck verfolgt, plattformgebundene Transaktionen zu umgehen. c) Bei Verstoß gegen dieses Verbot ist der Betreiber berechtigt, das Nutzerkonto mit sofortiger Wirkung dauerhaft zu sperren und ausstehende Guthaben (inkl. BeeCoins) einzubehalten. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. (4) Das Nachrichtensystem der Plattform verwendet ein strukturiertes Anfrage-System. Im Bereich „Beezybee" steht kein Freitext-Chat vor der Beauftragung zur Verfügung; dies dient der Verhinderung von Off-Platform-Deals. Im Bereich „Borrowbee" wird der Chat erst nach Zuweisung des Leihgeschäfts freigeschaltet. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 5 Erlaubte und verbotene Kategorien (1) Die Plattform dient ausschließlich der Vermittlung von Alltagshilfe, einfachen Gelegenheitsaufträgen und der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung zwischen Privatpersonen. (2) Folgende Tätigkeiten und Kategorien sind auf der Plattform ausdrücklich verboten und werden durch automatisierte Systeme (KI-gestütztes Screening) aktiv unterbunden: a) Elektroinstallationsarbeiten, Arbeiten an der festen elektrischen Installation gemäß § 13 NAV erfordern eine Eintragung in das Installateurverzeichnis des zuständigen Netzbetreibers. Verstöße sind nach § 327 StGB strafbar. b) Gas-, Heizungs- und Sanitärinstallation, Arbeiten an Gas- und Wasserinstallationen gemäß § 13 NDAV und AVBWasserV setzen einen eingetragenen Fachbetrieb voraus. Zuwiderhandlungen können den Tatbestand der Gefährdung nach §§ 319, 320 StGB erfüllen. c) Dachdeckerarbeiten, Dachdeckerarbeiten unterliegen als zulassungspflichtiges Handwerk der Meisterpflicht nach Anlage A Nr. 4 der Handwerksordnung (HwO). Die Ausführung ohne Eintragung in die Handwerksrolle stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 117 HwO dar. d) Heilbehandlungen, Heilkundliche Tätigkeiten (einschl. Physiotherapie, Osteopathie, Logopädie und vergleichbare Behandlungen) unterliegen dem Heilpraktikergesetz (HeilprG). Die Ausübung ohne Erlaubnis ist nach § 5 HeilprG strafbar. e) Rechtsberatung, Die Erbringung von Rechtsdienstleistungen außerhalb des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) ist unzulässig. Erlaubte Nebenleistungen nach § 5 RDG bleiben hiervon unberührt. f) Steuerberatung, Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen ist nach § 5 StBerG den Angehörigen der steuerberatenden Berufe vorbehalten. g) Personenbeförderung, Entgeltliche Personenbeförderung ohne Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). h) Bewachungstätigkeit, Bewachungsgewerbe ohne Erlaubnis nach § 34a GewO. i) Kraftfahrzeugtechnik, Arbeiten an Kraftfahrzeugen (Reparatur, Wartung, Inspektion, HU/AU-Vorbereitung) unterliegen als zulassungspflichtiges Handwerk der Meisterpflicht nach Handwerksordnung Anlage A Nr. 20. j) Sonstige genehmigungspflichtige Handwerks- und Gewerbetätigkeiten, die nach der Handwerksordnung (Anlage A HwO) der Meisterpflicht unterliegen oder nach der Gewerbeordnung einer besonderen Genehmigung bedürfen. (3) Der Betreiber setzt KI-gestützte Systeme zur automatischen Erkennung und Blockierung verbotener Kategorien bei der Erstellung von Inseraten ein. Diese Systeme erfassen Schlüsselbegriffe, Beschreibungsmuster und Kategorieinhalte und verhindern die Veröffentlichung unzulässiger Angebote. (4) Der Nutzer ist unabhängig von der technischen Prüfung eigenverantwortlich dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die von ihm eingestellten oder angenommenen Aufträge keiner gesetzlichen Genehmigungspflicht unterliegen. (5) Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch die Ausführung verbotener Tätigkeiten entstehen, selbst wenn diese nicht durch die automatisierten Systeme erkannt wurden. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 6 Schwarzarbeit und Gewerbepflicht (1) Die Plattform darf nicht zur Anbahnung oder Durchführung von Schwarzarbeit im Sinne des § 1 Abs. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) genutzt werden. (2) Schwarzarbeit liegt insbesondere vor, wenn: a) Dienst- oder Werkleistungen erbracht werden, obwohl der Leistende seiner Verpflichtung zur Anzeige nach § 14 GewO nicht nachgekommen ist; b) ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe betrieben wird, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 HwO); c) der Leistende seinen steuerlichen Pflichten (insbesondere Einkommensteuer, Umsatzsteuer) nicht nachkommt; d) der Leistende seinen sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten nicht nachkommt. (3) Jeder Nutzer ist eigenverantwortlich verpflichtet: a) zu prüfen, ob seine Tätigkeit auf der Plattform einer Gewerbeanmeldung bedarf, und diese gegebenenfalls vorzunehmen; b) sämtliche auf der Plattform erzielten Einkünfte ordnungsgemäß gegenüber dem zuständigen Finanzamt zu erklären; c) etwaige Umsatzsteuerpflichten zu beachten und die Umsatzsteuer abzuführen, sofern die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nicht greift; d) eine etwaige Pflicht zur Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung) zu prüfen und zu erfüllen; e) sicherzustellen, dass für die angebotene Tätigkeit eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht. (4) Der Betreiber übernimmt keinerlei Verantwortung für die Einhaltung der in Abs. 3 genannten Pflichten. Er ist weder verpflichtet noch in der Lage, die steuerliche, sozialversicherungsrechtliche oder gewerberechtliche Situation einzelner Nutzer zu prüfen. (5) Der Betreiber setzt automatisierte Systeme ein, die auffällige Nutzungsmuster erkennen (z. B. ungewöhnlich hohes Transaktionsvolumen, Anzeichen gewerbsmäßiger Tätigkeit ohne entsprechende Kennung). Bei Verdacht auf Schwarzarbeit ist der Betreiber berechtigt: a) das betreffende Inserat zu löschen; b) das Nutzerkonto vorübergehend zu sperren; c) die zuständigen Behörden zu informieren, sofern eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht oder ein hinreichender Verdacht vorliegt. (6) Der Betreiber weist ausdrücklich darauf hin, dass auch gelegentliche Tätigkeiten (Alltagshilfe) ab bestimmten Einkommensgrenzen einkommensteuerpflichtig sein können. Die Freigrenze gemäß § 22 Nr. 3 Satz 2 EStG (derzeit 256 € pro Kalenderjahr) befreit lediglich von der Einkommensteuer auf sonstige Einkünfte; bei Überschreiten ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Der Betreiber empfiehlt jedem Nutzer, sich steuerlich beraten zu lassen. (7) Helfer-Disclaimer (Pflichthinweis vor erster Bewerbung): a) Vor der erstmaligen Bewerbung auf einen Auftrag oder ein Leihgeschäft wird dem Nutzer ein verbindlicher Hinweis (Disclaimer) angezeigt, der auf die eigenverantwortlichen Pflichten gemäß Abs. 3 hinweist, insbesondere: , Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO, falls erforderlich; , Versteuerung der Einnahmen (Freigrenze: 256 € p.a. gem. § 22 Nr. 3 Satz 2 EStG); , Sozialversicherungspflicht und Abführung von Beiträgen; , Vermeidung von Schwarzarbeit gemäß SchwarzArbG. b) Der Nutzer muss den Disclaimer aktiv bestätigen, bevor eine Bewerbung möglich ist. Die Bestätigung wird mit Zeitstempel und Versionsnummer dauerhaft in der Nutzerdatenbank gespeichert. c) Der Disclaimer ist einmalig und kann nicht widerrufen werden. Bei wesentlichen Änderungen des Hinweistextes kann der Betreiber eine erneute Bestätigung verlangen. d) Dieser Pflichthinweis gilt für alle Vertikalen der Plattform (Beezybee, Borrowbee). e) Die Bestätigung des Disclaimers entbindet den Nutzer nicht von der tatsächlichen Einhaltung der genannten Pflichten. Der Disclaimer dient der dokumentierten Kenntnisnahme, nicht der Haftungsübernahme durch den Betreiber. (8) Steuerliche In-App-Hinweise: a) Die Plattform erfasst die kumulierten Einnahmen und Transaktionen jedes Nutzers innerhalb eines Kalenderjahres und zeigt automatisierte Steuerhinweise an, wenn sich der Nutzer gesetzlichen Schwellenwerten nähert. b) Die Hinweise erfolgen in folgenden Stufen: , Ab 200 € kumulierten Einnahmen pro Kalenderjahr: Vorwarnung bezüglich der Freigrenze (§ 22 Nr. 3 Satz 2 EStG); , Ab 256 €: Hinweis, dass die Freigrenze überschritten ist und der gesamte Betrag steuerpflichtig wird; , Ab 29 Transaktionen ODER 1.900 € Einnahmen: Vorwarnung bezüglich der DAC7-Meldeschwellen (§ 10); , Ab 30 Transaktionen ODER 2.000 €: Hinweis auf bevorstehende Meldung an das BZSt. c) Diese Hinweise sind rein informatorisch und ersetzen keine steuerliche Beratung. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Hinweise. d) Die Einnahmen- und Transaktionszähler werden zum 1. Januar eines jeden Kalenderjahres automatisch zurückgesetzt. Die Vorjahresdaten werden archiviert. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 6a Profil-Tiers und Verifizierter-Profi-Status (1) Die Plattform unterscheidet zwei Nutzer-Stufen (Tiers): a) Tier 1, Privatperson (Standard): Jeder registrierte Nutzer erhält bei Registrierung automatisch Tier 1. Tier-1-Nutzer dürfen einfache Alltagshilfe und Gelegenheitsaufträge anbieten und ausführen, die keiner besonderen Genehmigung oder Qualifikation bedürfen. b) Tier 2, Verifizierter Profi: Nutzer, die einen gültigen Gewerbeschein, eine Eintragung in die Handwerksrolle (HWK-Karte) oder eine vergleichbare behördliche Genehmigung vorweisen, können den Status „Verifizierter Profi" beantragen. (2) Verfahren zur Erlangung von Tier 2: a) Der Nutzer lädt ein Foto oder Scan des Gewerbescheins bzw. der HWK-Karte über die Plattform hoch. b) Das Dokument wird durch den Betreiber manuell geprüft. c) Bei positiver Prüfung wird der Nutzer auf Tier 2 hochgestuft. d) Bei Ablehnung wird der Nutzer informiert und kann erneut Dokumente einreichen. e) Der Betreiber behält sich vor, den Tier-2-Status jederzeit zu entziehen, wenn Zweifel an der Gültigkeit der vorgelegten Dokumente bestehen oder die Genehmigung widerrufen wurde. (3) Lizenzpflichtige Aufträge: a) Aufträge, die vom Suchenden als „Lizenzpflicht erforderlich" gekennzeichnet werden, dürfen ausschließlich von Nutzern mit Tier-2-Status angenommen werden. b) Das KI-gestützte System der Plattform kann Aufträge zusätzlich automatisch als lizenzpflichtig kennzeichnen, wenn die Beschreibung auf eine genehmigungspflichtige Tätigkeit hindeutet. c) Die Kennzeichnung „Lizenzpflicht erforderlich" ist nach Erstellung des Auftrags unveränderlich. d) Die Prüfung, ob ein Tier-2-Nutzer über die für den konkreten Auftrag erforderliche Qualifikation verfügt, obliegt dem Nutzer selbst. Die Tier-2-Verifizierung bestätigt lediglich das Vorliegen einer gewerblichen Berechtigung, nicht die fachliche Eignung für eine bestimmte Tätigkeit. (4) Der Tier-Status eines Nutzers wird auf seinem Profil angezeigt (Verifizierter Profi / Privatperson). Eine Manipulation des Tier-Status durch den Nutzer ist technisch ausgeschlossen. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 7 Zahlungsabwicklung und Servicegebühr (1) Sämtliche Zahlungen zwischen Nutzern werden ausschließlich über den externen Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. (nachfolgend „Stripe") abgewickelt. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe Connect (Express-Konten). Der Betreiber hat zu keinem Zeitpunkt rechtlichen oder faktischen Zugriff auf die Gelder der Nutzer. Sämtliche Zahlungsflüsse (Autorisierung, Treuhandverwahrung, Freigabe und Auszahlung) werden ausschließlich durch Stripe als zugelassenen E-Geld-Emittenten abgewickelt. Der Betreiber ist daher kein Zahlungsdienstleister im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und unterliegt nicht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und Stripe entsteht durch Nutzung der Zahlungsfunktion; es gelten ergänzend die AGB von Stripe (Stripe Connected Account Agreement). (2) Die Plattform verwendet ein Treuhandmodell (Escrow): a) Bei Beauftragung eines Auftrags (Beezybee) wird der Gesamtbetrag (Auftragswert zzgl. Servicegebühr) beim Suchenden autorisiert und durch Stripe in Treuhand gehalten. b) Die Freigabe der Zahlung an den Helfenden erfolgt: , nach ausdrücklicher Bestätigung der Auftragserfüllung durch den Suchenden; oder , automatisch 48 Stunden nach dem vom Helfenden gemeldeten Abschlusszeitpunkt, sofern der Suchende in diesem Zeitraum keinen Einspruch erhebt. c) Im Bereich Borrowbee gelten die Sonderregelungen gemäß § 9. (3) Servicegebühren: a) Beezybee: Der Betreiber erhebt eine Servicegebühr in Höhe von 15 % (Endpreis inkl. gesetzl. MwSt) des vereinbarten Auftragswerts. Die Servicegebühr wird dem Suchenden bei Beauftragung zusätzlich zum Auftragswert in Rechnung gestellt. b) Borrowbee: Der Betreiber erhebt einen Aufschlag auf den vom Verleihenden festgesetzten Tagespreis. Die Höhe des Aufschlags richtet sich nach dem vom Verleihenden angegebenen Wiederbeschaffungswert des Gegenstands und beinhaltet die BorrowShield-Sachversicherung: , Gegenstände bis 300 € Wiederbeschaffungswert: Schadensregulierung erfolgt direkt über die Plattform (kein Versicherungsfall). Die Servicegebühr beträgt 18 % (Endpreis inkl. gesetzl. MwSt). , BorrowShield Basis: Gegenstände bis 5.000 € Wiederbeschaffungswert: 18 % Servicegebühr. Selbstbeteiligung: 10 % des Wiederbeschaffungswerts, mindestens 30 €. , BorrowShield Erweitert: Gegenstände bis 15.000 € Wiederbeschaffungswert: 18 % Servicegebühr. Selbstbeteiligung: 5 % des Wiederbeschaffungswerts, mindestens 30 €. , BorrowShield Premium: Gegenstände über 15.000 € bis max. 50.000 € Wiederbeschaffungswert: 21 % Servicegebühr (Endpreis inkl. gesetzl. MwSt). Selbstbeteiligung: 3 % des Wiederbeschaffungswerts, maximal 1.500 €. Die Selbstbeteiligung wird bei Buchung als Kaution eingezogen und bei schadensfreier Rückgabe automatisch erstattet. , Gegenstände über 50.000 € Wiederbeschaffungswert: Individuelle Absicherung auf Anfrage. Die tatsächliche Höhe der Servicegebühr wird dem Nutzer vor Abschluss der Transaktion angezeigt und kann im Rahmen von Aktionsangeboten reduziert werden. c) Loyalitätsrabatt: Ab der dritten (3.) gemeinsamen Buchung zwischen demselben Suchenden und demselben Helfenden bzw. Verleihenden reduziert sich die Servicegebühr auf 10 % des Auftragswerts (Loyalitätsgebühr). Die Berechnung erfolgt automatisch auf Basis der im System hinterlegten Buchungshistorie. d) Wiederkehrende Buchungen (Abo-Jobs): Vereinbaren Suchender und Helfender die regelmäßige Wiederholung eines Auftrags über die Plattform, beträgt die Servicegebühr 10 % des Auftragswerts. Die Frequenz (wöchentlich, zweiwöchentlich, monatlich) wird bei Einrichtung des Abonnements festgelegt. Beide Parteien können das Abonnement jederzeit pausieren oder kündigen. Die reduzierte Gebühr gilt ab der ersten Abo-Ausführung. e) Founding-Member-Rabatt: Nutzer, die als „Founding Member" registriert sind, erhalten bis zum 31. Juli 2026 eine reduzierte Servicegebühr von 10 % statt der regulären Gebühr. Der Founding-Member-Status wird vom Betreiber vergeben und ist nicht übertragbar. Nach Ablauf des Aktionszeitraums gilt die reguläre Servicegebühr gemäß lit. a) bzw. b). f) Die jeweilige Servicegebühr wird dem Nutzer vor Abschluss der Transaktion transparent ausgewiesen. Die angewandte Gebühr (Standard, Loyalität, Abo oder Founding Member) wird in der Zahlungsübersicht separat ausgewiesen. g) Der Betreiber ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form (E-Mail, In-App) auszustellen. (4) Aktionsrabatte und Launch-Angebote Der Betreiber kann zeitlich begrenzte Aktionsrabatte auf die in Absatz 3 genannten Servicegebühren gewähren. Während eines solchen Aktionszeitraums kann die Servicegebühr ganz oder teilweise entfallen. Der Betreiber informiert die Nutzer über Beginn, Ende und Umfang des jeweiligen Aktionsangebots in der App und/oder auf der Website. Nach Ablauf des Aktionszeitraums gelten die regulären Gebühren gemäß Absatz 3. Ein Anspruch auf Verlängerung oder Wiederholung von Aktionsangeboten besteht nicht. (5) Stornierung und Rückerstattung: a) Eine kostenfreie Stornierung durch den Suchenden ist möglich, solange der Auftrag noch nicht durch einen Helfenden angenommen wurde. b) Nach Annahme durch einen Helfenden richtet sich die Stornierung nach den im Einzelfall vereinbarten Bedingungen. Der Betreiber kann eine Vermittlungsgebühr einbehalten. c) Bei berechtigten Beschwerden vermittelt der Betreiber zwischen den Parteien. Die abschließende Entscheidung über Rückerstattungen obliegt dem Betreiber; dies ist unbeschadet der Möglichkeit der Parteien, den Rechtsweg zu beschreiten. (6) Der Betreiber haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle oder Fehler der Zahlungsabwicklung durch Stripe. Ansprüche hieraus sind unmittelbar gegenüber Stripe geltend zu machen. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 7a Widerrufsbelehrung für Verbraucher (1) Widerrufsrecht: Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, steht Ihnen bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB zu. Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns: Dirk Bock Theodolindestr. 32a 76744 Wörth am Rhein E-Mail: support@beezybee-app.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. (2) Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Servicegebühren, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben. (3) Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Dienstleistungen: Die Vermittlungsleistung des Betreibers (Zusammenführung von Suchenden und Helfenden/Verleihenden, Zahlungsabwicklung) ist eine digitale Dienstleistung, die auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wird. Vor jeder kostenpflichtigen Transaktion (Beauftragung eines Auftrags, Buchung eines Leihgeschäfts) bestätigt der Nutzer: a) dass er ausdrücklich zustimmt, dass der Betreiber mit der Ausführung der Vermittlungsleistung sofort beginnt; und b) dass er Kenntnis davon hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Vermittlungsleistung erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB). Mit der Zuweisung des Auftrags an einen Helfenden bzw. der Bestätigung einer Buchung ist die Vermittlungsleistung vollständig erbracht, sofern kein weiterer Leistungsbestandteil aussteht. Ab diesem Zeitpunkt besteht kein Widerrufsrecht bezüglich der Servicegebühr mehr. (4) Muster-Widerrufsformular: (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) , An: Dirk Bock, Theodolindestr. 32a, 76744 Wörth am Rhein, E-Mail: support@beezybee-app.de , Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: ____________________ , Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________________ , Name des/der Verbraucher(s): ____________________ , Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________ , Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): , Datum: ____________________ (*) Unzutreffendes streichen. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 7b HelpShield, Optionale Helfer-Haftpflichtversicherung (1) Helfende können bei jeder Bewerbung auf einen Auftrag optional den Versicherungsschutz „HelpShield" aktivieren. HelpShield bietet eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, die der Helfende während der aktiven Auftragsausführung verursacht. (2) Deckungsumfang: a) Gedeckt sind Personen- und Sachschäden, die der Helfende während der aktiven Auftragsausführung am Einsatzort verursacht. b) Nicht gedeckt sind: Vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Schäden durch grob fahrlässiges Verhalten (soweit nicht durch die Police abgedeckt), mittelbare Schäden und entgangener Gewinn, Schäden an Eigentum des Helfenden sowie Schäden, die außerhalb der Auftragsausführung entstehen. c) Die konkrete Deckungssumme und Versicherungsbedingungen richten sich nach dem jeweils gültigen Versicherungsvertrag und werden dem Nutzer vor Aktivierung transparent ausgewiesen. (3) Prämienberechnung: a) Die HelpShield-Prämie wird ausschließlich im Erfolgsfall fällig, d. h. nur bei tatsächlich durchgeführtem und bezahltem Auftrag. b) Die Prämie wird automatisch vom Verdienst des Helfenden abgezogen und nicht dem Suchenden berechnet. c) Wird ein Auftrag storniert oder nicht ausgeführt, fällt keine Prämie an. (4) Freiwilligkeit: a) Die Aktivierung von HelpShield ist vollständig freiwillig. Helfende können bei jeder Bewerbung individuell entscheiden, ob sie HelpShield hinzubuchen. b) Helfende, die über eine eigene Berufshaftpflichtversicherung verfügen, können auf HelpShield verzichten. c) Der HelpShield-Status wird dem Suchenden auf der Bewerbungskarte angezeigt (Badge „Versichert"). Es besteht kein Annahmezwang zugunsten versicherter Helfer. (5) Der Betreiber ist kein Versicherer. Die Versicherungsleistung wird durch einen externen Versicherungspartner erbracht. Der Betreiber tritt ausschließlich als Vermittler auf. Einzelheiten ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungspartners. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 8 BeeCoins, Aktivitätsbasiertes Belohnungssystem (1) BeeCoins sind ein kostenloses, aktivitätsbasiertes Belohnungssystem der Plattform. BeeCoins sind KEIN Zahlungsmittel, KEIN E-Geld im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und NICHT käuflich erwerbbar. (2) Nutzer erhalten BeeCoins automatisch für folgende Aktivitäten: a) Erfolgreicher Abschluss eines Auftrags (als Suchender): 3 BeeCoins pro EUR Auftragswert b) Erfolgreicher Abschluss eines Auftrags (als Helfender): 2 BeeCoins pro EUR Auftragswert c) Abschluss einer Borrowbee-Transaktion: Verleiher: 2 BeeCoins pro EUR, Entleiher: 3 BeeCoins pro EUR d) Abgabe einer Bewertung: 50 BeeCoins (einmalig pro Transaktion) e) Erfolgreiche Einladung eines Freundes (Referral): 200 BeeCoins (je Seite, Einladender und Eingeladener) (3) Die Vergabe erfolgt automatisch nach Abschluss der jeweiligen Aktivität. Ein Rechtsanspruch auf Vergabe besteht nicht. Der Betreiber behält sich vor, die Vergaberegeln und -beträge jederzeit anzupassen. (4) BeeCoins können künftig gegen Plattformvorteile eingelöst werden (z. B. Rabatte auf Servicegebühren). Die Einlösemöglichkeiten werden in der App bekannt gegeben, sobald sie verfügbar sind. (5) BeeCoins sind: a) nicht auf andere Nutzer übertragbar; b) nicht in Echtgeld rücktauschbar; c) nicht auszahlbar; d) nicht vererblich; e) nicht käuflich. (6) Bei Kündigung oder Sperrung des Nutzerkontos verfallen sämtliche BeeCoins ersatzlos. Da BeeCoins kostenlos vergeben werden, besteht kein Erstattungs- oder Entschädigungsanspruch. (7) Der Betreiber behält sich vor, das BeeCoins-System jederzeit zu ändern, einzuschränken oder einzustellen. Bestehende BeeCoins bleiben bis zur etwaigen Einstellung des Systems nutzbar. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 9 Borrowbee, Besondere Bedingungen für die Gebrauchsüberlassung (1) Vertragsverhältnis: a) Der Vertrag über die entgeltliche Gebrauchsüberlassung eines Gegenstands (Leihvertrag) kommt ausschließlich zwischen dem Verleihenden und dem Ausleihenden zustande. Der Betreiber ist nicht Vertragspartei dieses Vertrags. b) Der Verleihende bestätigt mit Einstellung eines Inserats, dass er Eigentümer oder nutzungsbefugter Besitzer des angebotenen Gegenstands ist und zur entgeltlichen Überlassung berechtigt ist. (2) Preisgestaltung und Gebühren: a) Der Verleihende legt einen Tagespreis sowie einen Wiederbeschaffungswert fest. b) Der dem Ausleihenden angezeigte Gesamtpreis beinhaltet den Tagespreis zzgl. des Plattformaufschlags gemäß § 7 Abs. 3 lit. b (18 % bzw. 21 % je nach BorrowShield-Stufe); ab der dritten gemeinsamen Buchung 10 % (§ 7 Abs. 3 lit. c). Der aktuelle Aufschlag wird vor Abschluss der Buchung angezeigt. (3) Gespeicherte Zahlungsmethode: a) Mit Abschluss einer Ausleihe wird die Zahlungsmethode des Ausleihenden für eventuelle Zusatzkosten gespeichert. Es wird kein Betrag blockiert oder vorab belastet. b) Die gespeicherte Zahlungsmethode dient der Absicherung des Verleihenden gegen Beschädigung, Verlust oder verspätete Rückgabe des überlassenen Gegenstands. c) Belastung der gespeicherten Zahlungsmethode: , Bei ordnungsgemäßer Rückgabe und Bestätigung durch den Verleihenden wird die gespeicherte Zahlungsmethode nicht belastet. , Bei Verspätung werden Strafgebühren automatisch über die gespeicherte Zahlungsmethode eingezogen (vgl. Abs. 10). , Bei Schäden reguliert die BorrowShield-Versicherung (vgl. § 7 Abs. 3 lit. b); sofern der Versicherungsschutz nicht greift, wird die gespeicherte Zahlungsmethode belastet. d) Bei Streitigkeiten über die Vergütung stellt die Plattform eine Verhandlungsfunktion bereit (Teilzahlung, Gegenvorschlag). Kommt keine Einigung zustande, wird automatisch der Mittelwert beider Vorschläge als unverbindliche Empfehlung berechnet. Bei Ablehnung wird die Zahlung eingefroren. Der Betreiber trifft keine Entscheidung über die Vergütungshöhe. Näheres regeln die Nutzungsbedingungen (§ 12 Abs. 5). (4) Buchungskalender und Verfügbarkeit: a) Verleihende können über einen Buchungskalender die Verfügbarkeit ihrer Gegenstände verwalten. b) Inserate haben eine maximale Laufzeit von 6 Monaten (durch den Verleihenden wählbar) und laufen danach automatisch ab. c) Eine Verlängerung ist durch erneute Einstellung des Inserats möglich. (5) Standort und Geo-Privatsphäre: a) Vor der Zuweisung eines Leihgeschäfts wird dem Ausleihenden nur ein ungefährer Standort (gerundete Geokoordinaten) angezeigt. b) Der exakte Standort wird erst nach verbindlicher Zuweisung und Zahlungseingang übermittelt. (6) Kommunikation: Der In-App-Chat zwischen Verleihenden und Ausleihenden wird freigeschaltet, sobald ein Angebot auf eine Suchanfrage eingeht. Dies ermöglicht die Klärung von Details vor der verbindlichen Zuweisung. (7) Haftung bei Sachschäden: a) Der Betreiber haftet nicht für Beschädigungen, den Verlust oder den Diebstahl von über die Plattform verliehenen Gegenständen. b) Ansprüche wegen Sachschäden bestehen ausschließlich zwischen dem Verleihenden und dem Ausleihenden. c) Der Betreiber empfiehlt beiden Parteien den Abschluss einer geeigneten Haftpflichtversicherung. (8) Übergabe- und Rückgabeverfahren: a) Die Übergabe des Gegenstands erfolgt durch persönliche Abholung oder Versand (z. B. DHL). Die Versandart wird zwischen den Parteien im Rahmen des Angebots vereinbart. b) Bei Versand kann der Ausleihende eine Sendungsnummer hinterlegen. c) Empfangsfiktion: Erfolgt innerhalb von 72 Stunden nach dem vereinbarten Leihbeginn keine Meldung des Ausleihenden über den ausgebliebenen Erhalt des Gegenstands, gilt der Gegenstand als ordnungsgemäß übergeben. Die Leihfrist beginnt in diesem Fall automatisch ab dem vereinbarten Leihbeginn. Die Zahlung wird entsprechend verarbeitet. d) Zweistufiges Rückgabeverfahren: , Der Ausleihende meldet die Rücksendung über die Plattform (ggf. mit Sendungsnummer). , Der Verleihende bestätigt den Empfang und prüft den Zustand des Gegenstands. , Bei ordnungsgemäßem Zustand wird keine Belastung der gespeicherten Zahlungsmethode vorgenommen. , Bei Beanstandung des Zustands hat der Verleihende 48 Stunden nach Empfang Zeit, einen Schaden zu melden. e) Bei DHL-Versand dient eine von der Plattform bereitgestellte unverbindliche Kostenschätzung lediglich der Orientierung. Die tatsächlichen Versandkosten trägt die vereinbarte Partei. (9) Fotodokumentation: a) Beide Parteien sind angehalten, den Zustand des Gegenstands bei Übergabe und Rückgabe fotografisch zu dokumentieren. b) Die Fotodokumentation dient als Nachweis im Falle von Schadensansprüchen oder Streitigkeiten. c) Fotos werden verschlüsselt auf der Plattform gespeichert und sind nur für die beteiligten Parteien und den Betreiber (bei Streitfällen) einsehbar. (10) Verspätete Rückgabe: a) Der Ausleihende ist verpflichtet, den Leihgegenstand spätestens zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt zurückzugeben. b) Bei verspäteter Rückgabe gilt folgende Gebührenregelung: , In den ersten 2 Tagen nach dem vereinbarten Rückgabedatum wird eine kostenlose Erinnerung versendet (Kulanzfrist). , Ab dem 3. bis zum 7. Tag der Verspätung wird dem Ausleihenden für jeden angefangenen Tag der vereinbarte Tagessatz zuzüglich eines Verspätungszuschlags von 20 % des Tagessatzes berechnet. Der Tagessatz wird an den Verleihenden ausgezahlt, der Zuschlag verbleibt beim Betreiber als pauschalierter Ersatz für den entstehenden Verwaltungsaufwand. , Ab dem 8. bis zum 14. Tag der Verspätung erhöht sich der Verspätungszuschlag auf 50 % des Tagessatzes pro Tag. , Die Gesamtbelastung aus Tagessätzen und Zuschlägen ist auf 80 % des bei der Buchung angegebenen Wiederbeschaffungswerts begrenzt. , Dem Ausleihenden steht der Nachweis offen, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. c) Erfolgt keine Rückgabe innerhalb von 14 Tagen nach dem vereinbarten Rückgabedatum, ist der Betreiber berechtigt, den Wiederbeschaffungswert des Gegenstands abzüglich bereits geleisteter Verspätungsgebühren über die hinterlegte Zahlungsmethode einzuziehen und das Nutzerkonto zu sperren. d) Die Belastung der hinterlegten Zahlungsmethode für Verspätungsgebühren und Wiederbeschaffungswert erfolgt automatisch. Der Ausleihende hat dieser Belastung mit Abschluss der Buchung zugestimmt. e) Die Möglichkeit, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt. Der ordentliche Rechtsweg steht allen Beteiligten offen. (10a) Verwarnungssystem: a) 1. Verstoß (z. B. verspätete Rückgabe): Verwarnung. b) 2. Verstoß: Dauerhafte Sperrung des Borrowbee-Moduls. Der Zugang zu anderen Plattformmodulen (Beezybee) bleibt hiervon unberührt. c) Betrug oder vorsätzliche Beschädigung: Sofortige vollständige Sperrung aller Plattformmodule. d) Einspruch: Der betroffene Nutzer kann innerhalb von 14 Tagen nach Sanktionsverhängung über den In-App-Support Einspruch einlegen. (11) Automatische Archivierung: a) Suchanfragen ohne eingegangenes Angebot werden nach 6 Monaten automatisch archiviert. b) Suchanfragen mit nicht angenommenen Angeboten werden nach 3 Monaten archiviert. c) Suchanfragen werden 3 Monate nach Ablauf des Rückgabedatums archiviert. d) Inserate werden nach Ablauf der vom Verleihenden gewählten Laufzeit (max. 6 Monate) automatisch deaktiviert. e) Der Nutzer wird vor der Archivierung per Push-Benachrichtigung informiert. (12) Bewertungssystem (Dual Rating): a) Nach Abschluss eines Leihvorgangs können beide Parteien eine Bewertung abgeben. b) Der Ausleihende bewertet den Verleihenden und den Zustand des Gegenstands. c) Der Verleihende bewertet den Ausleihenden (insbesondere hinsichtlich Zuverlässigkeit und pfleglichem Umgang). d) Die allgemeinen Bestimmungen zum Bewertungssystem gemäß § 11 gelten ergänzend. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 10 DAC7-Meldepflicht (Plattformen-Steuertransparenzgesetz) (1) Der Betreiber ist als Plattformbetreiber gemäß dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), das die EU-Richtlinie 2021/514 („DAC7") in nationales Recht umsetzt, verpflichtet, bestimmte Informationen über Nutzer und deren Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. (2) Die Meldepflicht wird ausgelöst, wenn ein Nutzer innerhalb eines Kalenderjahres: a) 30 oder mehr Transaktionen über die Plattform abwickelt; oder b) Einkünfte in Höhe von 2.000 € oder mehr über die Plattform erzielt. Es genügt das Erreichen eines der beiden Schwellenwerte. (3) Der Betreiber ist in diesen Fällen verpflichtet, dem BZSt folgende Daten zu übermitteln: a) Vor- und Nachname des Nutzers; b) Anschrift (Hauptwohnsitz); c) Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID); d) Geburtsdatum; e) ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; f) IBAN des hinterlegten Bankkontos; g) Gesamtbetrag der im Meldezeitraum erzielten Einkünfte; h) Anzahl der Transaktionen; i) etwaige von der Plattform einbehaltene Gebühren. (4) Der Nutzer ist verpflichtet, die zur Erfüllung der Meldepflicht erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen. Bei Falschangaben haftet der Nutzer dem Betreiber gegenüber für sämtliche daraus resultierenden Schäden (insbesondere Bußgelder). (4a) Hinterlegung der Steueridentifikationsnummer: a) Bei Erreichen der Schwellenwerte gemäß Abs. 2 ist der Nutzer verpflichtet, seine 11-stellige Steueridentifikationsnummer (§ 139b AO) in der App zu hinterlegen. b) Bis zur Hinterlegung der Steuer-ID werden sämtliche Auszahlungen an den Nutzer zurückgehalten (§ 17 Abs. 2 PStTG). Die zurückgehaltenen Beträge verbleiben sicher im Treuhandkonto (Escrow). Die Annahme und Ausführung von Aufträgen bleibt hiervon unberührt. c) Nach Hinterlegung der Steuer-ID werden alle zurückgehaltenen Auszahlungen automatisch freigegeben und innerhalb des nächsten Auszahlungszyklus überwiesen. d) Die Plattform zeigt progressive Warnhinweise an: , Ab 60 % der Schwelle: Informationshinweis im Profil; , Ab 80 % der Schwelle: Aufforderung zur Hinterlegung per Push-Benachrichtigung und Profilbanner; , Bei Erreichen der Schwelle: Zurückhaltung der Auszahlungen bis zur Hinterlegung der Steuer-ID sowie Hinweis bei jeder Bewerbung auf einen Auftrag. e) Die Plattform prüft die formale Gültigkeit der Steuer-ID (11-stelliges Ziffernformat). Die inhaltliche Richtigkeit verantwortet der Nutzer; die Prüfung der Angaben erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern im Rahmen der DAC7-Meldung. (5) Die Meldung an das BZSt entbindet den Nutzer nicht von seiner eigenverantwortlichen Pflicht zur steuerlichen Erklärung seiner Einkünfte (vgl. § 6 Abs. 3). (6) Der Betreiber übernimmt keinerlei steuerliche Haftung für die Nutzer. Er ist weder Steuerberater noch befugt, steuerliche Auskünfte zu erteilen. Nutzer werden dringend aufgefordert, sich von einem steuerlichen Berater beraten zu lassen. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 11 Bewertungssystem (1) Die Plattform stellt ein Bewertungssystem zur Verfügung, das der Transparenz und dem Vertrauensaufbau zwischen Nutzern dient. (2) Bewertungen müssen wahrheitsgemäß, sachlich und frei von beleidigenden, diskriminierenden oder rechtswidrigen Inhalten sein. (3) Der Betreiber behält sich vor, Bewertungen zu löschen oder zu anonymisieren, wenn: a) sie nachweislich unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten; b) sie beleidigende, diskriminierende oder rechtswidrige Inhalte aufweisen; c) sie offensichtlich von Fake-Accounts oder in Absprache abgegeben wurden; d) der Betroffene eine nachvollziehbare Beschwerde einreicht und die Prüfung ergibt, dass die Bewertung gegen diese AGB verstößt. (4) Ein Anspruch des Nutzers auf Löschung einzelner Bewertungen besteht nur in den in Abs. 3 genannten Fällen. (5) Im Bereich Borrowbee gilt das duale Bewertungssystem gemäß § 9 Abs. 8. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 12 Kündigung und Kontolöschung (1) Der Nutzer kann sein Nutzerkonto jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung kann über die Kontoeinstellungen in der App oder durch formlose Mitteilung an den Betreiber (E-Mail genügt) erfolgen. (2) Offene Transaktionen (laufende Aufträge, aktive Leihvorgänge, ausstehende Zahlungen) müssen vor der Kontolöschung abgeschlossen werden. Das Nutzerkonto bleibt bis zum Abschluss aller offenen Transaktionen bestehen. (3) Der Betreiber ist berechtigt, das Nutzerkonto mit sofortiger Wirkung zu sperren oder zu löschen, wenn: a) der Nutzer gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt, insbesondere gegen §§ 4, 5, 6; b) der Nutzer wiederholt negative Bewertungen erhält, die auf schwerwiegende Pflichtverletzungen schließen lassen; c) der begründete Verdacht einer strafbaren Handlung besteht; d) der Nutzer Off-Platform-Deals im Sinne von § 4 Abs. 3 anbahnt oder durchführt. (4) Bei Kontolöschung: a) verfallen sämtliche nicht verbrauchten BeeCoins ersatzlos (§ 8 Abs. 6); b) werden personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzbestimmungen und der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht oder anonymisiert; c) bleiben bestehende Bewertungen in anonymisierter Form auf der Plattform erhalten, soweit dies zur Aufrechterhaltung der Integrität des Bewertungssystems erforderlich ist. (5) Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen gemäß §§ 147 AO, 257 HGB) bleiben von der Kontolöschung unberührt. (6) Widerspruchsverfahren bei Sperrungen: a) Der betroffene Nutzer kann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Sperrungsmitteilung über den In-App-Support oder per E-Mail an den Betreiber Widerspruch einlegen. b) Der Betreiber prüft den Sachverhalt erneut und teilt dem Nutzer das Ergebnis innerhalb von 14 Werktagen mit. c) Während des Widerspruchsverfahrens bleibt die Sperrung bestehen. Laufende Transaktionen werden nicht beeinträchtigt. d) Die Möglichkeit, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 13 Haftungsbeschränkung (1) Der Betreiber haftet unbeschränkt: a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; b) bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; c) im Rahmen einer übernommenen Garantie; d) bei zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Der Betreiber haftet nicht für: a) die Qualität, Rechtmäßigkeit, Sicherheit oder Verfügbarkeit der von Nutzern eingestellten Angebote oder Inserate; b) die Erfüllung von Verträgen zwischen Nutzern; c) Schäden, die durch die Ausführung von Aufträgen oder die Nutzung verliehener Gegenstände entstehen; d) die steuerliche, sozialversicherungsrechtliche oder gewerberechtliche Compliance einzelner Nutzer; e) Ausfälle, Verzögerungen oder Fehler der Zahlungsabwicklung durch Stripe; f) den Verlust von Daten, soweit der Nutzer es unterlassen hat, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen; g) eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Plattform aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen oder höherer Gewalt. (4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten des Betreibers. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 14 Datenschutz (1) Der Betreiber erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Nutzer im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telekommunikation-Digitale-Dienste- Datenschutz-Gesetz (TDDDG). (2) Einzelheiten zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, einschließlich der Rechte der betroffenen Personen, sind in der gesonderten Datenschutzerklärung geregelt, die über die App und die Website des Betreibers abrufbar ist. (3) Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil des Nutzungsvertrags und wird dem Nutzer bei der Registrierung zur Kenntnisnahme vorgelegt. (4) Im Zusammenhang mit der DAC7-Meldepflicht (§ 10) werden personenbezogene Daten auf gesetzlicher Grundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Ist der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Karlsruhe. (3) Gegenüber Verbrauchern gilt der allgemeine Gerichtsstand gemäß §§ 12 ff. ZPO. Der Betreiber weist darauf hin, dass die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereitstellt. Diese ist erreichbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Der Betreiber ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 16 Salvatorische Klausel (1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. (2) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. (3) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen. § 306 BGB bleibt unberührt. ────────────────────────────────────────────────────────────── § 17 Änderung der AGB (1) Der Betreiber behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist (z. B. bei Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung, der Marktbedingungen oder der Geschäftsstrategie) und der Nutzer nicht unangemessen benachteiligt wird. (2) Der Nutzer wird über Änderungen der AGB mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der neuen Fassung per E-Mail und/oder In-App-Benachrichtigung informiert. (3) Der Nutzer hat das Recht, den geänderten AGB innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Der Widerspruch kann formlos (z. B. per E-Mail) erfolgen. (4) Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb der Frist und nutzt er die Plattform nach Ablauf der Frist weiter, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Betreiber wird den Nutzer in der Änderungsmitteilung gesondert auf diese Rechtsfolge hinweisen. (5) Widerspricht der Nutzer den geänderten AGB, ist der Betreiber berechtigt, den Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB zu kündigen. Der Nutzer wird hierüber in der Änderungsmitteilung informiert. ────────────────────────────────────────────────────────────── Wörth am Rhein, den 19. März 2026 Dirk Bock