Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Plattform „Beezybee"
Stand: März 2026
Betreiber:
Dirk Bock (Einzelunternehmer)
Theodolindestr. 32a
76744 Wörth am Rhein
E-Mail: admin@beezybee-app.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE184048859
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§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für die
Nutzung der mobilen Applikation „Beezybee" (nachfolgend „Plattform" oder „App")
einschließlich sämtlicher zugehörigen Webdienste, die von Dirk Bock
(nachfolgend „Betreiber") betrieben wird.
(2) Die Plattform umfasst derzeit folgende Geschäftsbereiche (nachfolgend
„Vertikalen"):
a) „Beezybee", ein Peer-to-Peer-Vermittlungsmarktplatz für
Alltagshilfe und Gelegenheitsaufträge (§§ 4-8);
b) „Borrowbee", ein Peer-to-Peer-Marktplatz für die entgeltliche
Gebrauchsüberlassung beweglicher Sachen zwischen Privatpersonen (§ 9).
(3) Die AGB gelten gegenüber allen registrierten Nutzern (nachfolgend „Nutzer")
unabhängig davon, ob sie als Suchende, Helfende, Verleihende oder Ausleihende
auftreten.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB der Nutzer werden nur
dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Betreiber ihrer Geltung
ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(5) Für einzelne Vertikalen können Sonderbedingungen gelten, die im jeweiligen
Paragraphen dieser AGB geregelt sind und im Kollisionsfall den allgemeinen
Bestimmungen vorgehen.
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§ 2 Vermittlerrolle des Betreibers
(1) Der Betreiber ist ausschließlich technischer Vermittler. Er stellt eine
Plattform zur Verfügung, über die Nutzer eigenverantwortlich Verträge
untereinander anbahnen und schließen können. Der Betreiber wird zu keinem
Zeitpunkt Vertragspartei der zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge.
(2) Der Betreiber ist insbesondere:
a) kein Arbeitgeber, kein Arbeitnehmer und kein Arbeitsvermittler im Sinne
des SGB III;
b) kein Verleiher oder Entleiher im Sinne des AÜG;
c) kein Vertragspartner hinsichtlich der zwischen den Nutzern geschlossenen
Dienst-, Werk- oder Leihverträge;
d) kein Versicherer und kein Versicherungsvermittler;
e) kein Zahlungsdienstleister (die Zahlungsabwicklung erfolgt über den
externen Dienstleister Stripe, vgl. § 7).
(3) Der Betreiber haftet nicht für die ordnungsgemäße Erfüllung der zwischen
Nutzern geschlossenen Verträge. Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sind
ausschließlich zwischen den jeweils beteiligten Nutzern geltend zu machen.
(4) Der Betreiber erbringt keine rechtsgeschäftliche Arbeitsvermittlung im
Sinne von § 38 SGB III. Die Plattform dient lediglich als technisches
Kommunikationsmittel zur Kontaktanbahnung.
(5) Die Plattform ist ausschließlich für kurzfristige, saisonale und
gelegentliche Aufträge konzipiert. Sie dient nicht der dauerhaften
Arbeitsvermittlung, der Überlassung von Arbeitskräften oder dem Ersatz
regulärer Beschäftigungsverhältnisse. Inserate, die auf eine dauerhafte
oder regelmäßige Beschäftigung abzielen, können vom Betreiber ohne
Vorankündigung entfernt werden. Bei gewerblichen Nutzern ist die maximale
Laufzeit eines Inserats auf 30 Tage beschränkt; wiederkehrende Aufträge
sind auf maximal 3 Monate Laufzeit begrenzt.
(6) Reparaturleistungen werden als Dienstleistungen vermittelt. Der Helfer
schuldet die sorgfältige Durchführung der Reparatur, nicht deren Erfolg.
Der Betreiber übernimmt keine Gewährleistung für das Ergebnis von
Reparaturarbeiten. Kann eine Reparatur nicht erfolgreich abgeschlossen
werden, können die Parteien über die Plattform eine Teilzahlung für die
erbrachte Arbeitszeit vereinbaren. Teilzahlungen bei Reparaturaufträgen
wirken sich nicht nachteilig auf die Bewertung des Helfers aus.
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§ 3 Registrierung und Nutzerkonto
(1) Eine eingeschränkte Nutzung der Plattform ist ohne Registrierung möglich
(Browse-First). Nicht registrierte Besucher können öffentliche Inhalte wie
Inserate und Marktplatz-Angebote einsehen. Für die aktive Nutzung
(Bewerbungen, Buchungen, Chat, Bewertungen) ist eine Registrierung und die
Erstellung eines persönlichen Nutzerkontos erforderlich.
(2) Zur Registrierung berechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die
das 18. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt geschäftsfähig sind.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße,
vollständige und aktuelle Angaben zu machen. Änderungen der angegebenen Daten
sind unverzüglich im Nutzerprofil zu aktualisieren.
(4) Jeder Nutzer darf nur ein Nutzerkonto anlegen. Die Weitergabe von
Zugangsdaten an Dritte ist untersagt. Der Nutzer haftet für sämtliche
Aktivitäten, die unter seinem Nutzerkonto vorgenommen werden.
(5) Der Betreiber behält sich vor, die Registrierung ohne Angabe von Gründen
abzulehnen oder ein bestehendes Nutzerkonto bei Verstößen gegen diese AGB
vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu löschen.
(6) Im Rahmen der Registrierung und spätestens bei Erreichen der
DAC7-Schwellenwerte (§ 10) ist der Nutzer verpflichtet, folgende Daten
bereitzustellen: vollständiger Name, Anschrift, Geburtsdatum,
Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) und IBAN.
(7) Progressive Identitätsprüfung (Stufenmodell):
Die Plattform setzt ein mehrstufiges Verifizierungsmodell ein, um
Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit in Einklang zu bringen:
a) Stufe 1, Bewerbungsdaten (vor erster Bewerbung/Angebot):
Vor der erstmaligen Bewerbung auf einen Auftrag oder ein Leihgeschäft
muss der Nutzer folgende Angaben machen: Mobiltelefonnummer, Vorname,
Nachname, vollständige Anschrift (Straße, PLZ, Ort) und Geburtsdatum.
Bei aktivierter SMS-Verifizierung wird die Mobiltelefonnummer
zusätzlich per Einmal-Code (OTP) bestätigt.
b) Stufe 2, Identitätsprüfung und Auszahlung (vor erster Auftragsausführung):
Bevor ein Nutzer seinen ersten Auftrag ausführen oder einen Gegenstand
verleihen darf, muss er folgende Schritte abschließen:
, Identitätsprüfung mittels amtlichem Lichtbildausweis und biometrischem
Selfie-Abgleich über den Dienstleister Stripe Identity. Der Betreiber
speichert keine Ausweisfotos oder biometrischen Daten; die Verarbeitung
erfolgt ausschließlich durch Stripe gemäß deren Datenschutzrichtlinie.
, Einrichtung eines Auszahlungskontos über Stripe Connect (IBAN-Hinterlegung).
Diese Stufe wird einmalig durchlaufen und berechtigt danach dauerhaft
zur Auftragsausführung.
c) Stufe 3, Steueridentifikationsnummer (bei DAC7-Schwellenwert):
Bei Erreichen der gesetzlichen DAC7-Schwellen (§ 10) ist die Hinterlegung
der 11-stelligen Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) verpflichtend.
Bis zur Hinterlegung wird die weitere Auftragsausführung technisch
blockiert.
d) Der Betreiber behält sich vor, einzelne Verifizierungsschritte aus
betrieblichen oder regulatorischen Gründen anzupassen.
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§ 4 Nutzerpflichten
(1) Der Nutzer verpflichtet sich, die Plattform ausschließlich zu den
vorgesehenen Zwecken und im Einklang mit geltendem Recht zu nutzen.
(2) Dem Nutzer ist es insbesondere untersagt:
a) unwahre, irreführende oder rechtsverletzende Inhalte einzustellen;
b) die Plattform zur Anbahnung oder Durchführung illegaler Tätigkeiten zu
nutzen, insbesondere zur Schwarzarbeit (§ 6);
c) andere Nutzer zu belästigen, zu bedrohen oder zu diskriminieren;
d) die technische Infrastruktur der Plattform zu manipulieren, zu
überlasten oder auf sonstige Weise zu beeinträchtigen;
e) automatisierte Zugriffe (Bots, Scraper etc.) ohne ausdrückliche
schriftliche Genehmigung des Betreibers einzusetzen;
f) Zahlungen außerhalb der Plattform abzuwickeln, um die Servicegebühr
des Betreibers zu umgehen (vgl. Abs. 3);
g) Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail, Social-Media-Konten) vor der
verbindlichen Beauftragung bzw. Zuweisung über die Plattform
auszutauschen.
(3) Umgehung der Plattformgebühren (Off-Platform-Deals):
a) Es ist ausdrücklich untersagt, über die Plattform angebahnte Aufträge
oder Leihgeschäfte außerhalb der Plattform abzuwickeln, um die
Servicegebühr zu umgehen.
b) Dies gilt auch für die Kontaktaufnahme über externe Kanäle, die
erkennbar den Zweck verfolgt, plattformgebundene Transaktionen zu
umgehen.
c) Bei Verstoß gegen dieses Verbot ist der Betreiber berechtigt, das
Nutzerkonto mit sofortiger Wirkung dauerhaft zu sperren und
ausstehende Guthaben (inkl. BeeCoins) einzubehalten. Weitergehende
Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Das Nachrichtensystem der Plattform verwendet ein strukturiertes
Anfrage-System. Im Bereich „Beezybee" steht kein Freitext-Chat vor der
Beauftragung zur Verfügung; dies dient der Verhinderung von Off-Platform-Deals.
Im Bereich „Borrowbee" wird der Chat erst nach Zuweisung des Leihgeschäfts
freigeschaltet.
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§ 5 Erlaubte und verbotene Kategorien
(1) Die Plattform dient ausschließlich der Vermittlung von
Alltagshilfe, einfachen Gelegenheitsaufträgen und der entgeltlichen
Gebrauchsüberlassung zwischen Privatpersonen.
(2) Folgende Tätigkeiten und Kategorien sind auf der Plattform ausdrücklich
verboten und werden durch automatisierte Systeme (KI-gestütztes Screening)
aktiv unterbunden:
a) Elektroinstallationsarbeiten, Arbeiten an der festen elektrischen
Installation gemäß § 13 NAV erfordern eine Eintragung in das
Installateurverzeichnis des zuständigen Netzbetreibers. Verstöße sind
nach § 327 StGB strafbar.
b) Gas-, Heizungs- und Sanitärinstallation, Arbeiten an Gas- und
Wasserinstallationen gemäß § 13 NDAV und AVBWasserV setzen einen
eingetragenen Fachbetrieb voraus. Zuwiderhandlungen können den
Tatbestand der Gefährdung nach §§ 319, 320 StGB erfüllen.
c) Dachdeckerarbeiten, Dachdeckerarbeiten unterliegen als
zulassungspflichtiges Handwerk der Meisterpflicht nach Anlage A Nr. 4
der Handwerksordnung (HwO). Die Ausführung ohne Eintragung in die
Handwerksrolle stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 117 HwO dar.
d) Heilbehandlungen, Heilkundliche Tätigkeiten (einschl. Physiotherapie,
Osteopathie, Logopädie und vergleichbare Behandlungen) unterliegen dem
Heilpraktikergesetz (HeilprG). Die Ausübung ohne Erlaubnis ist nach
§ 5 HeilprG strafbar.
e) Rechtsberatung, Die Erbringung von Rechtsdienstleistungen außerhalb
des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) ist unzulässig. Erlaubte
Nebenleistungen nach § 5 RDG bleiben hiervon unberührt.
f) Steuerberatung, Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen ist
nach § 5 StBerG den Angehörigen der steuerberatenden Berufe
vorbehalten.
g) Personenbeförderung, Entgeltliche Personenbeförderung ohne
Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
h) Bewachungstätigkeit, Bewachungsgewerbe ohne Erlaubnis nach
§ 34a GewO.
i) Kraftfahrzeugtechnik, Arbeiten an Kraftfahrzeugen (Reparatur,
Wartung, Inspektion, HU/AU-Vorbereitung) unterliegen als
zulassungspflichtiges Handwerk der Meisterpflicht nach
Handwerksordnung Anlage A Nr. 20.
j) Sonstige genehmigungspflichtige Handwerks- und Gewerbetätigkeiten,
die nach der Handwerksordnung (Anlage A HwO) der Meisterpflicht
unterliegen oder nach der Gewerbeordnung einer besonderen
Genehmigung bedürfen.
(3) Der Betreiber setzt KI-gestützte Systeme zur automatischen Erkennung und
Blockierung verbotener Kategorien bei der Erstellung von Inseraten ein. Diese
Systeme erfassen Schlüsselbegriffe, Beschreibungsmuster und Kategorieinhalte
und verhindern die Veröffentlichung unzulässiger Angebote.
(4) Der Nutzer ist unabhängig von der technischen Prüfung eigenverantwortlich
dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die von ihm eingestellten oder
angenommenen Aufträge keiner gesetzlichen Genehmigungspflicht unterliegen.
(5) Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch die Ausführung verbotener
Tätigkeiten entstehen, selbst wenn diese nicht durch die automatisierten
Systeme erkannt wurden.
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§ 6 Schwarzarbeit und Gewerbepflicht
(1) Die Plattform darf nicht zur Anbahnung oder Durchführung von
Schwarzarbeit im Sinne des § 1 Abs. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
genutzt werden.
(2) Schwarzarbeit liegt insbesondere vor, wenn:
a) Dienst- oder Werkleistungen erbracht werden, obwohl der Leistende
seiner Verpflichtung zur Anzeige nach § 14 GewO nicht nachgekommen
ist;
b) ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe betrieben
wird, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 HwO);
c) der Leistende seinen steuerlichen Pflichten (insbesondere
Einkommensteuer, Umsatzsteuer) nicht nachkommt;
d) der Leistende seinen sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten
nicht nachkommt.
(3) Jeder Nutzer ist eigenverantwortlich verpflichtet:
a) zu prüfen, ob seine Tätigkeit auf der Plattform einer Gewerbeanmeldung
bedarf, und diese gegebenenfalls vorzunehmen;
b) sämtliche auf der Plattform erzielten Einkünfte ordnungsgemäß
gegenüber dem zuständigen Finanzamt zu erklären;
c) etwaige Umsatzsteuerpflichten zu beachten und die Umsatzsteuer
abzuführen, sofern die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
nicht greift;
d) eine etwaige Pflicht zur Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit bei
der zuständigen Berufsgenossenschaft (gesetzliche
Unfallversicherung) zu prüfen und zu erfüllen;
e) sicherzustellen, dass für die angebotene Tätigkeit eine ausreichende
Haftpflichtversicherung besteht.
(4) Der Betreiber übernimmt keinerlei Verantwortung für die Einhaltung der in
Abs. 3 genannten Pflichten. Er ist weder verpflichtet noch in der Lage, die
steuerliche, sozialversicherungsrechtliche oder gewerberechtliche Situation
einzelner Nutzer zu prüfen.
(5) Der Betreiber setzt automatisierte Systeme ein, die auffällige
Nutzungsmuster erkennen (z. B. ungewöhnlich hohes Transaktionsvolumen, Anzeichen
gewerbsmäßiger Tätigkeit ohne entsprechende Kennung). Bei Verdacht auf
Schwarzarbeit ist der Betreiber berechtigt:
a) das betreffende Inserat zu löschen;
b) das Nutzerkonto vorübergehend zu sperren;
c) die zuständigen Behörden zu informieren, sofern eine gesetzliche
Verpflichtung hierzu besteht oder ein hinreichender Verdacht
vorliegt.
(6) Der Betreiber weist ausdrücklich darauf hin, dass auch gelegentliche
Tätigkeiten (Alltagshilfe) ab bestimmten Einkommensgrenzen
einkommensteuerpflichtig sein können. Die Freigrenze gemäß § 22 Nr. 3 Satz 2
EStG (derzeit 256 € pro Kalenderjahr) befreit lediglich von der
Einkommensteuer auf sonstige Einkünfte; bei Überschreiten ist der gesamte
Betrag steuerpflichtig. Der Betreiber empfiehlt jedem Nutzer, sich steuerlich
beraten zu lassen.
(7) Helfer-Disclaimer (Pflichthinweis vor erster Bewerbung):
a) Vor der erstmaligen Bewerbung auf einen Auftrag oder ein Leihgeschäft
wird dem Nutzer ein verbindlicher Hinweis (Disclaimer) angezeigt, der
auf die eigenverantwortlichen Pflichten gemäß Abs. 3 hinweist,
insbesondere:
, Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO, falls erforderlich;
, Versteuerung der Einnahmen (Freigrenze: 256 € p.a. gem. § 22 Nr. 3
Satz 2 EStG);
, Sozialversicherungspflicht und Abführung von Beiträgen;
, Vermeidung von Schwarzarbeit gemäß SchwarzArbG.
b) Der Nutzer muss den Disclaimer aktiv bestätigen, bevor eine Bewerbung
möglich ist. Die Bestätigung wird mit Zeitstempel und Versionsnummer
dauerhaft in der Nutzerdatenbank gespeichert.
c) Der Disclaimer ist einmalig und kann nicht widerrufen werden. Bei
wesentlichen Änderungen des Hinweistextes kann der Betreiber eine
erneute Bestätigung verlangen.
d) Dieser Pflichthinweis gilt für alle Vertikalen der Plattform
(Beezybee, Borrowbee).
e) Die Bestätigung des Disclaimers entbindet den Nutzer nicht von der
tatsächlichen Einhaltung der genannten Pflichten. Der Disclaimer dient
der dokumentierten Kenntnisnahme, nicht der Haftungsübernahme durch
den Betreiber.
(8) Steuerliche In-App-Hinweise:
a) Die Plattform erfasst die kumulierten Einnahmen und Transaktionen
jedes Nutzers innerhalb eines Kalenderjahres und zeigt automatisierte
Steuerhinweise an, wenn sich der Nutzer gesetzlichen Schwellenwerten
nähert.
b) Die Hinweise erfolgen in folgenden Stufen:
, Ab 200 € kumulierten Einnahmen pro Kalenderjahr: Vorwarnung
bezüglich der Freigrenze (§ 22 Nr. 3 Satz 2 EStG);
, Ab 256 €: Hinweis, dass die Freigrenze überschritten ist und der
gesamte Betrag steuerpflichtig wird;
, Ab 29 Transaktionen ODER 1.900 € Einnahmen: Vorwarnung bezüglich
der DAC7-Meldeschwellen (§ 10);
, Ab 30 Transaktionen ODER 2.000 €: Hinweis auf bevorstehende
Meldung an das BZSt.
c) Diese Hinweise sind rein informatorisch und ersetzen keine steuerliche
Beratung. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit
oder Richtigkeit der Hinweise.
d) Die Einnahmen- und Transaktionszähler werden zum 1. Januar eines jeden
Kalenderjahres automatisch zurückgesetzt. Die Vorjahresdaten werden
archiviert.
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§ 6a Profil-Tiers und Verifizierter-Profi-Status
(1) Die Plattform unterscheidet zwei Nutzer-Stufen (Tiers):
a) Tier 1, Privatperson (Standard): Jeder registrierte Nutzer erhält
bei Registrierung automatisch Tier 1. Tier-1-Nutzer dürfen einfache
Alltagshilfe und Gelegenheitsaufträge anbieten und ausführen,
die keiner besonderen Genehmigung oder Qualifikation bedürfen.
b) Tier 2, Verifizierter Profi: Nutzer, die einen gültigen
Gewerbeschein, eine Eintragung in die Handwerksrolle (HWK-Karte)
oder eine vergleichbare behördliche Genehmigung vorweisen, können
den Status „Verifizierter Profi" beantragen.
(2) Verfahren zur Erlangung von Tier 2:
a) Der Nutzer lädt ein Foto oder Scan des Gewerbescheins bzw. der
HWK-Karte über die Plattform hoch.
b) Das Dokument wird durch den Betreiber manuell geprüft.
c) Bei positiver Prüfung wird der Nutzer auf Tier 2 hochgestuft.
d) Bei Ablehnung wird der Nutzer informiert und kann erneut Dokumente
einreichen.
e) Der Betreiber behält sich vor, den Tier-2-Status jederzeit zu
entziehen, wenn Zweifel an der Gültigkeit der vorgelegten
Dokumente bestehen oder die Genehmigung widerrufen wurde.
(3) Lizenzpflichtige Aufträge:
a) Aufträge, die vom Suchenden als „Lizenzpflicht erforderlich"
gekennzeichnet werden, dürfen ausschließlich von Nutzern mit
Tier-2-Status angenommen werden.
b) Das KI-gestützte System der Plattform kann Aufträge zusätzlich
automatisch als lizenzpflichtig kennzeichnen, wenn die
Beschreibung auf eine genehmigungspflichtige Tätigkeit hindeutet.
c) Die Kennzeichnung „Lizenzpflicht erforderlich" ist nach Erstellung
des Auftrags unveränderlich.
d) Die Prüfung, ob ein Tier-2-Nutzer über die für den konkreten
Auftrag erforderliche Qualifikation verfügt, obliegt dem Nutzer
selbst. Die Tier-2-Verifizierung bestätigt lediglich das
Vorliegen einer gewerblichen Berechtigung, nicht die fachliche
Eignung für eine bestimmte Tätigkeit.
(4) Der Tier-Status eines Nutzers wird auf seinem Profil angezeigt
(Verifizierter Profi / Privatperson). Eine Manipulation des
Tier-Status durch den Nutzer ist technisch ausgeschlossen.
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§ 7 Zahlungsabwicklung und Servicegebühr
(1) Sämtliche Zahlungen zwischen Nutzern werden ausschließlich über den
externen Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. (nachfolgend
„Stripe") abgewickelt. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe Connect
(Express-Konten). Der Betreiber hat zu keinem Zeitpunkt rechtlichen oder
faktischen Zugriff auf die Gelder der Nutzer. Sämtliche Zahlungsflüsse
(Autorisierung, Treuhandverwahrung, Freigabe und Auszahlung) werden
ausschließlich durch Stripe als zugelassenen E-Geld-Emittenten abgewickelt.
Der Betreiber ist daher kein Zahlungsdienstleister im Sinne des
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und unterliegt nicht der Aufsicht
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Ein
Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und Stripe entsteht durch Nutzung
der Zahlungsfunktion; es gelten ergänzend die AGB von Stripe (Stripe
Connected Account Agreement).
(2) Die Plattform verwendet ein Treuhandmodell (Escrow):
a) Bei Beauftragung eines Auftrags (Beezybee) wird der Gesamtbetrag
(Auftragswert zzgl. Servicegebühr) beim Suchenden autorisiert und
durch Stripe in Treuhand gehalten.
b) Die Freigabe der Zahlung an den Helfenden erfolgt:
, nach ausdrücklicher Bestätigung der Auftragserfüllung durch den
Suchenden; oder
, automatisch 48 Stunden nach dem vom Helfenden gemeldeten
Abschlusszeitpunkt, sofern der Suchende in diesem Zeitraum keinen
Einspruch erhebt.
c) Im Bereich Borrowbee gelten die Sonderregelungen gemäß § 9.
(3) Servicegebühren:
a) Beezybee: Der Betreiber erhebt eine Servicegebühr in Höhe von 15 %
(Endpreis inkl. gesetzl. MwSt) des vereinbarten Auftragswerts. Die
Servicegebühr wird dem Suchenden bei Beauftragung zusätzlich zum
Auftragswert in Rechnung gestellt.
b) Borrowbee: Der Betreiber erhebt einen Aufschlag auf den vom
Verleihenden festgesetzten Tagespreis. Die Höhe des Aufschlags richtet
sich nach dem vom Verleihenden angegebenen Wiederbeschaffungswert des
Gegenstands und beinhaltet die BorrowShield-Sachversicherung:
, Gegenstände bis 300 € Wiederbeschaffungswert: Schadensregulierung
erfolgt direkt über die Plattform (kein Versicherungsfall). Die
Servicegebühr beträgt 18 % (Endpreis inkl. gesetzl. MwSt).
, BorrowShield Basis: Gegenstände bis 5.000 € Wiederbeschaffungswert:
18 % Servicegebühr. Selbstbeteiligung: 10 % des Wiederbeschaffungswerts,
mindestens 30 €.
, BorrowShield Erweitert: Gegenstände bis 15.000 € Wiederbeschaffungswert:
18 % Servicegebühr. Selbstbeteiligung: 5 % des Wiederbeschaffungswerts,
mindestens 30 €.
, BorrowShield Premium: Gegenstände über 15.000 € bis max. 50.000 €
Wiederbeschaffungswert: 21 % Servicegebühr (Endpreis inkl. gesetzl. MwSt).
Selbstbeteiligung: 3 % des Wiederbeschaffungswerts, maximal 1.500 €.
Die Selbstbeteiligung wird bei Buchung als Kaution eingezogen und
bei schadensfreier Rückgabe automatisch erstattet.
, Gegenstände über 50.000 € Wiederbeschaffungswert: Individuelle
Absicherung auf Anfrage.
Die tatsächliche Höhe der Servicegebühr wird dem Nutzer vor Abschluss
der Transaktion angezeigt und kann im Rahmen von Aktionsangeboten
reduziert werden.
c) Loyalitätsrabatt: Ab der dritten (3.) gemeinsamen Buchung zwischen
demselben Suchenden und demselben Helfenden bzw. Verleihenden
reduziert sich die Servicegebühr auf 10 % des Auftragswerts
(Loyalitätsgebühr). Die Berechnung erfolgt automatisch auf Basis
der im System hinterlegten Buchungshistorie.
d) Wiederkehrende Buchungen (Abo-Jobs): Vereinbaren Suchender und
Helfender die regelmäßige Wiederholung eines Auftrags über die
Plattform, beträgt die Servicegebühr 10 % des Auftragswerts. Die
Frequenz (wöchentlich, zweiwöchentlich, monatlich) wird bei
Einrichtung des Abonnements festgelegt. Beide Parteien können das
Abonnement jederzeit pausieren oder kündigen. Die reduzierte Gebühr
gilt ab der ersten Abo-Ausführung.
e) Founding-Member-Rabatt: Nutzer, die als „Founding Member" registriert
sind, erhalten bis zum 31. Juli 2026 eine reduzierte Servicegebühr
von 10 % statt der regulären Gebühr. Der Founding-Member-Status wird
vom Betreiber vergeben und ist nicht übertragbar. Nach Ablauf des
Aktionszeitraums gilt die reguläre Servicegebühr gemäß lit. a)
bzw. b).
f) Die jeweilige Servicegebühr wird dem Nutzer vor Abschluss der
Transaktion transparent ausgewiesen. Die angewandte Gebühr (Standard,
Loyalität, Abo oder Founding Member) wird in der Zahlungsübersicht
separat ausgewiesen.
g) Der Betreiber ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form
(E-Mail, In-App) auszustellen.
(4) Aktionsrabatte und Launch-Angebote
Der Betreiber kann zeitlich begrenzte Aktionsrabatte auf die in Absatz 3 genannten Servicegebühren gewähren. Während eines solchen Aktionszeitraums kann die Servicegebühr ganz oder teilweise entfallen. Der Betreiber informiert die Nutzer über Beginn, Ende und Umfang des jeweiligen Aktionsangebots in der App und/oder auf der Website. Nach Ablauf des Aktionszeitraums gelten die regulären Gebühren gemäß Absatz 3. Ein Anspruch auf Verlängerung oder Wiederholung von Aktionsangeboten besteht nicht.
(5) Stornierung und Rückerstattung:
a) Eine kostenfreie Stornierung durch den Suchenden ist möglich, solange
der Auftrag noch nicht durch einen Helfenden angenommen wurde.
b) Nach Annahme durch einen Helfenden richtet sich die Stornierung nach
den im Einzelfall vereinbarten Bedingungen. Der Betreiber kann eine
Vermittlungsgebühr einbehalten.
c) Bei berechtigten Beschwerden vermittelt der Betreiber zwischen den
Parteien. Die abschließende Entscheidung über Rückerstattungen obliegt
dem Betreiber; dies ist unbeschadet der Möglichkeit der Parteien,
den Rechtsweg zu beschreiten.
(6) Der Betreiber haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle oder Fehler der
Zahlungsabwicklung durch Stripe. Ansprüche hieraus sind unmittelbar gegenüber
Stripe geltend zu machen.
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§ 7a Widerrufsbelehrung für Verbraucher
(1) Widerrufsrecht:
Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, steht Ihnen bei
Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB
zu. Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von
Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn
Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben,
müssen Sie uns:
Dirk Bock
Theodolindestr. 32a
76744 Wörth am Rhein
E-Mail: support@beezybee-app.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter
Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu
widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus,
dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf
der Widerrufsfrist absenden.
(2) Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die
wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Servicegebühren,
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns
eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt
haben.
(3) Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Dienstleistungen:
Die Vermittlungsleistung des Betreibers (Zusammenführung von Suchenden
und Helfenden/Verleihenden, Zahlungsabwicklung) ist eine digitale
Dienstleistung, die auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers vor Ablauf der
Widerrufsfrist vollständig erbracht wird.
Vor jeder kostenpflichtigen Transaktion (Beauftragung eines Auftrags,
Buchung eines Leihgeschäfts) bestätigt der Nutzer:
a) dass er ausdrücklich zustimmt, dass der Betreiber mit der Ausführung
der Vermittlungsleistung sofort beginnt; und
b) dass er Kenntnis davon hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger
Erbringung der Vermittlungsleistung erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB).
Mit der Zuweisung des Auftrags an einen Helfenden bzw. der Bestätigung
einer Buchung ist die Vermittlungsleistung vollständig erbracht, sofern
kein weiterer Leistungsbestandteil aussteht. Ab diesem Zeitpunkt besteht
kein Widerrufsrecht bezüglich der Servicegebühr mehr.
(4) Muster-Widerrufsformular:
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses
Formular aus und senden Sie es zurück.)
, An: Dirk Bock, Theodolindestr. 32a, 76744 Wörth am Rhein,
E-Mail: support@beezybee-app.de
, Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*)
abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden
Dienstleistung: ____________________
, Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________________
, Name des/der Verbraucher(s): ____________________
, Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________
, Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
, Datum: ____________________
(*) Unzutreffendes streichen.
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§ 7b HelpShield, Optionale Helfer-Haftpflichtversicherung
(1) Helfende können bei jeder Bewerbung auf einen Auftrag optional den
Versicherungsschutz „HelpShield" aktivieren. HelpShield bietet eine
Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, die der Helfende
während der aktiven Auftragsausführung verursacht.
(2) Deckungsumfang:
a) Gedeckt sind Personen- und Sachschäden, die der Helfende während der
aktiven Auftragsausführung am Einsatzort verursacht.
b) Nicht gedeckt sind: Vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Schäden durch
grob fahrlässiges Verhalten (soweit nicht durch die Police abgedeckt),
mittelbare Schäden und entgangener Gewinn, Schäden an Eigentum des
Helfenden sowie Schäden, die außerhalb der Auftragsausführung entstehen.
c) Die konkrete Deckungssumme und Versicherungsbedingungen richten sich
nach dem jeweils gültigen Versicherungsvertrag und werden dem Nutzer
vor Aktivierung transparent ausgewiesen.
(3) Prämienberechnung:
a) Die HelpShield-Prämie wird ausschließlich im Erfolgsfall fällig, d. h.
nur bei tatsächlich durchgeführtem und bezahltem Auftrag.
b) Die Prämie wird automatisch vom Verdienst des Helfenden abgezogen und
nicht dem Suchenden berechnet.
c) Wird ein Auftrag storniert oder nicht ausgeführt, fällt keine Prämie an.
(4) Freiwilligkeit:
a) Die Aktivierung von HelpShield ist vollständig freiwillig. Helfende
können bei jeder Bewerbung individuell entscheiden, ob sie HelpShield
hinzubuchen.
b) Helfende, die über eine eigene Berufshaftpflichtversicherung verfügen,
können auf HelpShield verzichten.
c) Der HelpShield-Status wird dem Suchenden auf der Bewerbungskarte
angezeigt (Badge „Versichert"). Es besteht kein Annahmezwang zugunsten
versicherter Helfer.
(5) Der Betreiber ist kein Versicherer. Die Versicherungsleistung wird durch
einen externen Versicherungspartner erbracht. Der Betreiber tritt
ausschließlich als Vermittler auf. Einzelheiten ergeben sich aus den
Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungspartners.
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§ 8 BeeCoins, Aktivitätsbasiertes Belohnungssystem
(1) BeeCoins sind ein kostenloses, aktivitätsbasiertes Belohnungssystem der
Plattform. BeeCoins sind KEIN Zahlungsmittel, KEIN E-Geld im Sinne des
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und NICHT käuflich erwerbbar.
(2) Nutzer erhalten BeeCoins automatisch für folgende Aktivitäten:
a) Erfolgreicher Abschluss eines Auftrags (als Suchender):
3 BeeCoins pro EUR Auftragswert
b) Erfolgreicher Abschluss eines Auftrags (als Helfender):
2 BeeCoins pro EUR Auftragswert
c) Abschluss einer Borrowbee-Transaktion:
Verleiher: 2 BeeCoins pro EUR, Entleiher: 3 BeeCoins pro EUR
d) Abgabe einer Bewertung: 50 BeeCoins (einmalig pro Transaktion)
e) Erfolgreiche Einladung eines Freundes (Referral):
200 BeeCoins (je Seite, Einladender und Eingeladener)
(3) Die Vergabe erfolgt automatisch nach Abschluss der jeweiligen Aktivität.
Ein Rechtsanspruch auf Vergabe besteht nicht. Der Betreiber behält sich vor,
die Vergaberegeln und -beträge jederzeit anzupassen.
(4) BeeCoins können künftig gegen Plattformvorteile eingelöst werden
(z. B. Rabatte auf Servicegebühren). Die Einlösemöglichkeiten werden in der
App bekannt gegeben, sobald sie verfügbar sind.
(5) BeeCoins sind:
a) nicht auf andere Nutzer übertragbar;
b) nicht in Echtgeld rücktauschbar;
c) nicht auszahlbar;
d) nicht vererblich;
e) nicht käuflich.
(6) Bei Kündigung oder Sperrung des Nutzerkontos verfallen sämtliche
BeeCoins ersatzlos. Da BeeCoins kostenlos vergeben werden, besteht kein
Erstattungs- oder Entschädigungsanspruch.
(7) Der Betreiber behält sich vor, das BeeCoins-System jederzeit zu ändern,
einzuschränken oder einzustellen. Bestehende BeeCoins bleiben bis zur
etwaigen Einstellung des Systems nutzbar.
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§ 9 Borrowbee, Besondere Bedingungen für die Gebrauchsüberlassung
(1) Vertragsverhältnis:
a) Der Vertrag über die entgeltliche Gebrauchsüberlassung eines
Gegenstands (Leihvertrag) kommt ausschließlich zwischen dem
Verleihenden und dem Ausleihenden zustande. Der Betreiber ist nicht
Vertragspartei dieses Vertrags.
b) Der Verleihende bestätigt mit Einstellung eines Inserats, dass er
Eigentümer oder nutzungsbefugter Besitzer des angebotenen Gegenstands
ist und zur entgeltlichen Überlassung berechtigt ist.
(2) Preisgestaltung und Gebühren:
a) Der Verleihende legt einen Tagespreis sowie einen Wiederbeschaffungswert fest.
b) Der dem Ausleihenden angezeigte Gesamtpreis beinhaltet den Tagespreis
zzgl. des Plattformaufschlags gemäß § 7 Abs. 3 lit. b (18 % bzw. 21 %
je nach BorrowShield-Stufe); ab der dritten gemeinsamen Buchung 10 %
(§ 7 Abs. 3 lit. c). Der aktuelle Aufschlag wird vor Abschluss der
Buchung angezeigt.
(3) Gespeicherte Zahlungsmethode:
a) Mit Abschluss einer Ausleihe wird die Zahlungsmethode des
Ausleihenden für eventuelle Zusatzkosten gespeichert. Es wird kein
Betrag blockiert oder vorab belastet.
b) Die gespeicherte Zahlungsmethode dient der Absicherung des
Verleihenden gegen Beschädigung, Verlust oder verspätete Rückgabe
des überlassenen Gegenstands.
c) Belastung der gespeicherten Zahlungsmethode:
, Bei ordnungsgemäßer Rückgabe und Bestätigung durch den Verleihenden
wird die gespeicherte Zahlungsmethode nicht belastet.
, Bei Verspätung werden Strafgebühren automatisch über die
gespeicherte Zahlungsmethode eingezogen (vgl. Abs. 10).
, Bei Schäden reguliert die BorrowShield-Versicherung (vgl. § 7
Abs. 3 lit. b); sofern der Versicherungsschutz nicht greift, wird
die gespeicherte Zahlungsmethode belastet.
d) Bei Streitigkeiten über die Vergütung stellt die Plattform
eine Verhandlungsfunktion bereit (Teilzahlung, Gegenvorschlag).
Kommt keine Einigung zustande, wird automatisch der Mittelwert
beider Vorschläge als unverbindliche Empfehlung berechnet.
Bei Ablehnung wird die Zahlung eingefroren. Der Betreiber
trifft keine Entscheidung über die Vergütungshöhe.
Näheres regeln die Nutzungsbedingungen (§ 12 Abs. 5).
(4) Buchungskalender und Verfügbarkeit:
a) Verleihende können über einen Buchungskalender die Verfügbarkeit ihrer
Gegenstände verwalten.
b) Inserate haben eine maximale Laufzeit von 6 Monaten (durch den
Verleihenden wählbar) und laufen danach automatisch ab.
c) Eine Verlängerung ist durch erneute Einstellung des Inserats möglich.
(5) Standort und Geo-Privatsphäre:
a) Vor der Zuweisung eines Leihgeschäfts wird dem Ausleihenden nur ein
ungefährer Standort (gerundete Geokoordinaten) angezeigt.
b) Der exakte Standort wird erst nach verbindlicher Zuweisung und
Zahlungseingang übermittelt.
(6) Kommunikation:
Der In-App-Chat zwischen Verleihenden und Ausleihenden wird
freigeschaltet, sobald ein Angebot auf eine Suchanfrage eingeht. Dies
ermöglicht die Klärung von Details vor der verbindlichen Zuweisung.
(7) Haftung bei Sachschäden:
a) Der Betreiber haftet nicht für Beschädigungen, den Verlust oder den
Diebstahl von über die Plattform verliehenen Gegenständen.
b) Ansprüche wegen Sachschäden bestehen ausschließlich zwischen dem
Verleihenden und dem Ausleihenden.
c) Der Betreiber empfiehlt beiden Parteien den Abschluss einer
geeigneten Haftpflichtversicherung.
(8) Übergabe- und Rückgabeverfahren:
a) Die Übergabe des Gegenstands erfolgt durch persönliche Abholung oder
Versand (z. B. DHL). Die Versandart wird zwischen den Parteien im
Rahmen des Angebots vereinbart.
b) Bei Versand kann der Ausleihende eine Sendungsnummer hinterlegen.
c) Empfangsfiktion: Erfolgt innerhalb von 72 Stunden nach dem
vereinbarten Leihbeginn keine Meldung des Ausleihenden über den
ausgebliebenen Erhalt des Gegenstands, gilt der Gegenstand als
ordnungsgemäß übergeben. Die Leihfrist beginnt in diesem Fall
automatisch ab dem vereinbarten Leihbeginn. Die Zahlung wird
entsprechend verarbeitet.
d) Zweistufiges Rückgabeverfahren:
, Der Ausleihende meldet die Rücksendung über die Plattform
(ggf. mit Sendungsnummer).
, Der Verleihende bestätigt den Empfang und prüft den Zustand des
Gegenstands.
, Bei ordnungsgemäßem Zustand wird keine Belastung der gespeicherten
Zahlungsmethode vorgenommen.
, Bei Beanstandung des Zustands hat der Verleihende 48 Stunden nach
Empfang Zeit, einen Schaden zu melden.
e) Bei DHL-Versand dient eine von der Plattform bereitgestellte
unverbindliche Kostenschätzung lediglich der Orientierung. Die
tatsächlichen Versandkosten trägt die vereinbarte Partei.
(9) Fotodokumentation:
a) Beide Parteien sind angehalten, den Zustand des Gegenstands bei
Übergabe und Rückgabe fotografisch zu dokumentieren.
b) Die Fotodokumentation dient als Nachweis im Falle von
Schadensansprüchen oder Streitigkeiten.
c) Fotos werden verschlüsselt auf der Plattform gespeichert und sind nur
für die beteiligten Parteien und den Betreiber (bei Streitfällen)
einsehbar.
(10) Verspätete Rückgabe:
a) Der Ausleihende ist verpflichtet, den Leihgegenstand spätestens zum
vereinbarten Rückgabezeitpunkt zurückzugeben.
b) Bei verspäteter Rückgabe gilt folgende Gebührenregelung:
, In den ersten 2 Tagen nach dem vereinbarten Rückgabedatum wird eine
kostenlose Erinnerung versendet (Kulanzfrist).
, Ab dem 3. bis zum 7. Tag der Verspätung wird dem Ausleihenden für
jeden angefangenen Tag der vereinbarte Tagessatz zuzüglich eines
Verspätungszuschlags von 20 % des Tagessatzes berechnet. Der
Tagessatz wird an den Verleihenden ausgezahlt, der Zuschlag
verbleibt beim Betreiber als pauschalierter Ersatz für den
entstehenden Verwaltungsaufwand.
, Ab dem 8. bis zum 14. Tag der Verspätung erhöht sich der
Verspätungszuschlag auf 50 % des Tagessatzes pro Tag.
, Die Gesamtbelastung aus Tagessätzen und Zuschlägen ist auf 80 %
des bei der Buchung angegebenen Wiederbeschaffungswerts begrenzt.
, Dem Ausleihenden steht der Nachweis offen, dass ein Schaden nicht
oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
c) Erfolgt keine Rückgabe innerhalb von 14 Tagen nach dem vereinbarten
Rückgabedatum, ist der Betreiber berechtigt, den Wiederbeschaffungswert
des Gegenstands abzüglich bereits geleisteter Verspätungsgebühren über
die hinterlegte Zahlungsmethode einzuziehen und das Nutzerkonto zu
sperren.
d) Die Belastung der hinterlegten Zahlungsmethode für Verspätungsgebühren
und Wiederbeschaffungswert erfolgt automatisch. Der Ausleihende hat
dieser Belastung mit Abschluss der Buchung zugestimmt.
e) Die Möglichkeit, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu
machen, bleibt hiervon unberührt. Der ordentliche Rechtsweg steht
allen Beteiligten offen.
(10a) Verwarnungssystem:
a) 1. Verstoß (z. B. verspätete Rückgabe): Verwarnung.
b) 2. Verstoß: Dauerhafte Sperrung des Borrowbee-Moduls. Der Zugang
zu anderen Plattformmodulen (Beezybee) bleibt hiervon
unberührt.
c) Betrug oder vorsätzliche Beschädigung: Sofortige vollständige
Sperrung aller Plattformmodule.
d) Einspruch: Der betroffene Nutzer kann innerhalb von 14 Tagen nach
Sanktionsverhängung über den In-App-Support Einspruch einlegen.
(11) Automatische Archivierung:
a) Suchanfragen ohne eingegangenes Angebot werden nach 6 Monaten
automatisch archiviert.
b) Suchanfragen mit nicht angenommenen Angeboten werden nach 3 Monaten
archiviert.
c) Suchanfragen werden 3 Monate nach Ablauf des Rückgabedatums
archiviert.
d) Inserate werden nach Ablauf der vom Verleihenden gewählten Laufzeit
(max. 6 Monate) automatisch deaktiviert.
e) Der Nutzer wird vor der Archivierung per Push-Benachrichtigung
informiert.
(12) Bewertungssystem (Dual Rating):
a) Nach Abschluss eines Leihvorgangs können beide Parteien eine
Bewertung abgeben.
b) Der Ausleihende bewertet den Verleihenden und den Zustand des
Gegenstands.
c) Der Verleihende bewertet den Ausleihenden (insbesondere hinsichtlich
Zuverlässigkeit und pfleglichem Umgang).
d) Die allgemeinen Bestimmungen zum Bewertungssystem gemäß § 11 gelten
ergänzend.
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§ 10 DAC7-Meldepflicht (Plattformen-Steuertransparenzgesetz)
(1) Der Betreiber ist als Plattformbetreiber gemäß dem
Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), das die EU-Richtlinie 2021/514
(„DAC7") in nationales Recht umsetzt, verpflichtet, bestimmte Informationen
über Nutzer und deren Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
zu melden.
(2) Die Meldepflicht wird ausgelöst, wenn ein Nutzer innerhalb eines
Kalenderjahres:
a) 30 oder mehr Transaktionen über die Plattform abwickelt; oder
b) Einkünfte in Höhe von 2.000 € oder mehr über die Plattform erzielt.
Es genügt das Erreichen eines der beiden Schwellenwerte.
(3) Der Betreiber ist in diesen Fällen verpflichtet, dem BZSt folgende Daten
zu übermitteln:
a) Vor- und Nachname des Nutzers;
b) Anschrift (Hauptwohnsitz);
c) Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID);
d) Geburtsdatum;
e) ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer;
f) IBAN des hinterlegten Bankkontos;
g) Gesamtbetrag der im Meldezeitraum erzielten Einkünfte;
h) Anzahl der Transaktionen;
i) etwaige von der Plattform einbehaltene Gebühren.
(4) Der Nutzer ist verpflichtet, die zur Erfüllung der Meldepflicht
erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen. Bei
Falschangaben haftet der Nutzer dem Betreiber gegenüber für sämtliche daraus
resultierenden Schäden (insbesondere Bußgelder).
(4a) Hinterlegung der Steueridentifikationsnummer:
a) Bei Erreichen der Schwellenwerte gemäß Abs. 2 ist der Nutzer
verpflichtet, seine 11-stellige Steueridentifikationsnummer (§ 139b AO)
in der App zu hinterlegen.
b) Bis zur Hinterlegung der Steuer-ID werden sämtliche Auszahlungen an
den Nutzer zurückgehalten (§ 17 Abs. 2 PStTG). Die zurückgehaltenen
Beträge verbleiben sicher im Treuhandkonto (Escrow). Die Annahme
und Ausführung von Aufträgen bleibt hiervon unberührt.
c) Nach Hinterlegung der Steuer-ID werden alle zurückgehaltenen
Auszahlungen automatisch freigegeben und innerhalb des nächsten
Auszahlungszyklus überwiesen.
d) Die Plattform zeigt progressive Warnhinweise an:
, Ab 60 % der Schwelle: Informationshinweis im Profil;
, Ab 80 % der Schwelle: Aufforderung zur Hinterlegung per
Push-Benachrichtigung und Profilbanner;
, Bei Erreichen der Schwelle: Zurückhaltung der Auszahlungen bis
zur Hinterlegung der Steuer-ID sowie Hinweis bei jeder
Bewerbung auf einen Auftrag.
e) Die Plattform prüft die formale Gültigkeit der Steuer-ID
(11-stelliges Ziffernformat). Die inhaltliche Richtigkeit
verantwortet der Nutzer; die Prüfung der Angaben erfolgt durch
das Bundeszentralamt für Steuern im Rahmen der DAC7-Meldung.
(5) Die Meldung an das BZSt entbindet den Nutzer nicht von seiner
eigenverantwortlichen Pflicht zur steuerlichen Erklärung seiner Einkünfte
(vgl. § 6 Abs. 3).
(6) Der Betreiber übernimmt keinerlei steuerliche Haftung für die Nutzer.
Er ist weder Steuerberater noch befugt, steuerliche Auskünfte zu erteilen.
Nutzer werden dringend aufgefordert, sich von einem steuerlichen Berater
beraten zu lassen.
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§ 11 Bewertungssystem
(1) Die Plattform stellt ein Bewertungssystem zur Verfügung, das der
Transparenz und dem Vertrauensaufbau zwischen Nutzern dient.
(2) Bewertungen müssen wahrheitsgemäß, sachlich und frei von beleidigenden,
diskriminierenden oder rechtswidrigen Inhalten sein.
(3) Der Betreiber behält sich vor, Bewertungen zu löschen oder zu
anonymisieren, wenn:
a) sie nachweislich unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten;
b) sie beleidigende, diskriminierende oder rechtswidrige Inhalte
aufweisen;
c) sie offensichtlich von Fake-Accounts oder in Absprache abgegeben
wurden;
d) der Betroffene eine nachvollziehbare Beschwerde einreicht und die
Prüfung ergibt, dass die Bewertung gegen diese AGB verstößt.
(4) Ein Anspruch des Nutzers auf Löschung einzelner Bewertungen besteht
nur in den in Abs. 3 genannten Fällen.
(5) Im Bereich Borrowbee gilt das duale Bewertungssystem gemäß § 9 Abs. 8.
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§ 12 Kündigung und Kontolöschung
(1) Der Nutzer kann sein Nutzerkonto jederzeit ohne Angabe von Gründen
kündigen. Die Kündigung kann über die Kontoeinstellungen in der App oder
durch formlose Mitteilung an den Betreiber (E-Mail genügt) erfolgen.
(2) Offene Transaktionen (laufende Aufträge, aktive Leihvorgänge,
ausstehende Zahlungen) müssen vor der Kontolöschung abgeschlossen werden.
Das Nutzerkonto bleibt bis zum Abschluss aller offenen Transaktionen
bestehen.
(3) Der Betreiber ist berechtigt, das Nutzerkonto mit sofortiger Wirkung zu
sperren oder zu löschen, wenn:
a) der Nutzer gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt,
insbesondere gegen §§ 4, 5, 6;
b) der Nutzer wiederholt negative Bewertungen erhält, die auf
schwerwiegende Pflichtverletzungen schließen lassen;
c) der begründete Verdacht einer strafbaren Handlung besteht;
d) der Nutzer Off-Platform-Deals im Sinne von § 4 Abs. 3 anbahnt
oder durchführt.
(4) Bei Kontolöschung:
a) verfallen sämtliche nicht verbrauchten BeeCoins ersatzlos (§ 8
Abs. 6);
b) werden personenbezogene Daten nach Maßgabe der
Datenschutzbestimmungen und der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
gelöscht oder anonymisiert;
c) bleiben bestehende Bewertungen in anonymisierter Form auf der
Plattform erhalten, soweit dies zur Aufrechterhaltung der Integrität
des Bewertungssystems erforderlich ist.
(5) Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere steuer- und
handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen gemäß §§ 147 AO, 257 HGB) bleiben
von der Kontolöschung unberührt.
(6) Widerspruchsverfahren bei Sperrungen:
a) Der betroffene Nutzer kann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der
Sperrungsmitteilung über den In-App-Support oder per E-Mail an den
Betreiber Widerspruch einlegen.
b) Der Betreiber prüft den Sachverhalt erneut und teilt dem Nutzer das
Ergebnis innerhalb von 14 Werktagen mit.
c) Während des Widerspruchsverfahrens bleibt die Sperrung bestehen.
Laufende Transaktionen werden nicht beeinträchtigt.
d) Die Möglichkeit, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten, bleibt
hiervon unberührt.
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§ 13 Haftungsbeschränkung
(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt:
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
b) bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
c) im Rahmen einer übernommenen Garantie;
d) bei zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die
Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Der Betreiber haftet nicht für:
a) die Qualität, Rechtmäßigkeit, Sicherheit oder Verfügbarkeit der von
Nutzern eingestellten Angebote oder Inserate;
b) die Erfüllung von Verträgen zwischen Nutzern;
c) Schäden, die durch die Ausführung von Aufträgen oder die Nutzung
verliehener Gegenstände entstehen;
d) die steuerliche, sozialversicherungsrechtliche oder
gewerberechtliche Compliance einzelner Nutzer;
e) Ausfälle, Verzögerungen oder Fehler der Zahlungsabwicklung durch
Stripe;
f) den Verlust von Daten, soweit der Nutzer es unterlassen hat,
regelmäßige Datensicherungen durchzuführen;
g) eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Plattform aufgrund von
Wartungsarbeiten, technischen Störungen oder höherer Gewalt.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der
gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten des
Betreibers.
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§ 14 Datenschutz
(1) Der Betreiber erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der
Nutzer im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), dem
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-
Datenschutz-Gesetz (TDDDG).
(2) Einzelheiten zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung,
einschließlich der Rechte der betroffenen Personen, sind in der gesonderten
Datenschutzerklärung geregelt, die über die App und die Website des
Betreibers abrufbar ist.
(3) Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil des Nutzungsvertrags und wird
dem Nutzer bei der Registrierung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
(4) Im Zusammenhang mit der DAC7-Meldepflicht (§ 10) werden
personenbezogene Daten auf gesetzlicher Grundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. c
DSGVO) an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt.
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§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag
Karlsruhe.
(3) Gegenüber Verbrauchern gilt der allgemeine Gerichtsstand gemäß §§ 12 ff.
ZPO. Der Betreiber weist darauf hin, dass die Europäische Kommission eine
Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereitstellt. Diese ist erreichbar
unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Der Betreiber ist zur Teilnahme
an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
weder verpflichtet noch bereit, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben.
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§ 16 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
(2) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll
diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der
wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien
mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
(3) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass
sich die AGB als lückenhaft erweisen. § 306 BGB bleibt unberührt.
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§ 17 Änderung der AGB
(1) Der Betreiber behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die
Zukunft zu ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist
(z. B. bei Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung, der
Marktbedingungen oder der Geschäftsstrategie) und der Nutzer nicht
unangemessen benachteiligt wird.
(2) Der Nutzer wird über Änderungen der AGB mindestens 30 Tage vor
Inkrafttreten der neuen Fassung per E-Mail und/oder In-App-Benachrichtigung
informiert.
(3) Der Nutzer hat das Recht, den geänderten AGB innerhalb von 30 Tagen
nach Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Der Widerspruch kann
formlos (z. B. per E-Mail) erfolgen.
(4) Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb der Frist und nutzt er die
Plattform nach Ablauf der Frist weiter, gelten die geänderten AGB als
angenommen. Der Betreiber wird den Nutzer in der Änderungsmitteilung
gesondert auf diese Rechtsfolge hinweisen.
(5) Widerspricht der Nutzer den geänderten AGB, ist der Betreiber
berechtigt, den Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der
geänderten AGB zu kündigen. Der Nutzer wird hierüber in der
Änderungsmitteilung informiert.
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Wörth am Rhein, den 19. März 2026
Dirk Bock