Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Plattform „Beezybee"
Stand: Juli 2026
Betreiber:
Beezybee, Inhaber Dirk Bock (Einzelunternehmer)
Theodolindestr. 32a
76744 Wörth am Rhein
E-Mail: admin@beezybee-app.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE184048859
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§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für die
Nutzung der mobilen Applikation „Beezybee" (nachfolgend „Plattform" oder „App")
einschließlich sämtlicher zugehörigen Webdienste, die von Dirk Bock
(nachfolgend „Betreiber") betrieben wird.
(2) Die Plattform umfasst derzeit folgende Geschäftsbereiche (nachfolgend
„Vertikalen"):
a) „Beezybee" – ein Peer-to-Peer-Vermittlungsmarktplatz für
Nachbarschaftshilfe und Gelegenheitsaufträge (§§ 4–8);
b) „Borrowbee" – ein Vermittlungsmarktplatz für die entgeltliche
Gebrauchsüberlassung beweglicher Sachen. Anbieter können sowohl
Privatpersonen als auch gewerbliche Anbieter (Einzelunternehmer und
Unternehmen) sein (§ 9).
(3) Die AGB gelten gegenüber allen registrierten Nutzern (nachfolgend „Nutzer")
unabhängig davon, ob sie als Suchende, Helfende, Vermietende oder Mietende
auftreten.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB der Nutzer werden nur
dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Betreiber ihrer Geltung
ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(5) Für einzelne Vertikalen können Sonderbedingungen gelten, die im jeweiligen
Paragraphen dieser AGB geregelt sind und im Kollisionsfall den allgemeinen
Bestimmungen vorgehen.
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§ 2 Vermittlerrolle des Betreibers
(1) Der Betreiber ist ausschließlich technischer Vermittler. Er stellt eine
Plattform zur Verfügung, über die Nutzer eigenverantwortlich Verträge
untereinander anbahnen und schließen können. Der Betreiber wird zu keinem
Zeitpunkt Vertragspartei der zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge.
(2) Der Betreiber ist insbesondere:
a) kein Arbeitgeber, kein Arbeitnehmer und kein Arbeitsvermittler im Sinne
des SGB III;
b) kein Vermieter oder Entleiher im Sinne des AÜG;
c) kein Vertragspartner hinsichtlich der zwischen den Nutzern geschlossenen
Dienst-, Werk- oder Leihverträge;
d) kein Versicherer und kein Versicherungsvermittler.
Zahlungen werden ausschließlich über den externen Zahlungsdienstleister
Stripe abgewickelt; Einzelheiten regelt § 7.
(3) Der Betreiber haftet nicht für die ordnungsgemäße Erfüllung der zwischen
Nutzern geschlossenen Verträge. Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sind
ausschließlich zwischen den jeweils beteiligten Nutzern geltend zu machen.
(4) Der Betreiber erbringt keine rechtsgeschäftliche Arbeitsvermittlung im
Sinne von § 38 SGB III. Die Plattform dient lediglich als technisches
Kommunikationsmittel zur Kontaktanbahnung.
(5) Die Plattform ist ausschließlich für kurzfristige, saisonale und
gelegentliche Aufträge konzipiert. Sie dient nicht der dauerhaften
Arbeitsvermittlung, der Überlassung von Arbeitskräften oder dem Ersatz
regulärer Beschäftigungsverhältnisse. Inserate, die auf eine dauerhafte
oder regelmäßige Beschäftigung abzielen, können vom Betreiber ohne
Vorankündigung entfernt werden. Bei gewerblichen Nutzern ist die maximale
Laufzeit eines Inserats auf 30 Tage beschränkt; wiederkehrende Aufträge
sind auf maximal 3 Monate Laufzeit begrenzt.
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§ 3 Registrierung und Nutzerkonto
(1) Eine eingeschränkte Nutzung der Plattform ist ohne Registrierung möglich
(Browse-First). Nicht registrierte Besucher können öffentliche Inhalte wie
Inserate und Marktplatz-Angebote einsehen. Für die aktive Nutzung
(Bewerbungen, Buchungen, Chat, Bewertungen) ist eine Registrierung und die
Erstellung eines persönlichen Nutzerkontos erforderlich.
(2) Zur Registrierung berechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die
das 18. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt geschäftsfähig sind. Die
Registrierung kann auch im Namen eines Unternehmens erfolgen; in diesem Fall
versichert der registrierende Nutzer seine Vertretungsberechtigung.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße,
vollständige und aktuelle Angaben zu machen. Änderungen der angegebenen Daten
sind unverzüglich im Nutzerprofil zu aktualisieren.
(4) Jeder Nutzer darf nur ein Nutzerkonto anlegen. Die Weitergabe von
Zugangsdaten an Dritte ist untersagt. Der Nutzer haftet für sämtliche
Aktivitäten, die unter seinem Nutzerkonto vorgenommen werden.
(5) Der Betreiber behält sich vor, die Registrierung ohne Angabe von Gründen
abzulehnen oder ein bestehendes Nutzerkonto bei Verstößen gegen diese AGB
vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu löschen.
(6) Im Rahmen der Registrierung und spätestens vor der ersten
meldepflichtigen Auszahlung (§ 10) ist der Nutzer verpflichtet, folgende Daten
bereitzustellen: vollständiger Name, Anschrift, Geburtsdatum,
Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) und IBAN.
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§ 3a Gewerbliche Anbieter
(1) Nutzer, die Leistungen oder Mietgegenstände im Rahmen einer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit anbieten (Unternehmer im Sinne des
§ 14 BGB), haben dies durch Auswahl des zutreffenden Anbieter-Status (bei
Einrichtung des Auszahlungskontos oder über die Profileinstellungen) selbst
zu erklären. Die Plattform kennzeichnet solche Nutzer auf Grundlage dieser
Selbsterklärung als „Gewerblicher Anbieter".
(2) Gewerbliche Anbieter erfüllen sämtliche ihnen gegenüber Verbrauchern
obliegenden gesetzlichen Informations-, Kennzeichnungs- und
Verbraucherschutzpflichten selbst und in eigener Verantwortung,
insbesondere:
a) die Anbieterkennzeichnung (§ 5 DDG);
b) die fernabsatzrechtlichen Informationspflichten einschließlich der
Widerrufsbelehrung (§§ 312d ff., 355 ff. BGB);
c) die gesetzlichen Gewährleistungsrechte;
d) preisangaben- und umsatzsteuerrechtliche Pflichten.
(3) Der Betreiber stellt hierfür ausschließlich die technischen
Eingabefelder bereit (insbesondere die „Anbieterkennzeichnung" im
Nutzerprofil). Er prüft die Angaben gewerblicher Anbieter nicht auf
Richtigkeit oder Vollständigkeit und erbringt keine Rechts- oder
Steuerberatung. Die Verantwortung für die Angaben und die Erfüllung der
Pflichten nach Absatz 2 liegt ausschließlich beim jeweiligen Anbieter.
(4) Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße gegen diesen Paragraphen
berechtigen den Betreiber zu Maßnahmen nach § 12.
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§ 4 Nutzerpflichten
(1) Der Nutzer verpflichtet sich, die Plattform ausschließlich zu den
vorgesehenen Zwecken und im Einklang mit geltendem Recht zu nutzen.
(2) Dem Nutzer ist es insbesondere untersagt:
a) unwahre, irreführende oder rechtsverletzende Inhalte einzustellen;
b) die Plattform zur Anbahnung oder Durchführung illegaler Tätigkeiten zu
nutzen, insbesondere zur Schwarzarbeit (§ 6);
c) andere Nutzer zu belästigen, zu bedrohen oder zu diskriminieren;
d) die technische Infrastruktur der Plattform zu manipulieren, zu
überlasten oder auf sonstige Weise zu beeinträchtigen;
e) automatisierte Zugriffe (Bots, Scraper etc.) ohne ausdrückliche
schriftliche Genehmigung des Betreibers einzusetzen;
f) Zahlungen außerhalb der Plattform abzuwickeln, um die Servicegebühr
des Betreibers zu umgehen (vgl. Abs. 3);
g) Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail, Social-Media-Konten) vor der
verbindlichen Beauftragung bzw. Zuweisung über die Plattform
auszutauschen.
(3) Umgehung der Plattformgebühren (Off-Platform-Deals):
a) Es ist ausdrücklich untersagt, über die Plattform angebahnte Aufträge
oder Leihgeschäfte außerhalb der Plattform abzuwickeln, um die
Servicegebühr zu umgehen.
b) Dies gilt auch für die Kontaktaufnahme über externe Kanäle, die
erkennbar den Zweck verfolgt, plattformgebundene Transaktionen zu
umgehen.
c) Bei Verstoß gegen dieses Verbot ist der Betreiber berechtigt, das
Nutzerkonto mit sofortiger Wirkung dauerhaft zu sperren. Bereits
gutgeschriebene BeeCoins können hierbei verfallen (§ 8 Abs. 6). Echte
Geldguthaben hält der Betreiber nur zurück oder verrechnet sie, soweit
dies gesetzlich zulässig, zwischen den Parteien unstreitig, rechtskräftig
festgestellt oder zur Abwicklung noch offener Transaktionen erforderlich
ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Die direkte Kommunikation zwischen Nutzern erfolgt unterschiedlich je
Vertikale:
a) Borrowbee: Der In-App-Chat ist nach Interessenbekundung und vor der
Buchungsanfrage verfügbar, um Übergabe-Details, Verfügbarkeit und
Rückgabemodalitäten zu klären.
b) Beezybee: Der In-App-Chat wird erst nach erfolgter Buchung
freigeschaltet. Dies dient der transparenten Preisbildung und dem
Schutz der Plattformvermittlung vor Off-Platform-Deals.
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§ 5 Erlaubte und verbotene Kategorien
(1) Die Plattform dient ausschließlich der Vermittlung von
Nachbarschaftshilfe, einfachen Gelegenheitsaufträgen und der entgeltlichen
Gebrauchsüberlassung beweglicher Sachen.
(2) Folgende Tätigkeiten und Kategorien sind auf der Plattform ausdrücklich
verboten und werden durch automatisierte Systeme (KI-gestütztes Screening)
aktiv unterbunden:
a) Elektroinstallationsarbeiten – Arbeiten an der festen elektrischen
Installation gemäß § 13 NAV erfordern eine Eintragung in das
Installateurverzeichnis des zuständigen Netzbetreibers.
b) Gas-, Heizungs- und Sanitärinstallation – Arbeiten an Gas- und
Wasserinstallationen gemäß § 13 NDAV und AVBWasserV setzen einen
eingetragenen Fachbetrieb voraus.
c) Dachdeckerarbeiten – Dachdeckerarbeiten unterliegen als
zulassungspflichtiges Handwerk der Meisterpflicht nach Anlage A Nr. 4
der Handwerksordnung (HwO) und setzen eine Eintragung in die
Handwerksrolle voraus.
d) Heilbehandlungen – Heilkundliche Tätigkeiten (einschl. Physiotherapie,
Osteopathie, Logopädie und vergleichbare Behandlungen) unterliegen dem
Heilpraktikergesetz (HeilprG) und setzen eine entsprechende Erlaubnis
voraus.
e) Rechtsberatung – Die Erbringung von Rechtsdienstleistungen außerhalb
des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) ist unzulässig. Erlaubte
Nebenleistungen nach § 5 RDG bleiben hiervon unberührt.
f) Steuerberatung – Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen ist
nach § 5 StBerG den Angehörigen der steuerberatenden Berufe
vorbehalten.
g) Personenbeförderung – Entgeltliche Personenbeförderung ohne
Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
h) Bewachungstätigkeit – Bewachungsgewerbe ohne Erlaubnis nach
§ 34a GewO.
i) Kraftfahrzeugtechnik – Arbeiten an Kraftfahrzeugen (Reparatur,
Wartung, Inspektion, HU/AU-Vorbereitung) unterliegen als
zulassungspflichtiges Handwerk der Meisterpflicht nach
Handwerksordnung Anlage A Nr. 20.
j) Sonstige genehmigungspflichtige Handwerks- und Gewerbetätigkeiten,
die nach der Handwerksordnung (Anlage A HwO) der Meisterpflicht
unterliegen oder nach der Gewerbeordnung einer besonderen
Genehmigung bedürfen.
(2a) Diese Tätigkeiten werden derzeit nicht über die Plattform vermittelt. Der
Betreiber prüft die Einführung eines gesonderten Profi-Bereichs, in dem
entsprechend qualifizierte Anbieter mit hinterlegtem Nachweis (z. B. Eintragung in
die Handwerksrolle, Meisterbrief oder Ausübungsberechtigung nach §§ 7 ff. HwO)
solche Leistungen anbieten können. Bis zur Freischaltung dieses Bereichs bleibt die
Veröffentlichung entsprechender Angebote gesperrt.
(3) Der Betreiber setzt KI-gestützte Systeme zur automatischen Erkennung und
Blockierung verbotener Kategorien bei der Erstellung von Inseraten ein. Diese
Systeme erfassen Schlüsselbegriffe, Beschreibungsmuster und Kategorieinhalte
und verhindern die Veröffentlichung unzulässiger Angebote.
(4) Der Nutzer ist unabhängig von der technischen Prüfung eigenverantwortlich
dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die von ihm eingestellten oder
angenommenen Aufträge keiner gesetzlichen Genehmigungspflicht unterliegen.
(5) Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch die Ausführung verbotener
Tätigkeiten entstehen, selbst wenn diese nicht durch die automatisierten
Systeme erkannt wurden.
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§ 6 Schwarzarbeit und Gewerbepflicht
(1) Die Plattform darf nicht zur Anbahnung oder Durchführung von
Schwarzarbeit im Sinne des § 1 Abs. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
genutzt werden.
(2) Schwarzarbeit liegt insbesondere vor, wenn:
a) Dienst- oder Werkleistungen erbracht werden, obwohl der Leistende
seiner Verpflichtung zur Anzeige nach § 14 GewO nicht nachgekommen
ist;
b) ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe betrieben
wird, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 HwO);
c) der Leistende seinen steuerlichen Pflichten (insbesondere
Einkommensteuer, Umsatzsteuer) nicht nachkommt;
d) der Leistende seinen sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten
nicht nachkommt.
(3) Jeder Nutzer ist eigenverantwortlich verpflichtet:
a) zu prüfen, ob seine Tätigkeit auf der Plattform einer Gewerbeanmeldung
bedarf, und diese gegebenenfalls vorzunehmen;
b) sämtliche auf der Plattform erzielten Einkünfte ordnungsgemäß
gegenüber dem zuständigen Finanzamt zu erklären;
c) etwaige Umsatzsteuerpflichten zu beachten und die Umsatzsteuer
abzuführen, sofern die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
nicht greift;
d) eine etwaige Pflicht zur Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit bei
der zuständigen Berufsgenossenschaft (gesetzliche
Unfallversicherung) zu prüfen und zu erfüllen;
e) sicherzustellen, dass für die angebotene Tätigkeit eine ausreichende
Haftpflichtversicherung besteht.
(4) Der Betreiber übernimmt keinerlei Verantwortung für die Einhaltung der in
Abs. 3 genannten Pflichten. Er ist weder verpflichtet noch in der Lage, die
steuerliche, sozialversicherungsrechtliche oder gewerberechtliche Situation
einzelner Nutzer zu prüfen.
(5) Der Betreiber setzt automatisierte Systeme ein, die auffällige
Nutzungsmuster erkennen (z. B. ungewöhnlich hohes Transaktionsvolumen, Anzeichen
gewerbsmäßiger Tätigkeit ohne entsprechende Kennung). Bei Verdacht auf
Schwarzarbeit ist der Betreiber berechtigt:
a) das betreffende Inserat zu löschen;
b) das Nutzerkonto vorübergehend zu sperren;
c) die zuständigen Behörden zu informieren, sofern eine gesetzliche
Verpflichtung hierzu besteht oder ein hinreichender Verdacht
vorliegt.
(6) Der Betreiber weist ausdrücklich darauf hin, dass auch gelegentliche
Tätigkeiten (Nachbarschaftshilfe) ab bestimmten Einkommensgrenzen
einkommensteuerpflichtig sein können. Die Freigrenze gemäß § 22 Nr. 3 Satz 2
EStG (derzeit 256 € pro Kalenderjahr) befreit lediglich von der
Einkommensteuer auf sonstige Einkünfte; bei Überschreiten ist der gesamte
Betrag steuerpflichtig. Der Betreiber empfiehlt jedem Nutzer, sich steuerlich
beraten zu lassen.
(7) Helfer-Disclaimer (Pflichthinweis vor erster Bewerbung):
a) Vor der erstmaligen Bewerbung auf einen Auftrag oder ein Leihgeschäft
wird dem Nutzer ein verbindlicher Hinweis (Disclaimer) angezeigt, der
auf die eigenverantwortlichen Pflichten gemäß Abs. 3 hinweist,
insbesondere:
– Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO, falls erforderlich;
– Versteuerung der Einnahmen (Freigrenze: 256 € p.a. gem. § 22 Nr. 3
Satz 2 EStG);
– Sozialversicherungspflicht und Abführung von Beiträgen;
– Vermeidung von Schwarzarbeit gemäß SchwarzArbG.
b) Der Nutzer muss den Disclaimer aktiv bestätigen, bevor eine Bewerbung
möglich ist. Die Bestätigung wird mit Zeitstempel und Versionsnummer
dauerhaft in der Nutzerdatenbank gespeichert.
c) Der Disclaimer ist einmalig und kann nicht widerrufen werden. Bei
wesentlichen Änderungen des Hinweistextes kann der Betreiber eine
erneute Bestätigung verlangen.
d) Dieser Pflichthinweis gilt für alle Vertikalen der Plattform
(Beezybee, Borrowbee).
e) Die Bestätigung des Disclaimers entbindet den Nutzer nicht von der
tatsächlichen Einhaltung der genannten Pflichten. Der Disclaimer dient
der dokumentierten Kenntnisnahme, nicht der Haftungsübernahme durch
den Betreiber.
(8) Steuerliche In-App-Hinweise:
a) Die Plattform erfasst die kumulierten Einnahmen und Transaktionen
jedes Nutzers innerhalb eines Kalenderjahres und zeigt hierzu
informatorische Hinweise an. Diese stellen keine steuerliche Bewertung dar.
b) Die Hinweise umfassen insbesondere:
– einen Hinweis auf die Freigrenze für sonstige Leistungen
(§ 22 Nr. 3 EStG), die den Nutzer persönlich betrifft;
– die Erhebung der Steueridentifikationsnummer für meldepflichtige
Tätigkeiten, spätestens vor der ersten Auszahlung (siehe § 10).
c) Diese Hinweise sind rein informatorisch und ersetzen keine steuerliche
Beratung. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit
oder Richtigkeit der Hinweise.
d) Die Einnahmen- und Transaktionszähler werden zum 1. Januar eines jeden
Kalenderjahres automatisch zurückgesetzt. Die Vorjahresdaten werden
archiviert.
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§ 6a Profil-Tiers und Profi-Status
(0) Aktueller Stand der Plattform: Die Plattform vermittelt derzeit
ausschließlich einfache, nicht genehmigungspflichtige Tätigkeiten
(Tier 1). Der Profi-Status (Tier 2) und die Vermittlung
genehmigungspflichtiger bzw. zulassungspflichtiger Aufträge befinden
sich in Vorbereitung und sind noch nicht freigeschaltet. Die folgenden
Absätze beschreiben das geplante Verfahren.
(1) Die Plattform unterscheidet zwei Nutzer-Stufen (Tiers):
a) Tier 1 – Basisstatus (ohne hinterlegten Gewerbenachweis): Jeder registrierte Nutzer erhält
bei Registrierung automatisch Tier 1. Tier-1-Nutzer dürfen einfache
Nachbarschaftshilfe und Gelegenheitsaufträge anbieten und ausführen,
die keiner besonderen Genehmigung oder Qualifikation bedürfen.
b) Tier 2 – Profi mit hinterlegtem Nachweis: Nutzer, die einen gültigen
Gewerbeschein, eine Eintragung in die Handwerksrolle (HWK-Karte)
oder eine vergleichbare behördliche Genehmigung vorweisen, können
diesen Profi-Status beantragen, sobald die Funktion freigeschaltet ist.
(2) Verfahren zur Erlangung von Tier 2:
a) Der Nutzer lädt ein Foto oder Scan des Gewerbescheins bzw. der
HWK-Karte über die Plattform hoch.
b) Das Dokument wird durch den Betreiber manuell geprüft.
c) Bei positiver Prüfung wird der Nutzer auf Tier 2 hochgestuft.
d) Bei Ablehnung wird der Nutzer informiert und kann erneut Dokumente
einreichen.
e) Der Betreiber behält sich vor, den Tier-2-Status jederzeit zu
entziehen, wenn Zweifel an der Gültigkeit der vorgelegten
Dokumente bestehen oder die Genehmigung widerrufen wurde.
(3) Lizenzpflichtige Aufträge (derzeit in Vorbereitung, noch nicht aktiv):
a) Sobald die Funktion freigeschaltet ist, dürfen Aufträge, die als
„Lizenzpflicht erforderlich" gekennzeichnet werden, ausschließlich von
Nutzern mit Tier-2-Status angenommen werden. Bis dahin vermittelt die
Plattform keine genehmigungspflichtigen Aufträge; das System blockiert
deren Erstellung automatisch.
b) Das KI-gestützte System der Plattform kann Aufträge zusätzlich
automatisch als lizenzpflichtig kennzeichnen, wenn die
Beschreibung auf eine genehmigungspflichtige Tätigkeit hindeutet.
c) Die Kennzeichnung „Lizenzpflicht erforderlich" ist nach Erstellung
des Auftrags unveränderlich.
d) Die Prüfung, ob ein Tier-2-Nutzer über die für den konkreten
Auftrag erforderliche Qualifikation verfügt, obliegt dem Nutzer
selbst. Der hinterlegte Tier-2-Nachweis bestätigt lediglich das
Vorliegen einer gewerblichen Berechtigung, nicht die fachliche
Eignung für eine bestimmte Tätigkeit.
(4) Der Tier-Status eines Nutzers wird auf seinem Profil angezeigt
(Profi mit hinterlegtem Nachweis / Basisstatus ohne hinterlegten Gewerbenachweis). Eine Manipulation des
Tier-Status durch den Nutzer ist technisch ausgeschlossen.
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§ 7 Zahlungsabwicklung und Servicegebühr
(1) Sämtliche Zahlungen zwischen Nutzern werden ausschließlich über den
externen Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. (nachfolgend
„Stripe") abgewickelt. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe Connect
(Express-Konten). Der jeweilige Betrag wird über die Konten und die
technische Infrastruktur von Stripe eingezogen. Die Auszahlung an den
jeweiligen Empfänger erfolgt zeitversetzt und wird erst nach Maßgabe
dieser AGB ausgelöst (zurückgehaltene Auszahlung). Der Betreiber bietet
keine Treuhand- oder Escrow-Dienstleistung an und erbringt selbst keine
Zahlungsdienste; sämtliche Zahlungsvorgänge werden durch Stripe
ausgeführt. Stripe ist ein behördlich zugelassener Zahlungsdienstleister
(reguliert durch die Central Bank of Ireland). Für auszahlungsberechtigte Anbieter (Helfende
bzw. Vermietende) entsteht durch die Einrichtung eines Stripe-Express-Kontos
ein unmittelbares Vertragsverhältnis mit Stripe; für diese gilt ergänzend
das Stripe Connected Account Agreement. Für zahlende Nutzer gelten im Rahmen
der Zahlungsabwicklung die jeweils einschlägigen Zahlungsbedingungen von
Stripe.
(2) Die Plattform nutzt ein Modell mit zeitversetzter, zurückgehaltener
Auszahlung:
a) Bei Beauftragung eines Auftrags (Beezybee) wird der Gesamtbetrag
(Auftragswert zzgl. Servicegebühr) beim Suchenden eingezogen (belastet).
Die Auszahlung an den Helfenden wird bis zur Freigabe zurückgehalten.
b) Die Freigabe der Zahlung an den Helfenden erfolgt:
– nach ausdrücklicher Bestätigung der Auftragserfüllung durch den
Suchenden; oder
– automatisch 48 Stunden nach dem vom Helfenden gemeldeten
Abschlusszeitpunkt, sofern der Suchende in diesem Zeitraum keinen
Einspruch erhebt.
c) Im Bereich Borrowbee gelten die Sonderregelungen gemäß § 9.
(3) Servicegebühren:
a) Beezybee: Der Betreiber erhebt eine Servicegebühr in Höhe von 15 %
(Endpreis inkl. gesetzl. MwSt) des vereinbarten Auftragswerts, mindestens
jedoch 4,00 € (Endpreis inkl. gesetzl. MwSt) je Transaktion (siehe lit. e).
Die Servicegebühr wird dem Suchenden bei Beauftragung zusätzlich zum
Auftragswert in Rechnung gestellt.
b) Borrowbee: Der Betreiber erhebt eine Servicegebühr in Höhe von 15 %
(Endpreis inkl. gesetzl. MwSt) auf den vom Vermietenden festgesetzten
Tagespreis, mindestens jedoch 4,00 € (Endpreis inkl. gesetzl. MwSt) je
Transaktion (siehe lit. e). Die tatsächliche Höhe
der Servicegebühr wird dem Nutzer vor Abschluss der Transaktion angezeigt.
c) Loyalitätsrabatt: Ab der zweiten (2.) gemeinsamen Buchung zwischen
demselben Suchenden und demselben Helfenden bzw. Vermietenden
reduziert sich die Servicegebühr um 5 Prozentpunkte (auf 10 %).
Die Berechnung erfolgt automatisch auf Basis
der im System hinterlegten Buchungshistorie.
d) Wiederkehrende Buchungen (Abo-Jobs): Vereinbaren Suchender und
Helfender die regelmäßige Wiederholung eines Auftrags über die
Plattform, beträgt die Servicegebühr 10 % des Auftragswerts. Die
Frequenz (wöchentlich, zweiwöchentlich, monatlich) wird bei
Einrichtung des Abonnements festgelegt. Beide Parteien können das
Abonnement jederzeit pausieren oder kündigen. Die reduzierte Gebühr
gilt ab der ersten Abo-Ausführung.
e) Mindestgebühr: Die Servicegebühr beträgt je Transaktion mindestens
4,00 € (Endpreis inkl. gesetzl. MwSt). Dieser Mindestbetrag gilt auch
dann, wenn sich aus einem Rabatt (Loyalität, Abo, Gutschein oder
BeeCoin-Guthaben) rechnerisch ein niedrigerer Betrag ergäbe. Er wird dem
Nutzer vor Abschluss der Transaktion transparent angezeigt.
f) Die jeweilige Servicegebühr wird dem Nutzer vor Abschluss der
Transaktion transparent ausgewiesen. Die angewandte Gebühr (Standard,
Loyalität, Abo oder Mindestgebühr) wird in der Zahlungsübersicht
separat ausgewiesen.
g) Der Betreiber ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form
(E-Mail, In-App) auszustellen.
h) Servicegebühr bei nachträglicher Einigung über den Auftragswert:
Einigen sich die Parteien nachträglich auf eine Reduzierung des
Auftragswerts (etwa im Einigungsverfahren nach den Nutzungsbedingungen),
wird dem Suchenden der Differenzbetrag des Auftragswerts erstattet. Die
Servicegebühr bleibt hiervon unberührt und wird nicht anteilig erstattet,
da sie das Entgelt für die bereits vollständig erbrachte
Vermittlungsleistung des Betreibers ist und unabhängig von der
Ausführungsqualität des vermittelten Auftrags anfällt; sie bemisst sich
nach dem bei Beauftragung ursprünglich vereinbarten Auftragswert. Dies
gilt nicht, wenn die Leistung vollständig ausbleibt (Einigung auf 0 %
bzw. anerkannte Nicht-Erfüllung); in diesem Fall wird auch die
Servicegebühr erstattet.
(4) Aktionsrabatte und Launch-Angebote
Der Betreiber kann zeitlich begrenzte Aktionsrabatte auf die in Absatz 3 genannten Servicegebühren gewähren. Während eines solchen Aktionszeitraums kann die Servicegebühr ganz oder teilweise entfallen. Der Betreiber informiert die Nutzer über Beginn, Ende und Umfang des jeweiligen Aktionsangebots in der App und/oder auf der Website. Nach Ablauf des Aktionszeitraums gelten die regulären Gebühren gemäß Absatz 3. Ein Anspruch auf Verlängerung oder Wiederholung von Aktionsangeboten besteht nicht.
(5) Stornierung und Rückerstattung:
a) Eine kostenfreie Stornierung durch den Suchenden ist möglich, solange
der Auftrag noch nicht durch einen Helfenden angenommen wurde.
b) Nach Annahme durch einen Helfenden richtet sich die Stornierung nach
den im Einzelfall vereinbarten Bedingungen. Der Betreiber kann eine
Vermittlungsgebühr einbehalten.
c) Bei berechtigten Beschwerden vermittelt der Betreiber zwischen den
Parteien. Technische Rückerstattungs- oder Auszahlungsmaßnahmen löst
der Betreiber nur aus, soweit eine dokumentierte Einigung der Parteien,
eine eindeutige Nicht-Erfüllung, eine gesetzliche Rückabwicklung oder
die Plattformregeln (insbesondere das Einigungsverfahren nach den
Nutzungsbedingungen) dies vorsehen. Die Geltendmachung von Ansprüchen
auf dem Rechtsweg bleibt den Parteien unbenommen.
(6) Der Betreiber haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle oder Fehler der
Zahlungsabwicklung durch Stripe. Ansprüche hieraus sind unmittelbar gegenüber
Stripe geltend zu machen.
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§ 7a Widerrufsbelehrung für Verbraucher
(1) Widerrufsrecht:
Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, steht Ihnen bei
Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB
zu. Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von
Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn
Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben,
müssen Sie uns:
Dirk Bock
Theodolindestr. 32a
76744 Wörth am Rhein
E-Mail: support@beezybee-app.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter
Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu
widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus,
dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf
der Widerrufsfrist absenden.
(2) Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die
wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Servicegebühren,
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns
eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt
haben.
(3) Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Dienstleistungen:
Die Vermittlungsleistung des Betreibers (Zusammenführung von Suchenden
und Helfenden/Vermietenden, Zahlungsabwicklung) ist eine digitale
Dienstleistung, die auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers vor Ablauf der
Widerrufsfrist vollständig erbracht wird.
Vor jeder kostenpflichtigen Transaktion (Beauftragung eines Auftrags,
Buchung eines Leihgeschäfts) bestätigt der Nutzer:
a) dass er ausdrücklich zustimmt, dass der Betreiber mit der Ausführung
der Vermittlungsleistung sofort beginnt; und
b) dass er Kenntnis davon hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger
Erbringung der Vermittlungsleistung erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB).
Mit der Zuweisung des Auftrags an einen Helfenden bzw. der Bestätigung
einer Buchung ist die Vermittlungsleistung vollständig erbracht, sofern
kein weiterer Leistungsbestandteil aussteht. Ab diesem Zeitpunkt besteht
kein Widerrufsrecht bezüglich der Servicegebühr mehr.
(4) Muster-Widerrufsformular:
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses
Formular aus und senden Sie es zurück.)
— An: Dirk Bock, Theodolindestr. 32a, 76744 Wörth am Rhein,
E-Mail: support@beezybee-app.de
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*)
abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden
Dienstleistung: ____________________
— Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________________
— Name des/der Verbraucher(s): ____________________
— Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
— Datum: ____________________
(*) Unzutreffendes streichen.
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§ 8 BeeCoins – Aktivitätsbasiertes Belohnungssystem
(1) BeeCoins sind ein kostenloses, aktivitätsbasiertes Belohnungssystem der
Plattform. BeeCoins sind KEIN Zahlungsmittel, KEIN E-Geld im Sinne des
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und NICHT käuflich erwerbbar.
(2) Nutzer erhalten BeeCoins automatisch für folgende Aktivitäten:
a) Buchung eines Auftrags (als Suchender):
3 BeeCoins pro Auftrag
b) Erfolgreicher Abschluss eines Auftrags (als Helfender):
5 BeeCoins pro Auftrag
c) Abschluss einer Borrowbee-Transaktion:
Vermieter: 5 BeeCoins, Entleiher: 3 BeeCoins
d) Abgabe einer Bewertung: 2 BeeCoins (einmalig pro Transaktion)
e) Erfolgreiche Einladung eines Freundes (Referral):
10 BeeCoins (je Seite, Einladender und Eingeladener)
(3) Die Vergabe erfolgt automatisch nach Abschluss der jeweiligen Aktivität.
Ein Rechtsanspruch auf Vergabe besteht nicht. Der Betreiber behält sich vor,
die Vergaberegeln und -beträge jederzeit anzupassen.
(4) BeeCoins können künftig gegen Plattformvorteile eingelöst werden
(z. B. Rabatte auf Servicegebühren). Die Einlösemöglichkeiten werden in der
App bekannt gegeben, sobald sie verfügbar sind.
(5) BeeCoins sind:
a) nicht auf andere Nutzer übertragbar;
b) nicht in Echtgeld rücktauschbar;
c) nicht auszahlbar;
d) nicht vererblich;
e) nicht käuflich.
(6) Bei Kündigung oder Sperrung des Nutzerkontos verfallen sämtliche
BeeCoins ersatzlos. Da BeeCoins kostenlos vergeben werden, besteht kein
Erstattungs- oder Entschädigungsanspruch.
(7) Der Betreiber behält sich vor, das BeeCoins-System jederzeit zu ändern,
einzuschränken oder einzustellen. Bestehende BeeCoins bleiben bis zur
etwaigen Einstellung des Systems nutzbar.
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§ 9 Borrowbee – Besondere Bedingungen für die Gebrauchsüberlassung
(1) Vertragsverhältnis:
a) Der Vertrag über die entgeltliche Gebrauchsüberlassung eines
Gegenstands (Mietvertrag) kommt ausschließlich zwischen dem
Vermietenden und dem Mietenden zustande. Der Betreiber ist nicht
Vertragspartei dieses Vertrags.
b) Der Vermietende bestätigt mit Einstellung eines Inserats, dass er
Eigentümer oder nutzungsbefugter Besitzer des angebotenen Gegenstands
ist und zur entgeltlichen Überlassung berechtigt ist.
(2) Preisgestaltung und Gebühren:
a) Der Vermietende legt einen Tagespreis sowie den Kaufpreis (Neuwert) des Gegenstands fest.
Miettage werden als Kalendertage gezählt: Der Tag der Übergabe bzw.
Ankunft beim Mietenden und der Tag der Rückgabe zählen jeweils als
voller Miettag (Beispiel: Buchung vom 03. bis 06. = 4 Miettage).
b) Der dem Mietenden angezeigte Gesamtpreis beinhaltet den Tagespreis
zzgl. der Plattform-Servicegebühr von 15 % (§ 7 Abs. 3 lit. b), mindestens
jedoch 4,00 € je Transaktion (§ 7 Abs. 3 lit. e);
ab der zweiten gemeinsamen Buchung 10 % (§ 7 Abs. 3 lit. c).
Der aktuelle Aufschlag wird vor Abschluss der Buchung angezeigt.
c) Eine Kaution wird über die Plattform nicht erhoben.
(3) Zahlung und Auszahlung (zeitversetzte Auszahlung):
a) Der Mietpreis wird bei Buchung über den Zahlungsdienstleister Stripe
eingezogen (belastet). Die Auszahlung an den Vermietenden wird bis
zur Freigabe zurückgehalten.
b) Die Auszahlung des Mietpreises an den Vermietenden erfolgt, nachdem
die Ankunft des Gegenstands beim Mietenden bestätigt wurde
(dokumentierte persönliche Übergabe oder DHL-Zustellbestätigung)
und ein Einspruchsfenster von 24 Stunden abgelaufen ist. Die
Auszahlung ist von der Rückgabe des Gegenstands entkoppelt.
Bestätigt der Vermietende vor Ablauf des Einspruchsfensters die
einwandfreie Rückgabe des Gegenstands, gilt der Mietvorgang als
abgeschlossen und die Auszahlung kann bereits ab diesem Zeitpunkt
erfolgen; fristgerecht gemeldete Beanstandungen des Mietenden bleiben
unberührt.
c) Meldet der Mietende innerhalb des 24-Stunden-Einspruchsfensters
einen wesentlichen Mangel oder Schaden bei Ankunft, wird die
Auszahlung bis zur Klärung angehalten. Der Betreiber kann in
Streitfällen vermitteln, ist aber nicht verpflichtet, eine
Entscheidung zu treffen.
d) Eine vorzeitige Rückgabe des Gegenstands begründet keinen Anspruch
auf anteilige Erstattung des Mietpreises. Maßgeblich ist der
gebuchte Zeitraum. Bei Versand kann eine längere tatsächliche
Leihfrist nach Abs. 8 lit. d nachbelastet werden.
e) Vorbehalt für automatische Belastungen: Soweit diese AGB eine
automatische Belastung des vom Mietenden hinterlegten Zahlungsmittels
vorsehen (insbesondere die Differenzabrechnung nach Abs. 8 lit. d sowie
die Verzugs- und Ersatzregelungen nach Abs. 10), setzt ein solcher
automatischer Einzug voraus, dass die jeweilige Funktion technisch
freigeschaltet ist und der Mietende der konkreten Zahlungslogik bei
Buchung ausdrücklich zugestimmt hat. Ist die Funktion nicht
freigeschaltet oder fehlt die Zustimmung, erfolgt kein automatischer
Einzug; etwaige Ansprüche des Vermietenden sind in diesem Fall
unmittelbar zwischen den Parteien geltend zu machen.
(4) Buchungskalender und Verfügbarkeit:
a) Vermietende können über einen Buchungskalender die Verfügbarkeit ihrer
Gegenstände verwalten.
b) Inserate haben eine maximale Laufzeit von 6 Monaten (durch den
Vermietenden wählbar) und laufen danach automatisch ab.
c) Eine Verlängerung ist durch erneute Einstellung des Inserats möglich.
(5) Standort und Geo-Privatsphäre:
a) Vor der Zuweisung eines Leihgeschäfts wird dem Mietenden nur ein
ungefährer Standort (gerundete Geokoordinaten) angezeigt.
b) Der exakte Standort wird erst nach verbindlicher Zuweisung und
Zahlungseingang übermittelt.
(6) Kommunikation:
Der In-App-Chat zwischen Vermietenden und Mietenden ist nach
Interessenbekundung und vor der Buchungsanfrage verfügbar, um
Übergabe-Details, Verfügbarkeit und Rückgabemodalitäten zu klären
(vgl. § 4 Abs. 4 lit. a).
(7) Haftung bei Sachschäden:
a) Der Betreiber haftet nicht für Beschädigungen, den Verlust oder den
Diebstahl von über die Plattform verliehenen Gegenständen.
b) Ansprüche wegen Sachschäden bestehen ausschließlich zwischen dem
Vermietenden und dem Mietenden.
c) Der Betreiber empfiehlt beiden Parteien den Abschluss einer
geeigneten Haftpflichtversicherung.
(8) Übergabe- und Rückgabeverfahren:
a) Die Übergabe des Gegenstands erfolgt durch persönliche Abholung oder
Versand per DHL Paket. Die Versandart wird vom Vermietenden im
Angebot festgelegt. Bei Buchung wählt der Mietende die
gewünschte Option (sofern beide verfügbar).
b) Bei persönlicher Abholung beginnt die Leihfrist mit der
dokumentierten Übergabe und endet mit der dokumentierten Rückgabe.
c) Versand, Sendungsverfolgung und Leihfristberechnung:
– Der Vermietende ist verpflichtet, nach dem Versand die
DHL-Sendungsnummer in der Plattform zu hinterlegen.
– Die Leihfrist beginnt automatisch an dem Tag, an dem die
Zustellung an den Mietenden durch DHL bestätigt wird
(DHL-Zustellstatus "zugestellt").
– Für die Rücksendung ist der Mietende verantwortlich. Er
organisiert und bezahlt den Rückversand eigenständig und
hinterlegt die DHL-Sendungsnummer in der Plattform.
– Die Leihfrist endet automatisch an dem Tag, an dem die
Rückzustellung an den Vermietenden durch DHL bestätigt wird
(DHL-Zustellstatus "zugestellt").
– Die Plattform fragt den DHL-Sendungsstatus automatisiert ab,
um Zustell- und Rückgabezeitpunkte zu ermitteln.
d) Differenzabrechnung bei Versand:
– Bei der Buchung wird der Leihpreis auf Basis der vom
Mietenden gewählten Leihdauer vorberechnet und belastet.
– Ist die tatsächliche Leihfrist (gemäß DHL-Zustelldaten)
länger als die gebuchte Leihdauer, wird die Differenz
automatisch über das hinterlegte Zahlungsmittel
nachbelastet.
– Eine kürzere tatsächliche Leihfrist begründet keinen
Anspruch auf anteilige Erstattung (Abs. 3 lit. d).
Maßgeblich ist der gebuchte Zeitraum.
– Die Differenzabrechnung erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach
Ende der Leihfrist.
e) Zweistufiges Rückgabeverfahren:
– Der Mietende meldet die Rücksendung über die Plattform
und hinterlegt die DHL-Sendungsnummer.
– Der Vermietende bestätigt den Empfang und prüft den Zustand des
Gegenstands.
– Bei Beanstandung des Zustands hat der Vermietende 48 Stunden nach
Empfang Zeit, einen Schaden zu melden. Die Schadensregulierung
richtet sich nach Abs. 13.
f) Versandkosten:
– Der Hinversand (Vermietender an Mietenden) wird bei der
Buchung berechnet und vom Mietenden getragen. Die Kosten
richten sich nach dem vom Vermietenden angegebenen
Gewichtsbereich (DHL Paket DE Festpreise) zuzüglich einer
Verpackungspauschale.
– Der Rückversand (Mietender an Vermietenden) wird vom
Mietenden eigenständig organisiert und bezahlt.
– DHL-Pakete sind standardmäßig bis 500 EUR versichert.
(9) Fotodokumentation:
a) Beide Parteien sind angehalten, den Zustand des Gegenstands bei
Übergabe und Rückgabe fotografisch zu dokumentieren.
b) Die Fotodokumentation dient als Nachweis im Falle von
Schadensansprüchen oder Streitigkeiten.
c) Fotos werden verschlüsselt auf der Plattform gespeichert und sind nur
für die beteiligten Parteien und den Betreiber (bei Streitfällen)
einsehbar.
(10) Verspätete Rückgabe und Sanktionen:
a) Kulanzfrist: Eine Verspätung von bis zu einem Tag nach dem
vereinbarten bzw. anhand der DHL-Zustelldaten ermittelten
Rückgabedatum bleibt sanktionsfrei (Kulanzfrist).
b) Nutzungsentschädigung: Ab dem zweiten Verzugstag wird für jeden
angefangenen Verzugstag der vereinbarte Tagespreis als
Nutzungsentschädigung fällig (entsprechend dem Rechtsgedanken des
§ 546a BGB). Dieser Betrag steht dem Vermietenden zu.
c) Verzugszuschlag: Zusätzlich fällt für jeden angefangenen Verzugstag
ein Zuschlag in Höhe von 10 % des Tagespreises zugunsten des
Betreibers an. Kein Verzugszuschlag fällt an, solange sich der
Gegenstand nachweislich im Rückversand befindet (hinterlegte
DHL-Sendungsnummer) oder die Rückholung durch einen über die
Plattform beauftragten Helfer aussteht.
d) Obergrenze und Nachweisvorbehalt: Nutzungsentschädigung und
Verzugszuschläge sind in Summe auf 80 % des angegebenen
Kaufpreises begrenzt. Dem Mietenden bleibt der Nachweis
gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist; in diesem Fall reduziert sich die Zahlungspflicht
entsprechend. Die Beträge können über das hinterlegte Zahlungsmittel
des Mietenden eingezogen werden (vorbehaltlich Abs. 3 lit. e).
e) Eskalation: Ab dem 8. Verzugstag wird ein Eskalationsticket
erstellt. Der Betreiber kann vermittelnd eingreifen, ist hierzu
aber nicht verpflichtet. Ab diesem Zeitpunkt kann der Vermietende
zur Geltendmachung seiner rechtlichen Ansprüche die hierfür
erforderlichen Kontaktdaten des Mietenden anfordern (Art. 6 Abs. 1
lit. f DSGVO, berechtigtes Interesse an der Rechtsverfolgung).
f) Ersatz und Sperre: Erfolgt bis zum 15. Verzugstag keine Rückgabe,
gilt der Gegenstand als nicht zurückgegeben. Der Mietende wird von
der Nutzung des Borrowbee-Moduls ausgeschlossen. Der angegebene
Kaufpreis (abzüglich bereits geleisteter
Verzugszahlungen, insgesamt höchstens 5.000 EUR) kann über das
hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen werden (vorbehaltlich Abs. 3
lit. e). Weitergehende
gesetzliche Ansprüche des Vermietenden gegen den Mietenden bleiben
unberührt.
g) Verwarnungssystem:
– 1. Verstoß (z. B. verspätete Rückgabe): Verwarnung.
– 2. Verstoß: Dauerhafte Sperrung des Borrowbee-Moduls. Der Zugang
zu anderen Plattformmodulen (Beezybee) bleibt hiervon
unberührt.
– Betrug oder vorsätzliche Beschädigung: Sofortige vollständige
Sperrung aller Plattformmodule.
h) Einspruch: Der betroffene Nutzer kann innerhalb von 14 Tagen nach
Sanktionsverhängung über den In-App-Support Einspruch einlegen.
(11) Automatische Archivierung:
a) Suchanfragen ohne eingegangenes Angebot werden nach 6 Monaten
automatisch archiviert.
b) Suchanfragen mit nicht angenommenen Angeboten werden nach 3 Monaten
archiviert.
c) Suchanfragen werden 3 Monate nach Ablauf des Rückgabedatums
archiviert.
d) Inserate werden nach Ablauf der vom Vermietenden gewählten Laufzeit
(max. 6 Monate) automatisch deaktiviert.
e) Der Nutzer wird vor der Archivierung per Push-Benachrichtigung
informiert.
(12) Bewertungssystem (Dual Rating):
a) Nach Abschluss eines Leihvorgangs können beide Parteien eine
Bewertung abgeben.
b) Der Mietende bewertet den Vermietenden und den Zustand des
Gegenstands.
c) Der Vermietende bewertet den Mietenden (insbesondere hinsichtlich
Zuverlässigkeit und pfleglichem Umgang).
d) Die allgemeinen Bestimmungen zum Bewertungssystem gemäß § 11 gelten
ergänzend.
(13) Schadensregulierung:
a) Bei Beschädigung oder Verlust eines vermieteten Gegenstands haftet der
Mietende nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere
§ 823 BGB (Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung).
b) Eine Kaution wird über die Plattform nicht erhoben.
Schadensersatzansprüche sind zwischen den Parteien direkt zu
klären; Abs. 10 lit. f bleibt unberührt.
c) Beezybee dokumentiert den Schadensfall und kann auf Antrag des
Vermietenden die Kontaktdaten des Mietenden zur direkten Klärung
freigeben (DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. f, berechtigtes Interesse).
d) Voraussetzungen für die Schadensdokumentation:
- Vollständige Fotodokumentation bei Übergabe und Rückgabe
- Schadensmeldung innerhalb von 48 Stunden nach Rückgabe
- Kooperation bei der Sachverhaltsklärung
e) Normale Gebrauchsspuren und geringfügige kosmetische Veränderungen,
die den Gebrauchswert nicht wesentlich mindern, gelten als gewöhnlicher
Verschleiß und begründen keinen Schadensfall.
f) Für Schäden auf dem Versandweg (Hin- und Rückversand) verweist
Beezybee auf die Transportversicherung des Versanddienstleisters
(DHL: standardmäßig bis 500 EUR).
g) Beezybee ist weder Versicherer noch Versicherungsvermittler und
leistet keine Erstattungen oder Entschädigungen an Nutzer.
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§ 10 DAC7-Meldepflicht (Plattformen-Steuertransparenzgesetz)
(1) Der Betreiber ist als Plattformbetreiber gemäß dem
Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), das die EU-Richtlinie 2021/514
(„DAC7") in nationales Recht umsetzt, verpflichtet, bestimmte Informationen
über Nutzer und deren Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
zu melden.
(2) Der Umfang der Meldepflicht richtet sich nach der Art der Tätigkeit:
a) Persönliche Dienstleistungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 PStTG, etwa Beezybee-
Aufträge) sind ohne Bagatellgrenze meldepflichtig, also bereits ab der
ersten vergüteten Tätigkeit.
b) Die Überlassung von Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 PStTG) ist
ebenfalls ohne Bagatellgrenze meldepflichtig.
c) Die Bagatellgrenze von weniger als 30 Tätigkeiten und weniger als
2.000 € Vergütung gilt ausschließlich für den Verkauf von Waren
(§ 4 Abs. 5 Nr. 4 i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 3 PStTG).
d) Die reine Vermietung beweglicher Sachen ohne Verkehrsmittel ist keine
relevante Tätigkeit und löst keine Meldepflicht aus.
(3) Der Betreiber ist in diesen Fällen verpflichtet, dem BZSt folgende Daten
zu übermitteln:
a) Vor- und Nachname des Nutzers;
b) Anschrift (Hauptwohnsitz);
c) Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID);
d) Geburtsdatum;
e) ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer;
f) IBAN des hinterlegten Bankkontos;
g) Gesamtbetrag der im Meldezeitraum erzielten Einkünfte;
h) Anzahl der Transaktionen;
i) etwaige von der Plattform einbehaltene Gebühren.
(4) Der Nutzer ist verpflichtet, die zur Erfüllung der Meldepflicht
erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen. Bei
Falschangaben haftet der Nutzer dem Betreiber gegenüber für sämtliche daraus
resultierenden Schäden (insbesondere Bußgelder).
(5) Die Meldung an das BZSt entbindet den Nutzer nicht von seiner
eigenverantwortlichen Pflicht zur steuerlichen Erklärung seiner Einkünfte
(vgl. § 6 Abs. 3).
(6) Der Betreiber übernimmt keinerlei steuerliche Haftung für die Nutzer.
Er ist weder Steuerberater noch befugt, steuerliche Auskünfte zu erteilen.
Nutzer werden dringend aufgefordert, sich von einem steuerlichen Berater
beraten zu lassen.
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§ 11 Bewertungssystem
(1) Die Plattform stellt ein Bewertungssystem zur Verfügung, das der
Transparenz und dem Vertrauensaufbau zwischen Nutzern dient.
(2) Bewertungen müssen wahrheitsgemäß, sachlich und frei von beleidigenden,
diskriminierenden oder rechtswidrigen Inhalten sein.
(3) Der Betreiber behält sich vor, Bewertungen zu löschen oder zu
anonymisieren, wenn:
a) sie nachweislich unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten;
b) sie beleidigende, diskriminierende oder rechtswidrige Inhalte
aufweisen;
c) sie offensichtlich von Fake-Accounts oder in Absprache abgegeben
wurden;
d) der Betroffene eine nachvollziehbare Beschwerde einreicht und die
Prüfung ergibt, dass die Bewertung gegen diese AGB verstößt.
(4) Ein Anspruch des Nutzers auf Löschung einzelner Bewertungen besteht
nur in den in Abs. 3 genannten Fällen.
(5) Im Bereich Borrowbee gilt das duale Bewertungssystem gemäß § 9 Abs. 12.
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§ 12 Kündigung und Kontolöschung
(1) Der Nutzer kann sein Nutzerkonto jederzeit ohne Angabe von Gründen
kündigen. Die Kündigung kann über die Kontoeinstellungen in der App oder
durch formlose Mitteilung an den Betreiber (E-Mail genügt) erfolgen.
(2) Offene Transaktionen (laufende Aufträge, aktive Leihvorgänge,
ausstehende Zahlungen) müssen vor der Kontolöschung abgeschlossen werden.
Das Nutzerkonto bleibt bis zum Abschluss aller offenen Transaktionen
bestehen.
(3) Der Betreiber ist berechtigt, das Nutzerkonto mit sofortiger Wirkung zu
sperren oder zu löschen, wenn:
a) der Nutzer gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt,
insbesondere gegen §§ 4, 5, 6;
b) der Nutzer wiederholt negative Bewertungen erhält, die auf
schwerwiegende Pflichtverletzungen schließen lassen;
c) der begründete Verdacht einer strafbaren Handlung besteht;
d) der Nutzer Off-Platform-Deals im Sinne von § 4 Abs. 3 anbahnt
oder durchführt.
(4) Bei Kontolöschung:
a) verfallen sämtliche nicht verbrauchten BeeCoins ersatzlos (§ 8
Abs. 6);
b) werden personenbezogene Daten nach Maßgabe der
Datenschutzbestimmungen und der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
gelöscht oder anonymisiert;
c) bleiben bestehende Bewertungen in anonymisierter Form auf der
Plattform erhalten, soweit dies zur Aufrechterhaltung der Integrität
des Bewertungssystems erforderlich ist.
(5) Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere steuer- und
handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen gemäß §§ 147 AO, 257 HGB) bleiben
von der Kontolöschung unberührt.
(6) Widerspruchsverfahren bei Sperrungen:
a) Der betroffene Nutzer kann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der
Sperrungsmitteilung über den In-App-Support oder per E-Mail an den
Betreiber Widerspruch einlegen.
b) Der Betreiber prüft den Sachverhalt erneut und teilt dem Nutzer das
Ergebnis innerhalb von 14 Werktagen mit.
c) Während des Widerspruchsverfahrens bleibt die Sperrung bestehen.
Laufende Transaktionen werden nicht beeinträchtigt.
d) Die Möglichkeit, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten, bleibt
hiervon unberührt.
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§ 13 Haftungsbeschränkung
(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt:
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
b) bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
c) im Rahmen einer übernommenen Garantie;
d) bei zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die
Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Der Betreiber haftet nicht für:
a) die Qualität, Rechtmäßigkeit, Sicherheit oder Verfügbarkeit der von
Nutzern eingestellten Angebote oder Inserate;
b) die Erfüllung von Verträgen zwischen Nutzern;
c) Schäden, die durch die Ausführung von Aufträgen oder die Nutzung
verliehener Gegenstände entstehen;
d) die steuerliche, sozialversicherungsrechtliche oder
gewerberechtliche Compliance einzelner Nutzer;
e) Ausfälle, Verzögerungen oder Fehler der Zahlungsabwicklung durch
Stripe;
f) den Verlust von Daten, soweit der Nutzer es unterlassen hat,
regelmäßige Datensicherungen durchzuführen;
g) eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Plattform aufgrund von
Wartungsarbeiten, technischen Störungen oder höherer Gewalt.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der
gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten des
Betreibers.
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§ 14 Datenschutz
(1) Der Betreiber erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der
Nutzer im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), dem
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-
Datenschutz-Gesetz (TDDDG).
(2) Einzelheiten zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung,
einschließlich der Rechte der betroffenen Personen, sind in der gesonderten
Datenschutzerklärung geregelt, die über die App und die Website des
Betreibers abrufbar ist.
(3) Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil des Nutzungsvertrags und wird
dem Nutzer bei der Registrierung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
(4) Im Zusammenhang mit der DAC7-Meldepflicht (§ 10) werden
personenbezogene Daten auf gesetzlicher Grundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. c
DSGVO) an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt.
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§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag
Karlsruhe.
(3) Gegenüber Verbrauchern gilt der allgemeine Gerichtsstand gemäß §§ 12 ff.
ZPO. Der Betreiber ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit,
sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben.
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§ 16 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
(2) An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung sowie
zur Ausfüllung etwaiger Regelungslücken treten die gesetzlichen Vorschriften
(§ 306 Abs. 2 BGB). Eine geltungserhaltende Reduktion unwirksamer Klauseln
auf das gerade noch zulässige Maß findet nicht statt.
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§ 17 Änderung der AGB
(1) Der Betreiber behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die
Zukunft zu ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist
(z. B. bei Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung, der
Marktbedingungen oder der Geschäftsstrategie) und der Nutzer nicht
unangemessen benachteiligt wird.
(2) Der Nutzer wird über Änderungen der AGB mindestens 30 Tage vor
Inkrafttreten der neuen Fassung per E-Mail und/oder In-App-Benachrichtigung
informiert.
(3) Der Nutzer hat das Recht, den geänderten AGB innerhalb von 30 Tagen
nach Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Der Widerspruch kann
formlos (z. B. per E-Mail) erfolgen.
(4) Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb der Frist und nutzt er die
Plattform nach Ablauf der Frist weiter, gelten die geänderten AGB als
angenommen. Der Betreiber wird den Nutzer in der Änderungsmitteilung
gesondert auf diese Rechtsfolge hinweisen.
(5) Widerspricht der Nutzer den geänderten AGB, ist der Betreiber
berechtigt, den Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der
geänderten AGB zu kündigen. Der Nutzer wird hierüber in der
Änderungsmitteilung informiert.
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Wörth am Rhein, den 16. Juli 2026
Dirk Bock